Rikscha-Beleuchtung selbstgemacht

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Hallo, ich hatte vor einiger Zeit mal erfolglos danach gefragt, mich inzwischen selbst durchgewühlt und wollte hier mal die Erkenntnisse mit euch teilen. Hintergrund ist, dass der TÜV in Köln und wohl noch einigen anderen Städten durchaus gewisse Anforderungen an eine Rikscha stellt, wie z.B. elektrische Blinker. Es gibt sowas zwar auch für Fahrräder zu kaufen, aber in dem entsprechenden Paragraphen der StVO steht, dass es 2 separate Lichter sein müssen, mit definierten Abständen zu Boden und Außenkante. Darum habe ich die Lichtschaltung und den Scheinwerfer eines Motorrads mit den Rückleuchten eines Auto-Anhängers kombiniert. Das geht, allerdings nicht so einfach wie gedacht, gut ist erstmal, dass beide mit 12V arbeiten. Mein Plan war eigentlich, die Rikscha alternativ als Transport-Dreirad zu nutzen, dafür einen 2.Aufbau zu konstruieren und zwischen beiden zu wechseln, indem der Lichtstecker wie beim Auto-Anhänger in eine entsprechende Buchse an der Rikscha gesteckt wird. Das funktioniert aber nicht, weil die Lichtschaltung des Motorrads mit dem Format nicht kompatibel ist. Als Stromquelle fungiert der E-Bike-Akku mit einem Spannungswandler, der Motor ist ausgebaut, dadurch gilt die Rikscha nicht als Kraftfahrzeug, und der Akku dürfte sehr lange halten (Test noch ausstehend). Wenn jemand Fragen hat oder Details sehen möchte, kein Problem.
 

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Hab ich beim VC durch, aber ohne Abnahme. Hierfür ist i.Ü. das VM-Forum nützlich, ist da halt Standard.

Ergebnis siehe https://www.velomobilforum.de/forum...ugliches-velocar-als-kombi.56031/post-1511100

Hast du dir mal den entsprechenden Paragraphen en Detail durchgesehen? Ich meine nämlich, dass KFZ-Beleuchtung, abgesehen von Fahrtrichtungsanzeigern und Bremsleuchten gemäß Kradvorschriften, unzulässig ist (weil nicht für Fahrräder geprüft/K-Nummer). Auch war iirc die kombinierte Bauform unzulässig, da bin ich mir grad nicht ganz sicher. Imho sitzen deine Lampen (v.a. die Rückleuchten) auch zu weit mittig.

Bei Blinkern würde ich einfache einzelne (!) Verkleidungsblinker mit E-Nummern für vorne und hinten nehmen, natürlich als LED. Schick sind auch stabile (Stahl) Torpedoblinker, da kannste gleich irgendwas dran festmachen. Da gibts nur das Problem der LEuchtmittel, hab hier welche für BaY9S, da passen keine Ba9S....

Auch nicht irrelevant: Die Bedieneinrichtungen und die optische/akustische Anzeige des Betriebszustandes. Rein theoretisch müsste sogar eine Anzeige bei Ausfall einer Leuchte ran, aber das ist imho overkill/interessiert vermutlich keinen.

Hab derzeit noch sowas dran, schön unauffällig und mit Anzeige, aber im Winter mit Handschuhen eher oll (aber Winter ist eh ausverkauft):
Bei meinem funzen die LEDs auch bei 12V, müsstest ggf. mal den Markus fragen, ob das da auch ginge.
 
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Hintergrund ist, dass der TÜV in Köln und wohl noch einigen anderen Städten durchaus gewisse Anforderungen an eine Rikscha stellt, wie z.B. elektrische Blinker.
Gilt das für alle Rikschas oder nur für gewerblich betriebene? Die ganzen Radeln ohne Alter Rikschas, die ich kenne, haben das nämlich nicht.
 
Das gilt für gewerblich genutzte, die für den Personentransport verwendet werden.

