Teile Tausch bei Pedelecs, Lastenrädern mit E-Unterstützung usw.

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Hi Leute,

da ich ja auch zu den Leuten gehöre die gerne mal Sachen an bestehend Rädern, Lastenrädern mit und ohne E Unterstüzung ändern bin ich da auf eine Sache gestoßen die ich nur dumpf im Hinterkopf hatte.
Eigentlich war es mir ja egal, nur jetzt habe ich mal ein bisschen recherchiert und bin auf "gelobt sei die Bürokratie" den
Leitfaden für den Bauteiletausch bei CE-gekennzeichneten E-Bikes/Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h gestoßen.

Wahrscheinlich ist das schonmal irgendwo ein Thema gewesen weil das ja schon 2018 damit losging, wenn ja seht es mir bitte nach.

Das ganze durch die notwendige CE sorgt ja irgendwie dafür das man kaum noch selbstbestimmt (was oft auch sinnvoll wäre um Sachen zu verbessern) was an den Rädern ändern.

Nachdem ich das mal gelesen habe und etwas darüber sinnierte bin ich zu dem Schluss gekommen das es eigentlich fast unmöglich sich ein Rad nach eigenen Ansprüchen aufzubauen oder zu modifizieren wenn es eine E Unterstützung (Pedelec) hat.

Wie handhabt ihr sowas, ignorieren, kapitulieren, zum Anarchisten werden oder einfach auf E Antrieb (Pedelec) verzichten ?
 
Diese Richtlinien gelten insbesondere für das gewerbliche Inverkehrbringen.
Für den privaten Gebrauch ohne Verkaufsabsicht ist ein Pedelec für mich ein Fahrrad.
Eine Werkstatt wird das anders sehen, da sie bei wesentlichen Änderungen schnell als Hersteller/Inverkehrbringer des ganzen Gedöns mit allen Konsequenzen da steht.

Vorsicht: Meinung. Keine rechtssichere Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin da sehr ignorant, weil ich sonst das Bullitt auf Grund meiner Statur nicht fahren könnte und weil viele Bauteile zum Teil "Billig" sind.

....und ich mein erstes E-Bullitt ohne den 36V-Rasenmäher-Akku hätte gar nicht fahren können...

 
Diese Richtlinien gelten insbesondere für das gewerbliche Inverkehrbringen.
Für den privaten Gebrauch ohne Verkaufsabsicht ist ein Pedelec für mich ein Fahrrad.

Ja aber da sehe tendenziell auch so.... :) aber irgendwie bedeutet es ja durchaus wenn ich eine andere Federgabel in z.b. mein Packster einbaue erlischt die CE. Die Gewährleistung/Garantie vom Hersteller erlischt (das ist jetzt nicht mein Problem) aber eben die CE auch.
Was ich da nicht so ganz verstehe ist als Privatperson ein Pedelec ohne CE, welche Folgen hat das dann.

Im Sektor der Fahrradhändler sind mir in den letzten Monaten ein paar Sachen aufgefallen die aus dieser, in meinen Augen unschönen Situation, wirklich nervig sind.

Ich mache mal ein aktuelles Beispiel aus den letzten Wochen.
Achtung ist ein Realbeispiel, soll keine Radhersteller oder Teile Hersteller bashing werden.

Der Fall ist ein aktuelles RM Charger, RM liefert seit längerem die meisten seiner Modelle mit Magura Scheibenbremsen aus.
Jetzt ist es so das dieses (und natürlich auch weitere) Rad nach der ersten Regenfahrt beim Bremsen Geräusche macht bei denen man wirklich davonlaufen könnte (ich weis das dies bei den Maguras gerne mal auftritt, bremsen tun sie ja trotzdem sehr gut). Jetzt war der Kunde vorsichtig formuliert "not amused".
RM kennt die Problematik und gibt an in diesem Fall den weicheren Bremsbelag vom Magura zu montieren. Nur der war schon montiert.
Jetzt kann der Radhändler/die Werkstatt nicht einfach Beläge montieren die nicht vom Hersteller freigegeben sind. Selbst wenn er jetzt sehr sehr kulant wäre und z.b. eine Shimano XT montieren wollte könnte er das nur wenn das Rad auch in einer solchen Konfiguration ein CE bekommen hat.
Fazit der Händler/die Werkstatt konnte dem Kunden (der für mich verständlich etwas angepisst ist) nicht helfen.
Das Rad macht beim Bremsen erbärmlich Geräusche.... aber technisch ist alles in Butter, bremst ja gut.

Das war jetzt ein Fall von vor ca. 2 Wochen.
 
