StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand

......und eS haben dann Behindertenfahrräder damit zu tun.......?? Pack die an die eigene Nase.
Hier ging es aber nicht um „Mitnahmepflicht“ sondern um Ausnahmen vom geplanten Fahrradparkverbot.

Für alle die Lesen können hat Stan von Behindertenfahrrädern und Pflegeversicherung geschrieben. Da ich hier 2 Pärchen kenne die gern mit einem Paraleltandem unterwegs sind, aber mit Behinderung nix am Hut haben, scheint mir es gut wenn man weis, das die nur als "Behindertenfahrräder" gelten wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sorry et mus noch heißen....Mitnahmepflicht....sondern mögliche Ausnahmeregelungen.


:). Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, hab ich nicht. Sofern ich den etwas kryptischen Beitrag richtig verstanden habe: Thema verfehlt.
 
Sorry Stan,

du hast natürlich nix von der Pflegeversicherung geschrieben.... das war bei mir wohl die Autokorrecktur... was ich nicht mitbekommen hab. Du hast von... aus dem Pflegebereich... geschrieben. Aber wie schon geschrieben, die Ausnahmeregelungen für "Behindertenfahrzeuge" gelten nur in Verbindung mit einem Behindertenausweis mit den passenden Merkzeichen..... nicht wenn Schwester Frida meint, Patient Willi mit dem Paraleltandem kutschieren zu müssen.

:) Helmut
 
Das eingeschränkte Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand ist nun wohl tatsächlich im Entwurf der Bundesregierung auffindbar (danke für den Hinweis aus dem VM-Forum):

https://nationaler-radverkehrsplan....vi-veroeffentlicht-referentenentwurf-zur-stvo

12 StVO: "Fahrräder sind außerhalb von Seitenstreifen und Fahrbahnen abzustellen; dies gilt nicht für Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhänger."

Der NRVP-Autor schweigt sich dazu allerdings aus. Bleibt also, auf den Bundesrat bzw. Druck machende Verbände und Länder mit Grünenbeteiligung zu hoffen.



Frage am Rande: Was ist ein Lasti nach StVO?

In § 39 wird das Schild für Lastenfahrrad eingeführt, die Bildunterschrift lautet:

Fahrrad zum Transport von beweglichen Gütern – Lastenfahrrad

Nach meinem Begriffsverständnis werden damit Fahrräder zum Personentransport wie Rikschas, aber auch Tandems, Versehrtenräder usw. vom Verbot erfasst.

Wobei praktisch (vermutlich aber nicht juristisch) jedes Fahrrad mit einem Gepäckträger o.Ä. (eigentlich sogar jedes Kurierrad) zum Transport von beweglichen Gütern gedacht.
 
Hier bin ich ja bei den Experten für das Thema „Lastenrad“. Frage: Was macht ein „Fahrrad“ zum „Lastenrad“? Ein Gepäckträger? Ein zweiter Gepäckträger? Satteltaschen oder -körbe? Eine Kiste? Vorne oder hinten? Eine gewisse Mindestzuladung (gewichts- oder volumenmäßig)? Abmessungen oder Profil der Reifen?

Wird die „Lastenradeigenschaft“ des Fahrrades irgendwo näher bestimmt? In der StVO zum Beispiel?
 
Das ist noch nicht klar definiert. Siehe die diversen verschiedenen Anforderungen bei Förderungen oder in Beförderungsbedingingen.
Sonst würden sich dort ja alle auf Paragraph x, Absatz y StVZO beziehen.
 
Ist da nicht gerade eine DIN in Arbeit? Dann denke ich, dass sich die darin genannten Eigenschaften relativ schnell durchsetzen werden.
 
Ich glaube ja. Definiert die denn auch die Fahrzruggattung oder beschreibt die Norm nur die Eigenschaften, die Lastenrad geeignete Teile mindestens haben sollen? Da bin ich nicht so im Thema.
 
Moin…
Ich wohne in frankfurt am main und habe erst seid "kurzem" einen lastenfahrrad.
Ich habe vor dem kauf sehr gut überlegt für was es eingesetzt wird und wo ich das einsetze. Da ich nun mal in einer gegend wohne mit viel kfz und enger zugang zum haus, kann ich schon mal keine "sperrigen" lastenräder gebrauchen. Was ich meine ist, wenn ich mich entscheide würde einen ami pickup truck zu holen, brauche ich mich auch nicht wundern dass ich dafür kein parkplatz, in der innenstadt zB, finde.
Dann wäre es auch unangebracht und für andere auch lästig wenn ich es wahllos irgendwo abstelle. Genau so lästig finde ich dass wenn mann ausparken will, wahllos abgestellte fahrräder am fahrbahnrand es behindern. Von daher denke ich, dass es hier nicht um deskriminierung geht, sondern eine handhabe ggn fehlplazierte fahrräder handelt.

Oder verstehe ich es falsch?

Mfg
 
Da aktuell die Fahrradabstellplätze in fast jeder Region tagsüber überbelegt sind - wird es Zeit mehr Radlparkmöglichkeiten zu schaffen.

Die Städte sind je nach Haltung zum Radlen unterschiedlich engagiert - in Freiburg gibts sogar Verbote für parkende Räder - die werden dann gnadenlos abgeschleppt - unter Zerstörung vom Schloss.