Bei privater Nutzung gilt wie gewohnt §67 STVZO:
"Fahrräder mit einer Breite über 1 000 mm müssen nach vorne und hinten gerichtete, paarweise horizontal angebrachte Rückstrahler sowie mindestens zwei weiße Scheinwerfer und zwei rote Schlussleuchten aufweisen, die mit einem seitlichen Abstand von maximal 200 mm paarweise zur Außenkante angebracht sein müssen."
 
Hallo, ich hatte vor einiger Zeit mal erfolglos danach gefragt, mich inzwischen selbst durchgewühlt und wollte hier mal die Erkenntnisse mit euch teilen. Hintergrund ist, dass der TÜV in Köln und wohl noch einigen anderen Städten durchaus gewisse Anforderungen an eine Rikscha stellt, wie z.B. elektrische Blinker. Es gibt sowas zwar auch für Fahrräder zu kaufen, aber in dem entsprechenden Paragraphen der StVO steht, dass es 2 separate Lichter sein müssen, mit definierten Abständen zu Boden und Außenkante. Darum habe ich die Lichtschaltung und den Scheinwerfer eines Motorrads mit den Rückleuchten eines Auto-Anhängers kombiniert. Das geht, allerdings nicht so einfach wie gedacht, gut ist erstmal, dass beide mit 12V arbeiten. Mein Plan war eigentlich, die Rikscha alternativ als Transport-Dreirad zu nutzen, dafür einen 2.Aufbau zu konstruieren und zwischen beiden zu wechseln, indem der Lichtstecker wie beim Auto-Anhänger in eine entsprechende Buchse an der Rikscha gesteckt wird. Das funktioniert aber nicht, weil die Lichtschaltung des Motorrads mit dem Format nicht kompatibel ist. Als Stromquelle fungiert der E-Bike-Akku mit einem Spannungswandler, der Motor ist ausgebaut, dadurch gilt die Rikscha nicht als Kraftfahrzeug, und der Akku dürfte sehr lange halten (Test noch ausstehend). Wenn jemand Fragen hat oder Details sehen möchte, kein Problem.
Aber warum den Motor ausbauen?
Wenn der Pedelec Konform ist, bleibt es doch bei der rechtlichen Einordnung als Fahrrad?
Oder was verstehe ich hier falsch?

Bei KFZ war es früher so, das, wenn es keine für den spezifischen Zweck geprüften Leuchten gab, für andere Fahrzeuge für den Zweck geprüfte genutzt werden konnten.
Ein für LKR oder Motorräder konformer Blinker könnte also auch an Fahrrädern verwendet werden.

Eine Elektrik kann man schon schlank auch hiermit oder etwas ähnlichem verdrahten.
 
Wenn der Pedelec Konform ist, bleibt es doch bei der rechtlichen Einordnung als Fahrrad?
So manche Rikschas fahren mit 'recht kräftigen' Motörchen herum. Aber ein stinknormaler Pedelec25 reicht dicke, teils gibts die ja auch in 3 KW peak....
Ein für LKR oder Motorräder konformer Blinker könnte also auch an Fahrrädern verwendet werden.
Ist auch so vorgeschrieben.
 
Hast du dir mal den entsprechenden Paragraphen en Detail durchgesehen? Ich meine nämlich, dass KFZ-Beleuchtung, abgesehen von Fahrtrichtungsanzeigern und Bremsleuchten gemäß Kradvorschriften, unzulässig ist (weil nicht für Fahrräder geprüft/K-Nummer). Auch war iirc die kombinierte Bauform unzulässig, da bin ich mir grad nicht ganz sicher. Imho sitzen deine Lampen (v.a. die Rückleuchten) auch zu weit mittig.
Ich habe mir viele Paragraphen durchgelesen, aber darum weiß ich mittlerweile auch, dass ein einziger Paragraph nichts wert ist, weil er jederzeit durch andere Paragraphen ausgehebelt werden kann. Mein Konzept ist als Reaktion auf ein 30-minütiges Gespräch mit jemand vom TÜV in Köln entstanden.

