Außerdem habe ich noch ein paar Empfehlungen im Anschluss an die Hinweise von
@holzwurm:
Vorsicht, fragt bei eurer Hausratversicherung nach, ob auch teure Räder mitversichert sind. Bei mir waren es nur 1300,-€ pro Fahrrad.
Das ist ja nur die Versicherungssumme, wegen dem Wiederbeschaffungswert.
Die Entschädigung im Versicherungsfall ist bei den meisten Hausratversicherungen tatsächlich der Wiederbeschaffungswert (als Neuwert). Die maximale Höhe dieser Entschädigung ist bei manchen Versicherern an die Gesamt-Versicherungssumme gekoppelt (z.B. 1%), bei anderen Versicherern kann man die Summe separat wählen.
Die Kopplung führt oft zu dem Dilemma, dass man die Gesamtsumme hochschrauben muss, um auf annehmliche Fahrrad-Summen zu kommen. Also z.B. 100.000 € Gesamt-Hausrat ergibt 1.000 € Fahrrad-Versicherungssumme.
Es ist generell darauf zu achten, ob sich die angegebene Fahrrad-Versicherungssumme auf den "Gesamtwert aller Fahrräder im Hausrat" bezieht, oder auf die "maximale Entschädigung pro Versicherungsfall". Wenn man also davon ausgeht, dass nicht alle Fahrräder von
@holzwurm gleichzeitig geklaut werden, sondern z.B. bloß die beiden teuersten – etwa auf Reisen, oder bei einem spontanen Einbruch – dann reden wir vielleicht eher über 8.000 € statt 36.000 €. Wenn einem diese Absicherung genügt und bei der Versicherung nur die "maximale Entschädigung pro Versicherungsfall" festgelegt ist, dann kann das bei den Versicherungsbeiträgen viel ausmachen. Ist hingegen der "Gesamtwert aller Fahrräder im Haushalt" für die Versicherung relevant, dann muss
@holzwurm seinen Versicherungsberater mit den vollen 36.000 € quälen.
Aus den eben beschriebenen Varianten ("Gesamtwert aller Fahrräder im Hausrat" vs. "maximale Entschädigung pro Versicherungsfall") wird auch deutlich, dass man sich als Hausgemeinschaft mit vielen/teuren Fahrrädern dringend die Frage nach der Unterversicherung stellen sollte. Wenn
@holzwurm Mieter einer Wohnung mit 100 qm ist und er der Empfehlung von 650 €/qm folgt, so kommt man auf eine Versicherungssumme von 65.000 €. Jedoch ist mehr als die Hälfte (36.000 €) des tatsächlichen Werts des Hausrats bereits durch seine Fahrräder belegt. Höchst fraglich ist dann, ob der Rest der Versicherungssumme (hier 29.000 €) für den restlichen Hausrat (im Neuwert!) genügt.
Wenn der tatsächliche Neuwert des Hausrats die Versicherungssumme überschreitet, dann ist man unterversichert. Das ist Murks, denn in solchen Fällen zahlen die Versicherungen bei Schadensfällen nur anteilig (i.d.R. auch bei Schadenssummen unterhalb der Gesamt-Versicherungssumme).
Natürlich sollte man seine Gesamt-Versicherungssumme gewissenhaft an den tatsächlichen Hausrat anpassen. Mit ein paar Fahrrad-Anschaffungen hier und einem Gebraucht-Lastenrad-Schnäppchen da kommt man aber trotzdem leicht über die vereinbarte Gesamtsumme. Um sich vor dem Fall der Unterversicherung zu schützen kann man daher bei den Versicherern einen "Unterversicherungsverzicht" als Option wählen. Die 650 €/qm müssen dann bindend mindestens angesetzt werden. Dafür prüft der Versicherer dann im Versicherungsfall nicht, ob tatsächlich eine Unterversicherung vorliegt.
Es lohnt sich die Angebote zu vergleichen, je nachdem ob man eine große Wohnung (respektive viel Hausrat) versichert, oder die Werte der Fahrräder eher einen großen Anteil an dem Hausrat-Gesamtwert haben.
Für meine Verhältnisse hat sich die Kombination aus Unterversicherungsverzicht und "maximale Entschädigung pro Versicherungsfall" (bei der
"Haftpflichtkasse" sind das 10.000 €
[3, Seite HR26]) als optimal erwiesen.
Hinweis zu Fahrradanhängern: Bei einigen Hausratversicherungen gilt mittlerweile "Fahrradanhänger sind Fahrrädern gleichgestellt". Damit sind die Anhänger ggf. in den Versicherungssummen entsprechend wie Fahrräder zu berücksichtigen.