Ja, ist wohl mein Fehler.
Ich habe mir 2015 ein Lastenrad gekauft, weil ich dachte damit Last transportieren zu können.
Zulässiges Gesamtgewicht 200 kg, nach Abzug vom Radgewicht (tatsächliches Gewicht) und meinem Gewicht bleibt nicht viel!
Also muss ein Hänger dran.
War 2015 noch unbeschränkt!
Leider habe ich gedacht einen zweiten Akku zu brauchen.
Laut Hersteller soll ein 2017er Load 36 kg haben.
War aber mit Nyon, zweitem Akku und Gepäckträger über 50 kg!
Also freue ich mich, mehr Rad fürs Geld. (Nicht)
Laut RuM gibt es die Beschränkung nur um zu verhindern, dass dich der Hänger über die Kreuzung schiebt.
Macht auf jeden Fall auch Sinn!
Aber die Möglichkeit einer Auflaufbremse ist für RuM nicht vorstellbar.
Nach meinen Erfahrungen mit RuM und anderen hier im Forum und dem Packster 70, kann ich den Hersteller nicht mehr Ernsthaft empfehlen!
Die wollen nur Geld verdienen, der Kunde ist egal!