Gilt das für alle Rikschas oder nur für gewerblich betriebene? Die ganzen Radeln ohne Alter Rikschas, die ich kenne, haben das nämlich nicht.
Jede Gemeinde kocht ihr eigenes Süppchen. Ich bin mittlerweile in Kontakt mit diversen Gewerbemeldestellen, Ordnungsämtern und Straßenverkehrsämtern. Ich mache das im kleinen wie die großen Konzerne, die ihre Produktionsstätten dort ansiedeln, wo ihnen die rechtlichen Bedingungen entgegenkommen. Grundsätzlich ist die gewerbliche Nutzung natürlich stärker reglementiert, aber selbst bei privater Nutzung macht es noch einen großen Unterschied, ob Du nur alleine damit fährst oder wirklich Leute beförderst.

Aber warum den Motor ausbauen?
Wenn der Pedelec Konform ist, bleibt es doch bei der rechtlichen Einordnung als Fahrrad?
Ich habe keinerlei Unterlagen außer des Kaufvertrags zu der Rikscha, darum wäre der Nachweis einer Gesetzeskonformität mir überlassen und im Zweifelsfall sauteuer. Neuerdings wird bei nicht konformen Motoren so hart durchgegriffen (Fahrzeug einziehen, Strafanzeige, 4stelliges Bußgeld), da habe ich den Ausbau als kleineres Übel angesehen. Und wie gesagt, wie die Rikscha eingeordnet wird, entscheiden die Gemeinden eigenständig. Eine sagt z.B. pauschal, motorisiert=Personenbeförderungsschein nötig.

Danke für die Links, und im Velomobilforum habe ich mich gerade registriert.
 
Mein Plan war eigentlich, die Rikscha alternativ als Transport-Dreirad zu nutzen, dafür einen 2.Aufbau zu konstruieren und zwischen beiden zu wechseln, indem der Lichtstecker wie beim Auto-Anhänger in eine entsprechende Buchse an der Rikscha gesteckt wird. Das funktioniert aber nicht

Was spricht dagegen, die Beleuchtung unter dem Aufbau anzubringen, so dass Du diesen nach Belieben wechseln kannst, ohne die Beleuchtung anfassen zu müssen?
Falls einer der beiden Aufbauten länger ist als der andere, an einer ausziehbaren Lichtleiste, ähnlich wie sie z.B. bei Bootsanhängern üblich ist...
 
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Was spricht dagegen, die Beleuchtung unter dem Aufbau anzubringen, so dass Du diesen nach Belieben wechseln kannst, ohne die Beleuchtung anfassen zu müssen?
Nichts handfestes. Der Sitz hat Bohrungen, wo auch die alte, m.E. unrettbare Beleuchtung montiert war, darum habe ich zunächst nur in die Richtung überlegt, aber Deine Idee ist toll. Es ist halt so, dass ich die Kabel ohnehin am Rahmen fixieren muss, darum wäre der Wechsel immer nur mit Einsatz von neuen Kabelbindern oder dergleichen möglich gewesen, aber den Rahmen als Montagepunkt zu verwenden ist genial und spart auch noch Geld. Vielen Dank für den Tipp!
Naja, grundsätzlich kann ich den Gedanken schon verstehen, dass Personen besser geschützt werden sollten als Waren, aber die Art der Prüfung (Zitat eines Dekra-Mitarbeiters: "dann setzen wir 10 Personen auf Ihre Rikscha, dann bricht die zusammen und Sie brauchen ein neues Gerät") kommt mir halt schon wie Protektionismus vor. Ich habe lange genug in der Industrie gearbeitet, um zu wissen, wie viel da beschissen wird. Und wie gesagt, was in einer Stadt verboten ist, kann 20km weiter plötzlich erlaubt sein. Ja, natürlich haben die Städte unterschiedliche Situationen, von daher verstehe ich auch die kommunale Zuständigkeit. Im Moment wird staatlicherseits orchestriert ein Run auf Lastenräder ausgelöst, wer was auf sich hält, kauft sich so ein Teil, aber gleichzeitig ändern sich die Gesetze in einem Tempo, dass als Resultat doch wieder bergeweise Lithium-Sondermüll fabriziert wird, von wegen Nachhaltigkeit.
Das ist ja hart! Was da wohl die Tagesmutter mit elektrifiziertem Babboe Dreirad macht?
Die Rechtslage für Rikschas ist eine andere als für Transportfahrräder. Das eine Rad mehr oder weniger. Ich muss ja zugeben, ich bin noch kein Transportrad gefahren, dafür aber einige Rikschas, und wenn ich mir vorstelle, dass die Kinder sich bewegen, stelle ich mir das Halten des Gleichgewichts schon deutlich schwieriger vor als mit einem Dreirad.
So manche Rikschas fahren mit 'recht kräftigen' Motörchen herum. Aber ein stinknormaler Pedelec25 reicht dicke, teils gibts die ja auch in 3 KW peak....
Eine Rikscha mit 2 erwachsenen Fahrgästen bringt halt auch ordentlich Gewicht auf die Waage. Auch da wieder, ich verstehe, dass Fahrradmaterialien für die Anwendung oft unterdimensioniert sind. Was mir halt nicht in den Kopf will, ist, dass es in Asien Jahrzehnte mehr Erfahrung mit Rikschas gibt, aber Deutschland sich immer noch auf den Standpunkt stellt "Nein, können wir alles besser, darum ist euer Zeug bei uns nicht zugelassen, hier sind unsere Regeln".
 
