Im Rahmen des Babboerückrufs von den Lastenrädern erwägt die Stadt Braunschweig die Fördergelder zurück zu fordern.
Zitat:. Im Hinblick auf die in der Förderrichtlinie vorgeschriebene Zweckbindungsfrist für Lastenräder wurden alle betroffenen Fördermittelnehmenden um eine Auskunft zum weiteren Umgang mit dem erworbenen Babboe-Lastenrad gebeten.
Die Stadtverwaltung hat dahingehend angeboten, den erhaltenen Zuschuss auf ein förderfähiges Modell eines anderen Herstellers nach Prüfung und unter Berücksichtigung der Erstattung einer möglichen Differenz zum ursprünglich gewährten Zuschuss zu übertragen - sofern vom Kauf des Babboe-Lastenrads zurückgetreten werden kann.
Sofern kein neues Lastenrad erworben wird, sei der bewilligte Zuschuss allerdings zurückzuzahlen. Sofern die Käufer ihr Lastenrad der Firma Babboe behalten möchten, wurden sie aufgefordert, dies der Verwaltung schriftlich mitzuteilen.
Rückruf von Lastenrädern: Jetzt geht es um bereits bezahlte Fördergelder
Mehrere Modelle eines Herstellers wurden zurückgerufen. Das Problem: Es wurden bereits Fördergelder dafür ausgeschüttet.
regionalheute.de
Die Stadtverwaltung hat dahingehend angeboten, den erhaltenen Zuschuss auf ein förderfähiges Modell eines anderen Herstellers nach Prüfung und unter Berücksichtigung der Erstattung einer möglichen Differenz zum ursprünglich gewährten Zuschuss zu übertragen - sofern vom Kauf des Babboe-Lastenrads zurückgetreten werden kann.
Sofern kein neues Lastenrad erworben wird, sei der bewilligte Zuschuss allerdings zurückzuzahlen. Sofern die Käufer ihr Lastenrad der Firma Babboe behalten möchten, wurden sie aufgefordert, dies der Verwaltung schriftlich mitzuteilen.