Ich habe auf meinem nicht überdachten Balkon seit Jahren die Reste meines ersten Pedelecs stehen. Es ist ein S-Pedelec von Kalhoff und es war das erste S-Pedelec auf dem Markt. Der Panasonic-Motor schaffte nicht die erlaubten 45km/h sondern etwa 34km/h mit mir drauf. Etwas schneller ging es dann, als ich das Antriebsritzel am Motor gegen ein größeres tauschte. Man kann bei diesem Modell die Geschwindigkeit durch Ritzeltausch beeinflussen, einen Geschwindigkeitssensor hat das Rad nicht. Gut, wie gesagt, die Möglichkeiten sind begrenzt. In die Illegalität gerät man so nicht.
Allerdings sind beim S-Pedelec die Grenzen an anderer Stelle eng. Zu dem Rad gibt es einen Fahrzeugschein. Darin ist die Schaltung eingetragen. Neun Gänge mit Angabe der Ritzelgrößen. Ein Wechsel auf eine andere Kassette oder eine andere Schaltung mit mehr oder weniger Gängen wäre damit unmöglich. Selbst die Fahrzeugbreite in Form der Lenkerbreite ist eingetragen und ein breiterer Lenker wäre ein Verstoß gegen die Zulassung.

Jetzt muss man wissen, das ich das Rad als Unfallrad gekauft hatte und das die Federgabel defekt war und der Verkäufer die Laufräder behalten wollte. Ich war damit einverstanden, denn ich wollte das Rad statt mit der originalen Magura Felgenbremse mit Scheibenbremsen betreiben und brauchte dazu neue Laufräder.
Das Rad hat von mir also eine Starrgabel, Scheibenbremsen, einen Satz Laufräder und einen breiteren Lenker bekommen. Dadurch änderte sich die Fahrzeugbreite. Und weil die Maximalgeschwindigkeit von knapp über dreissig Stundenkilometern im Stadtverkehr kaum auffällt, fuhr ich das Rad auch ohne Versicherungskennzeichen, denn mit einem Versicherungskennzeichen darf man nicht auf Radwege, unterliegt der Helmpflicht und wird auf der Straße trotzdem als Radfahrer erkannt und angehupt. Auch in Dreissigerzonen.

Also war das Rad komplett illegal. Aber ich bin immer gerne damit gefahren und habe es etwa zwei Jahre vor meinem Schlaganfall aus gesundheitlichen Gründen stillgelegt, weil ich mehr eigene Muskelbewegung trainieren wollte.
 
Was ich da nicht so ganz verstehe ist als Privatperson ein Pedelec ohne CE, welche Folgen hat das dann.
Das einzige was mir einfällt (ist vergleichbar mit Anbauteile am Kfz) ist das die Versicherung im Falle eines Unfalls das Geld von dir wieder einfordern kann weil dein modifiziertes Bike eben kein CE aufwies. Dürfte aber wahrscheinlich eh niemanden auffallen, eigentlich wollen die damit nur unterbinden das du etwas selber veränderst und damit z.b. Schneller fahren kannst wie bei den eScooter(gesetzlich vorgeschrieben das sie gegen Eingriffe geschützt sind).

Ich Bau mir demnächst eins mit antrieb selber und mir selber ist das so Wurst, meine Meinung und nicht rechtskräftig.
 
Ich Bau mir demnächst eins mit antrieb selber und mir selber ist das so Wurst, meine Meinung und nicht rechtskräftig.
Das ist auch kein Problem. Ich bin u. a. Polizeibeamter, eines meiner Bikes habe ich nachträglich mit einem Bafang-Motor ausgestattet. Ein Kollege von mir, Leiter eines Verkehrskommissariates, hat sein Velomobil ebenfalls mit diesem Motor nachgerüstet. Von ihm kam auch der Tipp zu diesem Motor. Auf den Motoren ist der bekannte Aufkleber, ob der zulässig drauf ist, kann ich nicht beurteilen - also alles easy. Sollte dann nur im rechtlichen Rahmen bleiben.

Das CE-Kennzeichen ist eh kein Ausrüstungs- und/oder Qualitätszeichen, sondern eine Art Warenpass. Es dokumentiert weder eine besondere Sicherheit noch die Qualität des Produkts. Es darf einfach nur keine allgemeine Gefährdung beim üblichen Gebrauch von dem Gerät ausgehen.
Mein Sohn ist Geschäftsführer eines Unternehmens, das Waren für einige Handelsketten aus China importiert. Bei ihm gehört diese Prüfung zum Alltagsgeschäft. Es wird einfach nur die allgemeine Betriebssicherheit geprüft und mit dem CE-Label dokumentiert.
Sofern ich also an meinem CE-zertifizierten E-Bike Teile tausche und dabei ebenfalls zertifizierte Teile verwende, hat das grundsätzlich keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen.

Im Gewährleistungs-/Garantie- bzw. Haftungsrecht schaut das natürlich anders aus. Aber das ist nicht anders zu sehen wie bei jedem anderen (elektrischem) Gerät... .
 
Wie @BIKE-DIDI schon schrieb, solange man sich in dem vorgegeben Rahmen befindet sollte es keine Probleme geben. Kommt aber wie immer auf das Gegenüber an.
 
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