Und wieder ein Bullit gestohlen!

Das ist doch ein Scherz! Ein nicht mehr als gestohlen gemeldeter Gegenstand darf der Dieb behalten!?
 
Das ist Korrekt. Da bisher kein Diebstahl nachgewiesen werden konnte, gilt in dubio pro reo und so gehört das Rad dem Verdächtigen. Dementsprechend wird auf allen Kanälen nach den Eigentümer gesucht.
 
Hat eigentlich PuntaVelo ein Verzeichnis der Rahmennummern zu den Bestellungen, die bei den Ermittlungen routinemäßig abgefragt werden?
 
Sie haben wohl ein Verzeichnis, aber die Rahmennummer wurde (vermutlich mit einer Flex/ einem Winkelschleifer) schon entfernt. Und den Akku will man wohl wegen der Sachbeschädigung nicht gewaltsam vom Rad trennen. Dahinter wäre ja vermutlich auch noch ein Aufkleber mit technischen Daten.
Aber die Seriennummern von akkus & Displays werden wohl nicht notiert.

Btw, habe gestern an meinen Bullitts erst einmal alles mögliche fotografiert....
 
Da habe ich keine Ahnung. Vermutlich nicht oder es lohnt nicht, da die Nummern nirgends hinterlegt sind.

Es geht wohl auch darum, dem Verdächtigen das Rad nicht zu geben. Wenn der Eigentümer schon ein Neues von der Versicherung hat, dann ist der vielleicht gar nicht erpicht darauf, sein altes Rad zurückzubekommen, weil er evt. dann das Geld zurückzahlen muss. Aber ich bin, wie alle wissen, kein Jurist. Ich stocher auch nur im Dunkeln.

Fand es halt wichtig, die Meldung zu teilen, der gefühlten Gerechtigkeit wegen
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Polizei darf solche Sachen nicht behalten, aber bei hinreichendem Verdacht (mehrere gestohlene Räder und ein Rad mit mechanisch entfernter Kennzeichnung), kann die Staatsanwaltschaft eine dauerhafte Beschlagnahmung auch für mutmassliches Diebesgut beim Richter beantragen. Dagegen kann der Beschuldigte Rechtsmittel einlegen, aber das machen die in der Regel nicht. Dann würde das Rad vermutlich gemeinnützig gespendet.

Hängt also am Staatsanwalt.

Das teure Ding war vermutlich versichert und wird nicht mehr aktiv vom ehemaligen Eigentümer (früher Erstbesitzer, nun Versicherer) gesucht.
Metallurgisch ließe sich eine oberflächlich abgetragene Prägung (wenn eingeschlagen und nicht graviert) durch Röntgen noch sichtbar machen, aber den Aufwand betreibt man nicht für Fahrräder.
 
Zuletzt bearbeitet:
[Ironie an] Brandenburg ist jetzt nicht soooo weit von Leipziger Fahrradgate weg. [Ironie aus]
 
Das ist Korrekt. Da bisher kein Diebstahl nachgewiesen werden konnte, gilt in dubio pro reo und so gehört das Rad dem Verdächtigen. Dementsprechend wird auf allen Kanälen nach den Eigentümer gesucht.
Wenn ich Eigentümer bin habe ich auch Rechnungen/Verträge darüber. Mindestens diese rote Karte, die man beim Kauf dazu bekommt. Und entfernte Rahmennummer ist ganz klar ein Beweis für Diebesgut. Warum wird nichts beschlagnahmt, bis der aktuelle "Besitzer" nachweist, woher er die Räder hat? Weil es 'nur' ein Fahrrad und kein Auto oder Motorrad ist?!
Die lachen sich doch tot über die irrsinnige Justiz hier.
 
999F27AB-BF04-4EDF-A122-327B60FF8EB8.jpeg
 
Zurück
Oben Unten