StVO-Novelle: Verbot des Parkens von Fahrrädern am Fahrbahnrand

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In einer PM des RLVD bin ich auf folgenden Absatz gestoßen:
"Der Gesetzentwurf zur anstehenden StVO-Reform sieht zudem ein Parkverbot für Fahrräder am Fahrbahnrand vor. Das bedeutet de facto eine Diskriminierung von emissionsfreien und stadtverträglichen E-Lastenrädern gegenüber Kraftfahrzeugen, die für die Förderung nachhaltiger urbaner Logistik absolut kontraproduktiv ist."

https://rlvd.bike/pressemitteilung-04-09-2019/

Warum das nicht nur für die Logistiker, sondern auch für Fuß- und Radverkehr ein Riesenproblem werden dürfte, brauche ich hier niemandem zu erklären. Die geplante Änderung würde auch die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen am Fahrbahnrand erschweren bzw. untersagen.

Ich habe die Information inzwischen informell bestätigen können, der Gesetzesentwurf des BMVI sieht genau dieses Verbot vor. Neben weiteren Verschlechterungen für den Radverkehr, die natürlich nicht an die große Glocke gehangen werden.

Details wird es wohl zum 25.9. geben: "Öffentliche Anhörung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Das Straßenverkehrsrecht reformieren [...]. Dazu können hier Stellungnahmen gelesen werden (die vom ADFC wird wohl noch eingestellt):
https://www.bundestag.de/ausschuess...anhoerungen/050-sitzung-stellungnahmen-656036 "

Mehr dazu auch hier: https://www.velomobilforum.de/forum...ern-am-fahrbahnrand.56842/page-3#post-1064197

Beste Grüße
stan
 
Tja, an der großen Glocke hängt das jetzt. Danke für die Links, werde sie mal ein wenig weiterverbreiten.....

Ein Autoscheuer bleibt halt ein Autoscheuer, egal wie viel grüne Kreide er gefuttert hat. Der wird als CSU'ler wohl nie ein Fahrradfreund, egal was er ab und an sagt ....
Schade.

Die einzige Chance ist wohl, diese Reform Publik zu machen, das da dann ein wenig "nachgebessert" wird.


Just my 2 cent



Ach ja, eigentlich wollte ich ja auch auf den "Gefällt mir"-Button drücken, aber mir gefällt die Nachricht über die Reform nicht, mir gefällt nur, dass Du, @stan, der Überbringer bist. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade gesehen, der ADFC hat nun doch schon seine Stellungnahme hochgeladen. S. 3f.
 
Ich stelle mir vor wie die Polizei versucht dieses "beScheuerTe Gesetz durchzusetzen. Laufen die dann mit einer Akkuflex durch die Gegend und flexen hinter jedem falsch geparkten Auto die Fahrräder von der Laterne? :ROFLMAO:
Zumindest in SB stehen (leider) am Straßenrand Autos, nicht Räder :confused:
 
Ich glaube, Ich habe noch nie ein Fahrrad auf der Fahrbahn am Rand parken sehen. Fahrrad Parkflächen mal ausgenommen.
Bürgersteig und nah an der Fahrbahn, klar, aber nicht auf der Fahrbahn.
 
Im manchen Großstädten gibt es Straßen, da herscht Halteverbot für PKW, weil da alle 5 Min. 2 Busse fahren. Da ist dann der Bürgersteig mit Fahrrädern "zu geparkt"... und da gibt es Lastenradfahrer, die ihr Gefährt " am Fahrbahnrand " abstellen, und so die Busse behindern. Um da "rechtsfähig" oder wie sollen man es sagen ? , gegen vor gehen zu können, braucht es so eine Änderung der STVO. Dat is auf der einen Seite sicher nich schön, auf der anderen Seite aber leider nötig.... bis irgendwann mal mehr Platz für 2Räder.... oder weniger so unvernünftige Radfahrer gibt.

Ich komme mit unserem über 1 m breiten Rollstuhltranporter da auch immer wieder in Situationen, wo es keine Sinn macht damit da hin zu fahren, weil es keine passende Abstellmöglichkeiten gibt. Da bleint dann nur, es zu machen wie vernünftige PKWfahrer.: Man sucht sich einen Abstellplatz und läuft zu Ziel.

:) Helmut
 
Spannend wird die Frage, wie das kontrolliert werden soll. Bekommen dann Lastenräder Kennzeichnen?
 
