Verkaufswert eBullitt EP8 XT Di2 - Moondog

Die Karre jetzt im ganzen zu verkaufen und das Geld zweimal einzustreichen wäre karmatechnisch vermutlich nicht ganz optimal. Selbst wenn der Rahmen in Ordnung ist, ist das Rad ein Totalschaden und das Gutachten hast du an der Backe.

Auf der anderen Seite sehe ich kein Problem darin, die Bauteile auszubauen und zu verkaufen - die hast du ja über den Restwert ausgelöst.

Die XT-Di2 Gruppe mit Bremsleitungen und Kabeln, die auf Bullitt abgelängt sind, der EP8 plus Akku und die Laufräder sind sicherlich schonmal eine ganze Stange Geld wert. Der Rest findet hier sicherlich auch Käufer, die ein Rahmenset aufbauen. Den Rahmen kannst du dann immer noch mit Verweis auf das Gutachten als „Bastelobjekt“ verkaufen. Ich denke, damit bist du dann auch definitiv aus dem Schneider. Auseinander bauen geht auch viel schneller als wieder zusammenbauen.
 
....will hier nicht gerade jemand ein Bullitt aufbauen? MTB wird Bullitt oder so?
 
Ist es nicht generell so, dass man einen Totalschaden nicht mehr "komplett" verkaufen darf? Also nur als Teileträger oder an einen Schrotthändler etc.
Ich wäre da bezüglich Haftung echt vorsichtig.
 
Bei dem hier geschildertem sehe ich da kein Problem. Wenn man das angibt, ist doch alles in Ordnung. Wird bei Autos nicht anders gemacht, nur wird da der Restwert realistischer angenommen, einfach weil es dafür Börsen gibt.

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich das, ohne Verschweigen von irgendwas, anbieten. Wenn es einer kauft ist das ganz normal und hat mit Karma recht wenig zu tun.

Ob man das kauft oder nicht muss jeder selber entscheiden. Nur weil man guckt einen Martgerechten Preis zu bekommen, ist man ja nun nicht per se der Arsch.

Wenn ich potentieller Kunde wäre, würde ich mir das genau anschauen, also Risse im Lack und mal mit irgendwas ein bissl vermessen und dann in mich gehen ob der Preis passt oder nicht.

Ohne Vermessungsschnickschnack und ungesehen biete ich mal 2000€ ;), dafür nehme ich es auf jeden Fall, also wenn es von der Entfernung so halbwegs passt....

Als Privater darfst du jedem alles verkaufen, Hauptsache du bist ehrlich. So ist meine Rechtsauffassung jedenfalls.

Sonst dürftest du ja Teile auch nicht verkaufen, wer weiss ob der Bremsdings nicht nen Sprung hat?

Wenn du ganz sicher sein willst, lässt du dir auf dem Kaufvertrag den erhalt des Gutachtens gegenzeichnen.
Fertig
 
Die Karre jetzt im ganzen zu verkaufen und das Geld zweimal einzustreichen wäre karmatechnisch vermutlich nicht ganz optimal. Selbst wenn der Rahmen in Ordnung ist, ist das Rad ein Totalschaden und das Gutachten hast du an der Backe.

Auf der anderen Seite sehe ich kein Problem darin, die Bauteile auszubauen und zu verkaufen - die hast du ja über den Restwert ausgelöst.

Die XT-Di2 Gruppe mit Bremsleitungen und Kabeln, die auf Bullitt abgelängt sind, der EP8 plus Akku und die Laufräder sind sicherlich schonmal eine ganze Stange Geld wert. Der Rest findet hier sicherlich auch Käufer, die ein Rahmenset aufbauen. Den Rahmen kannst du dann immer noch mit Verweis auf das Gutachten als „Bastelobjekt“ verkaufen. Ich denke, damit bist du dann auch definitiv aus dem Schneider. Auseinander bauen geht auch viel schneller als wieder zusammenbauen.
Danke für deinen Input. Ich will nur kurz klarstellen, dass ich das Geld von der Versicherung nicht bekommen habe, da es sich wie bereits im ersten Beitrag erwähnt, um ein Leasing Fahrrad handelte. Die Versicherung hat den Schaden bei dem Eigentümer (Leasinggeber) reguliert. Mittlerweile bin ich Eigentümer.
 
Ist es nicht generell so, dass man einen Totalschaden nicht mehr "komplett" verkaufen darf? Also nur als Teileträger oder an einen Schrotthändler etc.
Ich wäre da bezüglich Haftung echt vorsichtig.
Ich habe dazu sowohl mit einem Anwalt, als auch mit einer Versicherung gesprochen, die regelmäßig teure Fahrräder vollkaskoversichert. Keiner sieht irgendwelche Probleme der Veräußerung und der nachträgliche Versicherung des Rades.
Ich bin Eigentümer und die komplette Historie inklusive Gutachten ist lückenlos nachweisbar. Selbstredend müsste das bei einer Veräußerung offen gelegt werden.
 
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