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ah RRX...sehr schön!
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ah RRX...sehr schön!
derAXC Schulklasse
Das sind 11km einfachAlexanderschule
Mist und ich hab nicht gewunkenVoll bepackt und Kind im Lasti sitzend an @arbormanu vorbei gen Dü'dorf Hbf.
Tandem geht offiziell besser als Lasti,Da ist auch ein Tandem bei, da fällt Bahnfahren schon mal aus.
Bei der Bahn ab morgen nicht mehr.Tandem geht offiziell besser als Lasti,
Gut, dass es noch private Regioanbieter gibt, die es entweder dauerhaft zulassen oder länger brauchen es in Ihren AGBs zu ändern.Bei der Bahn ab morgen nicht mehr.
Siehe "Tarifbekanntmachungen zu den nationalen Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 14.12.2025) (PDF, 86 KB) " auf https://www.bahn.de/agb
-> "Nr. 8.2: Entfall der Tandem-Mitnahme"
Das müsste ja inne gewisse Form gebracht und editierbar sein, ob das als TO einfach möglich ist? Kann uns @Reinhard dazu aufklären?Könnten wir hier nicht eine Art Verzeichnis für Barrierefreiheit sammeln an deutschen Bahnhöfen?
Oha. Danke für den Hinweis.Bei der Bahn ab morgen nicht mehr.
Siehe "Tarifbekanntmachungen zu den nationalen Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 14.12.2025) (PDF, 86 KB) " auf https://www.bahn.de/agb
-> "Nr. 8.2: Entfall der Tandem-Mitnahme"
Demnach wäre ein Tandem, dessen zweiten Sitz man (vorübergehend) demontiert, und das man alleine verladen kann, in Ordnung.8.2 Beschränkungen
Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad oder ein Pedelec mitnehmen, das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss. Die Mitnahme ist grundsätzlich auf zweirädrige, einsitzige Fahrräder oder Pedelecs sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In Zügen des Fernverkehrs werden Fahrräder und Pedelecs nur befördert, wenn sie in die hierfür vorgesehenen Halterungen eingestellt werden. Falträder oder Falt-Pedelecs können im ausgeklappten Zustand als Fahrrad oder Pedelec oder im zusammengeklappten Zustand als Traglast oder – sofern die weiteren Voraussetzungen nach Nr. 7.1.1. erfüllt sind – als Handgepäck mitgenommen werden. Lastenräder (Fahrräder oder Pedelecs mit festen Aufbauten für Lasten und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Es ist, trotz aller Vorschriften und Regeln, immer der Mensch/die Menschen vor Ort mit dem / mit denen es klappen muss.Ist aber eine Spitzfindigkeit, die wohl nur nützt, wenn das Zugpersonal innerhalb seiner Regeln eine Lösung finden will.
Ach komm schon, denen helfen wir doch gerne, gerade beim Ausstieg, besonders„ein Pedelec […] das er ohne Hilfe des Zugpersonals in den Zug ein- und ausladen können muss“
E-Bike-Rentner aufgepasst. Ihr seid raus.
Dürfen wir in Zukunft nicht mehr. Sonst kann die DB nicht feststellen ob sie gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen.Ach komm schon, denen helfen wir doch gerne,
Wir hätten ein Wiki, dass könnte man theoretisch dafür nehmen. Theoretisch deswegen, weil fordern ist immer leicht, aber machen will es niemand ...Das müsste ja inne gewisse Form gebracht und editierbar sein, ob das als TO einfach möglich ist? Kann uns @Reinhard dazu aufklären?
Das ist insbesondere in Verbindung mit dem D-Ticket echt lästig. Man könnte ja einfach einsteigen, aber mit Fahrrad braucht man ein Studium. Nach Regel A werden Kinderräder kostenlos transportiert, aber nur bis zu einer gewissen Größe. Wenn ich aber nach Regel B ein DB-Fahrradticket kaufe, gilt das auch für die Räder der mitfahrenden Kinder, auch wenn der 13-Jährige ein 29-Zoll Fully fährt. Weiß aber nicht jeder Schaffner. Hier kommt noch erschwerend hinzu, dass ich in Bayern an der Grenze zu Baden-Württemberg wohne. Ich muss dann ggf. für zwei Stationen Bummelbahn ein Fahrradticket holen, weil ab der ersten Station in BW kostet das Fahrrad ja nichts mehr. Das deutschlandweite DB-Fahrradticket ist dafür zu teuer. Halt, da gibt es noch das Bayerische Fahrradticket für nen Euro - aber nur Montag bis Freitag Mittag. Also doch das Ticket vom lokalen Verkehrsverbund. Das aber nicht Fahrradticket heisst, sondern man muss ein Kinderticket lösen. Bis man diesen Gedankenzug beendet hat, ist der reale Zug längst weg. Hurra Deutschland!Ich habe einfach keine Ahnung was wo für Sonderregelungen gelten.
Ich bezweifle, dass die das selbst alles wissen.Und dann wird man vom Schaffner noch fast rausgeschmissen weil man das nicht ganz genau weiß.
Ein freundliches „Tut mir leid, ich wusste es nicht besser. Wie können wir dieses Problem lösen?“ geht eine lange Distanz.Und dann wird man vom Schaffner noch fast rausgeschmissen weil man das nicht ganz genau weiß.