Die werden falsch abgestellte Räder... wenn die das Getzt denn passend ausgestalten... schlicht genauso einsammeln, wie es jetzt schon in einigen Städten gemacht wird, und zu Sammelplätzen bringen. Da kann man sich denn sein Rad nach begleichen der Rechnung wieder abholen. "Sicher anschließen" ist kaum möglich weil die auf dem Sammelfahrzeug ein Stromagregat und passendes Zubehör haben.

:) Helmut
 
@Helmut60 In welchen Städten wird das denn schon so gehandhabt? Hier in Düsseldorf werden höchsten Schrotträder, die schon mehrere Monate stehen, eingesammelt und über das Fundbüro versteigert.
 
Im Münster z.B. Da stehen extra Hinweisschilder, das außerhalb der gekennzeichneten Flächen abgestellte Räder zu Sammelpätzen gebracht werden. ( Da gibts aber auch Fahrradparkhäuser ) Neben den gekennzeichneten Flächen steht zum Teil Personal, das darauf achtet, das kein Platz verschwendet wird.

:) Helmut
 
@Helmut60 Das Thema Parkverstöße von Fahrrädern ist, nach deinen eigenen Schilderungen, offensichtlich bereits hinreichend geregelt. Die Beschilderung für Parken und Halten gilt für alle KFZ. Die Regelungen, um die es geht, ist nichts als eine zusätztliche Diskriminierung des Umweltverbundes ggü. KFZ.
 
Die Beschilderung für Parken und Halten gilt für alle KFZ.

Stimmt, S-Pedeleks weil KFZ können jetzt schon wie PKW rechtlich sauber " abgeschleppt" werden wenn sie "falsch stehen". Das Abstellen von Fahrrädern in Münster ist in erster Linie zum Schutz der Fußgänger in Fußgängerzonen wie beschrieben geregelt. Stellt jemand sein breites Lastenrad, weil der Bürgersteig schon voll ist, auf die Straßenseite an eine Laterne, braucht jemand sich um ein Halteverbot bisher nicht zu kümmern, denn das gilt bisher nur für KFZ. Da jetzt nicht nur die PKW, sondern auch die Fahrräder immer breiter werden, hat so ein "Abstellverbot" wie es da jetzt angedacht wird, nix mit Diskruminierung zu tun, sondern nur mit Gleichstellung.... was schlicht eine völlig normale Folge der Zunahmen von Problemen mit so großen Rädern ist. Das Lieferdienste wie auch Handwerker damit ein Problem bekommen können, liegt schlicht am Verhalten der selben. Möglicher Weise stellen dann einige wieder um auf PKW betrieb, was nicht gut für die Umwelt ist... nicht gut für die UMwelt ist aber auch nicht wenn "wild abgestellte" Lastenräder den Verkehrbehindern.

:) Helmut
 
"Update #Lastenrad "Wir haben den Entwurf zur #StVO-Novelle um die Ausnahme ergänzt: Lastenräder und Fahrräder mit Anhänger werden weiterhin am Fahrbahnrand abgestellt werden können." Parl. Staatssekretär @SteffenBilger auf der #Radlogistik-Konferenz in #Berlin #Fahrrad"

https://mobile.twitter.com/BMVI/status/1187654807546486789?p=v

Was davon zu halten ist, sollte klar sein. Das BMVI schafft ein Problem, um es dann nicht zu lösen. Dies auch, weil meines Erachtens in keinster Weise klar ist, ob zB Rikschas (-> Velotaxi) eigentlich Lastenräder sind - von Behindertendreirädern, Tandems (auch Paralleltandems aus dem Pflegebereich), Velomobilen, Rehafahrzeugen, Liegerädern usw. sowie umgewidmeten Parkplätzen mal ganz abgesehen.
 
von Behindertendreirädern, Tandems (auch Paralleltandems aus dem Pflegebereich), Velomobilen, Rehafahrzeugen, Liegerädern usw. sowie umgewidmeten Parkplätzen mal ganz abgesehen.

"Solche Behindertenfahrräder" gelten nur als solche, wenn einer der vor Ort anwesenden Nutzer einen
Schwerbehindertenausweis mit den passenden Merkzeichen hat. Sonst is nix mit "Mitnahmepflicht".

:) Helmut
 
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