...., aber Deutschland sich immer noch auf den Standpunkt stellt "Nein, können wir alles besser, darum ist euer Zeug bei uns nicht zugelassen, hier sind unsere Regeln".
Das gilt nicht nur für Rikschas. Das gilt fast überall. Bei uns muss scheinbar alles immer wieder "neu" erfunden werden. Dabei könnten wir z.B. auch bei der Fahrradinfrastruktur von anderen lernen, oder wie Städtebau funktionieren könnte.
 
...
Was mir halt nicht in den Kopf will, ist, dass es in Asien Jahrzehnte mehr Erfahrung mit Rikschas gibt, aber Deutschland sich immer noch auf den Standpunkt stellt "Nein, können wir alles besser, darum ist euer Zeug bei uns nicht zugelassen, hier sind unsere Regeln".
Erstaunlich das die Fragen und Probleme zu Rikschas in Deutschland sich in den letzten 30 Jahren nicht verändert haben. Die Annahme das Tüv und Dekra die Regeln machen verwundert mich weiterhin. Nach meiner Einschätzung überwachen die Regeln die andere aufgestellt haben und habe diese möglicherweise vorher beraten...
Da kann man sich auch Regeln ausdenken die man gut überwachen kann auf die ein Rikschafahrer kaum kommen würde.

Eine der Regeln in Deutschland scheint zu sein das nicht alles überregelt wird (vieles schon). Auch mit Baumaschinen ist mal so erfolgreich verfahren worden. Die haben keine eigene Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug und werden auch nicht auf den Zulassungstellen an und abgemeldet...
Der Betrieb/Überführungsfahrt solcher Geräte, im Straßenverkehr, ist natürlich geregelt und versichert bezüglich Schäden die anderen zugefügt werden sind sie über die Betriebshaftpflicht. Es ist auch möglich manche Baumaschinen als Kfz- zuzulassen (z.B. wenn man hohe Überführungsgeschwindigkeiten benotigt) für die meißten Anwendungen aber nicht nötig. Das könnte bei Rikschas auch irgendwann so sein wobei mir noch keine Anwendung untergekommen ist wo eine Rikscha als Kfz betrachtet werden müßte.

Von Rikschas geht im gewöhnlichen Betrieb aktuell (wie in den letzten 30 Jahren die ich damit rumfahre und sie auch vermiete) nur ein sehr geringes Risiko aus andere zu schädigen; im Interesse von Verkehrsberuhigung könnte sogar von weniger Risiko für die Verkehrsteilnehmer durch Entschleunigung ausgegangen werden). Systembedingt ist das Risiko Außenstehende zu schädigen oder zu verletzen bei der Nutzung eines Autos im Wohnumfeld von Menschen größer (dort wo Rikschas eingesetzt werden) viel größer als eine Schädigung durch Rikschas); und Autos sind erlaubt und alles ist angeblich geregelt)...

Gruß Heiko
 
... Und wie gesagt, wie die Rikscha eingeordnet wird, entscheiden die Gemeinden eigenständig. Eine sagt z.B. pauschal, motorisiert=Personenbeförderungsschein nötig.