In Ulm sind am Münsterplatz die Parkmöglichkeiten für Räder viel zu wenige - und die wenigen sind oft mit "Radlleichen" überlastet. Da stehen Räder rum die schon ewig vor sich hin rosten - Stück für Stück werden Teile abgeschraubt und irgendwann wird der Rest dann entsorgt.

Seit Aufbau Weihnachtsmarkt in Ulm sind die Plätze deutlich verringert worden - von vorher rund 120 Plätzen sind es jetzt vielleicht noch 20 bis 26 Plätze. Und die sind dauerhaft belegt.
Mit Lastenrad fast unmögllich einen einigermassen sicheren Platz zu finden.
 
mich würde nicht wundern, wenn bald die Kennzeichen- und Versicherungspflicht für Räder kommt.
 
Oder verstehe ich es falsch?

Ja. Falsch geparkte Räder sind auch nach der bisherigen Rechtslage genau das. Macht nur normalerweise niemand, während das bei KFZ häufig ist und toleriert wird.
Es geht darum, dass Fahrräder damit ggü. KFZ diskriminiert werden bzw. ein faktisches Alleinrecht von KFZ auf reguläre fahrbahnbegleitende Parkplätze durchsetzbar wird.


Diese ganzen Bemühungen, eine echte Mobilitätswende zu verhindern, machen halt leider sehr viel Sinn. Das Parkverbot signalisiert ja effektiv "Die Straße gehört den KFZ!". In Bezug auf zB Altstädte mit extrem schmalen Gehwegen (und vollgeparkten Straßen) auch "Fahrräder haben hier nix zu suchen!". Offen dagegen arbeiten ist ja eher schwierig (Klimawandel usw.). Aber möglichst viel Sand ins Getriebe passt für mich ins Bild.


Bzgl. Versicherungspflicht: Das hat noch nie funktioniert. Wahrscheinlicher ist, dass eine weitere Fahrzeugklasse (Schwere Lastenräder mit 750W-Motoren usw.) eingeführt wird. Zumindest gibt es erste Zeichen in die Richtung aus Politik, Wissenschaft und Lobby.
 
Moin…
Dann hab ich es wohl falsch verstanden und die fahrräder gehören überall hin…
Gehwegen, fahrbahn, fahrbahnrand, kfz parkplätzen, fussgängerzonen… das klingt gerecht. jetzt richtig so?

Mfg
 
(Ich geh mal davon aus, dass das nicht ironisch gemeint ist. Wenn doch: Kennzeichnen.)

Das ist Ansichtssache. Aus Sicht einiger Verbände (v.a. Fuss eV) gehören die zB gar nicht auf den Gehweg. Nach bisheriger Gesetzeslage dürfen sie auch nur auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn sie den Fußverkehr nicht behindern. Auf der Fahrbahn bzw. an deren Rand dürfen sie wie Anhänger usw. auch nur abgestellt werden (sie parken ja nicht, sondern werden abgestellt, warum auch immer...), wenn sie "beleuchtet" sind. Wobei da wohl ne Laterne oder ein anhängertypisches Reflektorteil reichen soll.

Aus Sicht zB des ADFC gehören Fahrräder generell auf die Fahrbahn oder auf andere, dafür ausgelegte Infrastrukturen. Solange sich aber weder Kinder noch Senioren dort sicher und wohl fühlen bzw. der gewaltförmige (hab ich letztens am eigenen Leibe erlebt) motorisierte Verkehr dominiert bzw. diese Infrastruktur völlig unzureichend/unzumutbar ist, werden besonders unsichere Radfahrer auf die Gehwege verdrängt, Konflikte mit dem Fußverkehr inklusive. Das Parkthema läuft parallel dazu: Besser eigene, ausreichende Abstellflächen - und ausschließlich zu Lasten des raumgreifenden MIV. Auf jeden Fall ist die Position des Fuss eV nachvollziehbar, dass die Verdrängung der Räder von der Straße/Fahrbahn letztlich den Fußverkehr belastet.

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PS: Wenn man mal darüber nachdenkt, dann hast du tatsächlich Recht, insofern danke für die Anregung. Das Rad bzw. der Langsamverkehr allgemein *muss* überall hingehören, da dieser Verkehrsträger in den letzten 80 Jahren der Stadt-, Verkehrs- und Raumplanung sowie von der Wirtschaftsförderung/Subventionierung praktisch vollständig ausgeblendet und marginalisiert wurde (von Lastenrädern oder VMs mal ganz zu schweigen).

Insofern ist es tatsächlich "gerecht", wenn diese Verkehrsträger (also Radverkehr, Velomobilität und eingeschränkt E-KFZ bis 25) de facto und de jure (fast) überall geduldet werden, solange sie den Fußverkehr und den ÖPNV nicht unnötig behindern.
Zumindest solange es weder eine eigene, brauchbare Infrastruktur dafür gibt (natürlich zu Lasten des MIV, alles andere ist mit Verlaub Irrsinn) oder sie - wie in der niederländischen Verkehrskultur - als gleichberechtigte Straßennutzer akzeptiert werden. Beides sind dicke Bretter.
 
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