Entscheidung des EuGH: E-Bikes sind Fahrräder - Folgen für uns

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Hi euch Allen,

der EuGH hat Entschieden, dass E-Bikes Fahrräder sind. Hintergrund war wohl ein tragischer Fall, bei dem ein E-Biker durch einen Unfall getötet wurde. Die Höhe der Schadensersatzsumme richtet sich wohl in Belgien auch danach ob es sich um einen "schwachen Verkehrsteilnehmer" (Fahrrad) oder um ein motorisiertes Gefährt (Kraftfahrzeug) handelt. Der EuGH hat jetzt also entscheiden.

Nun zu meiner Frage:

Ich haben keinen FS, aber eine Haftpflichtversicherung. Als ich vor vielen Jahren mal einen Unfall mit meinem Bike gebaut habe, an dem ich tatsächlich selbst dran Schuld war (Auto zu spät gesehen und volle Kanne seitlich in den Wagen gekracht und über die Motorhaube geflogen), hat meine Haftpflicht den Schaden an dem Porsche bezahlt. Das verrückte war, dass ich während ich im Krankenwagen lag und behandelt wurde, die Polizei unbedingt wissen wollte ob ich eine Haftpflicht habe.

Den Porsche hat damals meine Haftpflicht bezahlt und den heftigen Schaden am Bike hat Jobrad übernommen (bekam einen neuen Rahmen und Federgabel, Laufrad und Kleinkram).

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, würde eine Haftpflichtversicherung diesen Schaden mit dem aktuellen Urteil nicht mehr übernehmen?!?

Ist das so korrekt? Welche Versicherung kann ich denn jetzt abschließen um im Fall der Fälle nicht plötzlich mehrere Tausend Euro für einen Porsche bezahlen zu müssen? Oder mache ich mir da grundlos Gedanken? Hat dieses urteil überhaupt Auswirkungen auf mich/uns?
 
Ich meine die normale Haftpflicht ist in der Pflicht.
Was du vermutlich durcheinander bringst ist KFZ-Haftpflicht, die gibt es fürs Fahrrad natürlich nicht.


Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Haftpflicht Radfahren ausschließen kann/darf und das ist ja was das Urteil scheinbar aussagt.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Haftpflicht Radfahren ausschließen kann/darf und das ist ja was das Urteil scheinbar aussagt.
Vorstellen kann ich es mir auch nicht, aber genau so wird es in den Artikeln beschrieben.

Gibt es hier jmd der sich damit genau auskennt?
 
Vorstellen kann ich es mir auch nicht, aber genau so wird es in den Artikeln beschrieben.

Gibt es hier jmd der sich damit genau auskennt?
Du schreibst nicht, auf welchen Artikel du dich ursprünglich beziehst. Die Pressemitteilung des EuGH verweist aber eindeutig auf die Nicht-Zuständigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung, folglich vermute ich, dass die Privathaftpflicht zuständig sein müsste, was ja auch zumindest für Deutschland Sinn ergibt, da hier ja die Kfz-Haftpflicht fahrzeuggebunden ist…

Vollständiges Urteil hier:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre mit Rechtsberatung vorsichtig, das dürfen in D nur ausgebildete Menschen Juristen machen. Und was/ wem nutzt es, wenn es hart auf hart kommt, zu sagen, "aber die im Cargobikeforum haben gesagt, dass...".

Wir stochern doch hier eh nur im Dunkeln. Ich würde da meinen Versicherungsagenten fragen / die Hotline anrufen.

Just my 2 cent...
 
Es ändert sich dadurch nichts. Für Auto, Moped und S-Pedelec brauchst du Kfz-Haftpflicht oder Versicherungskennzeichen für eine Zulassung. Für ein Fahrrad, das keine Zulassung braucht, da greift die Privathaftpflicht.

steht zum Beispiel hier:
" Schaden an oder mit E-Bikes und Pedelecs Bei einem Pedelec (mit Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und maximal 250 Watt Leistung) reicht eine Privat-Haftpflichtversicherung aus. Für ein leistungsstarkes E-Bike oder S-Pedelec (mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit) brauchen Sie eine Kfz-Haftpflicht. Hierfür schließen Sie je nach Versicherer eine Moped-Versicherung oder S-Pedelec-Versicherung ab. "
 
Der König kann durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass näher bestimmen, welche Beförderungsmittel unter den Begriff Kraftfahrzeug fallen.
Belgien.....:X3:

Ist doch ganz einfach:
EuGH stellt fast: Pedelec ist kein Fahrzeug im Sinne der RL 2009/103/EG und damit besteht keine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht.

Zur Vollständigkeit:
S-Pedelc ist ein Fahrzeug im Sinne der RL 2009/103/EG und damit besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht.

Ein Fahrrad ist definitiv kein Kfz und damit besteht auch keine Versicherungspflicht.

Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist aber dringen zu empfehlen, wenn man sich in Umgebungen mit fremdem Eigentum fortbewegt!!1!

Das Einzige, was mich bei dem Urteil der fünften Kammer stutzig macht, sind die 20 km/h, statt der 25 km/h, die für ein Pedelec hierzulande zulässig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre mit Rechtsberatung vorsichtig, das dürfen in D nur ausgebildete Menschen Juristen machen. Und was/ wem nutzt es, wenn es hart auf hart kommt, zu sagen, "aber die im Cargobikeforum haben gesagt, dass...".

Wir stochern doch hier eh nur im Dunkeln. Ich würde da meinen Versicherungsagenten fragen / die Hotline anrufen.

Just my 2 cent...
Vielleicht war es ja keine "Rechstberatung", sondern eine unentgeltliche rechtliche Beratung (Rechtsdienstleistungen) außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen .....

Und vielleicht sind wir hier im Forum eben alle "enge Freunde" bzw. quasi Nachbarn und schon ist alles gut :p

Nee, alles gut, verstehe deinen Punkt schon, fand das aber bis dato hier im Faden auch noch nicht extrem....
 
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