...
Vor 30 Jahren habe ich mal bei der zuständigen Stelle für Personenbeförderungsscheine angefragt das ich gerne einen Personenbeförderungsschein hätte. Der zuständige Mitarbeiter auf dem Amt hatte durchaus die Möglichkeit zu unterscheiden das Rikschas in Deutschland nicht taxiähnlich eingesetzt werden können und das hatte ich auch nicht vor!

Das Ergebnis war das ich den Personenbeförderungsscheinnicht für jede Anwendung brauche bei der ich eine Rikscha fahre auf der sich auch andere Personen befinden.

Ich habe das so verstanden: Wenn jemand Rikscha fahren möchte darf er das. Selbst wenn er nicht selber fahren kann oder möchte; darf er Rikschafahren. Ob er mich dabei als Fahrer nutzt spielt, für das Recht sich mit einer Rikscha fortzubewegen, keine Rolle.

Ist halt die Frage ob man Rikschafahren möchte oder ob man gesetzliche Grundlagen verbessern möchte.

Gruß Heiko
 
Das Problem mit gewerblich genutzten Rickschas ist halt, das es für die Dinger keine klare gesetzliche Vorgaben gibt, wenn man damit Leute spazieren fahren will.
Es spielt sich also vieles offenbar in einer Grauzone ab, was dann dazu führt das staatliche Stellen da rein grätschen, und einfach selbst irgendwelche Regeln aufstellen. Oder mangels klarer Regelungen direkt überfordert sind, getreu dem Motto: Was nicht explizit erlaubt ist, das ist erstmal prinzipiell verboten!

Zudem will sich halt auch keiner haftbar machen wenn im Zweifel was passiert. Da erklärt sich dann das ablehnende Verhalten von TÜV & Dekra. Da will halt keiner seine Hand ins Feuer legen.
 
Das ist ja hart! Was da wohl die Tagesmutter mit elektrifiziertem Babboe Dreirad macht?
Die fährt, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, nur Menschen die das achte Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Genau bis zu der Grenze ist die Personenbeförderung auf Fahrrädern geregelt.

Gruß Heiko
 
... Da will halt keiner seine Hand ins Feuer legen.
Ich sehe bei der Nutzung von Rikschas kein Feuer...

Wer die Verantwortung, einer Rikschnutzung, auf andere übertragen möchte kann das ja so ähnlich machen wie er es auch als Fußgänger macht: Er schließt eine Privathaftpflichtversicherung ab. Für die Bereiche in denen ein gewerblicher Einsatz anfängt ist dann eine Betriebshaftpflicht (jedenfalls für mich. Ich mache ja hier keine Rechstberatung sonder schildere nur meine Einsätzung für mich) angesagt (vorgeschrieben ist die nicht, vorgeschrieben ist dann eine Einkommenssteuererklärung...).

Vielleicht überlegen die Menschen, die Rikschas einsetzen wollen, mal welche Gefahr und welcher Nutzen davon ausgeht. Auch Menschen die sonst Kfz- im Wohnumfeld nutzen können sich mal Gedanken darüber machen ob die Gefahren für, Außenstehende oder sie selbst, bei Nutzung einer Rikscha größer oder kleiner werden als mit dem Kfz.

Gruß Heiko
 
Gilt das für alle Rikschas oder nur für gewerblich betriebene? Die ganzen Radeln ohne Alter Rikschas, die ich kenne, haben das nämlich nicht.
Bei Radeln ohne Alter werden keine Personen befördert. Es handelt sich um Personen die gerne Radfahren wollen z.B. um sich etwas anzusehen das Sie zu Fuß nicht mehr erreichen können. Ebenso können oder wollen Sie die Rikscha nicht selben fahren und lassen sich dabei von jemandem unterstützen (Wenn sie befördert werden wollen können Sie sich ein Taxi, Schiff oder Flugzeug nehmen). Regeln für Taxis, Schiffe oder Flugzeuge passen nicht automatisch für jede Anwendung von Rikschas...

Gruß Heiko
 
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