Ich habe gerade mit Erstaunen festgestellt, dass das Landesreisekostengesetz NRW neuerdings (offenbar seit dem 01.01.2022) für zweirädrige KFZ und Fahrräder, die zur Durchführung einer Dienstreise genutzt werden, statt 13 Cent bzw. 6 Cent eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent vorsieht. PKW-Kilometer werden unverändert mit 30 Cent erstattet. Da ich praktisch immer an wechselnden Einsatzstellen (im Entfernungsbereich 13-42 Kilometer) auf Dienstreise bin, ist das ein echter Anreiz, wenigstens zu den näheren Einsatzstellen umzusteigen. Das motiviert mich auch, mich nochmal mit dem Thema S-Pedelec näher zu befassen.
Schon jetzt ist beschlossen, den Zweitwagen ab diesem Sommer abzuschaffen, da unsere Jüngste vom 9km entfernten Kindergarten in die Grundschule nebenan wechselt. Die Wege zum/vom Kindergarten wurden seit Anschaffung des Tern GSD sowieso schon zu einem erheblichen Teil zweirädrig erledigt, aber aus Bequemlichkeit häufig eben auch nicht.
Schon jetzt ist beschlossen, den Zweitwagen ab diesem Sommer abzuschaffen, da unsere Jüngste vom 9km entfernten Kindergarten in die Grundschule nebenan wechselt. Die Wege zum/vom Kindergarten wurden seit Anschaffung des Tern GSD sowieso schon zu einem erheblichen Teil zweirädrig erledigt, aber aus Bequemlichkeit häufig eben auch nicht.