STV(z)O - Verbot vom Transport nichtmitradelnder Erwachsener?

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Hallo Lastenradler,

ich hatte letztens eine interessante Frage bzgl. Mitnahme von Erwachsenen auf dem Xtracycle.

Der Gesprächspartner meinte laut Gesetzt ist es in Dtl. verboten Erwachsene auf dem Zweirad/Dreirad zu transportieren.
Rikschas fahren wohl mit Ausnahmegenehmigung?
Also Tandem ist okay, aber sobald der Partner nicht mitradelt wäre es verboten.
Transport von Kindern bis 7 Jahre in geeigneter Vorrichtung ist erlaubt.

Was könnt ihr darüber berichten?
Und wie hoch wäre die Strafe, wenn ich mit meinem Mann auf dem Xtracycle "erwischt" werde? :cool:
 
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Ich habe sowas auch schon gehört, aber keine Quelle parat. Die Strafe wäre vermutlich verschmerzbar, zumal ja vermutlich eh kaum ein Polizist die Regelung kennt. Problematisch ist in solchen Fällen immer die Haftungsfrage wenn was passiert ist.
 
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Moin,
wollte grad was gegenteiliges schreiben und hab nochmal nachgeguckt.
§21 StVO Absatz (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php
Gruß
 
AW: STV(z)O - Verbot vom Transport nichtmitradelnder Erwachsener?

Danke!
(Minestzeichenlänge)
 
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Es war früher normal, wenn ein junger Mann seine Freundin auf dem Rahmenrohr oder auf dem Gepäckträger sitzend mitgenommen hat.
 
AW: STV(z)O - Verbot vom Transport nichtmitradelnder Erwachsener?

§21 StVO Absatz (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.

Sind dann alle Erwachsenen, die als Passagier in einer Rikscha mitfahren, unversichert und müssen Strafe zahlen? Da gibt es doch sicher irgendeinen Paragraphen, der das regelt, zumal in den Großstädten zig Unternehmen Stadtrundfahrten auf Rikschas für Menschen mit einem Alter von über 7 Jahren anbieten.
 
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Tja, deutsche Sprach, schwere Sprach... Man könnte das auch so deuten, daß hier die Bedingungen für Kindertransport geregelt werden:

wenn
-das Kind unter 7 ist
-das Fahrzeug geeignet
-und der Fahrer über 16 ist
dann ist der Transport zulässig.

Wird überhaupt eine Aussage über ältere Passagiere getroffen?

Die Frage ist, worauf bezieht sich das "nur" in der ersten Zeile:

-es dürfen nur Kinder bis 7 mitgenommen werden
oder
-Kinder bis 7 dürfen nur mitgenommen werden wenn...

ist so für mich nicht eindeutig.
 
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Das ist doch eine Anfrage beim allwissenden ADAC wert, oder?
Da spricht dann wieder diese blonde Dame oder der nette ältere Onkel über Themen, von denen die gar nichts verstehen, in SAT1.
(Zitat: "Im Winter muss man die Fahrweise an die Wetterverhältnisse anpassen!" Welch Erkenntnis!!!)

ADAC-Mitglieder alller (Bundes-) Länder vereinigt Euch!
Fragt bei den Gauleitern nach!

Ich werde weiterhin meine Holde in meinem Gepäckkorb auf meinem Filibus sitzend hin und wieder transportieren, wenn es sich gerade ergibt.
Natürlich mit angepasster Geschwindigkeit und in aufgeregter Erwartung der Strafen, die die Staatsmacht für mich bereit hält. V
ermutlich Vierteilen, in heissem Wasser kochen und anschließend in Pfefferminzsauce ertränken...
 
AW: STV(z)O - Verbot vom Transport nichtmitradelnder Erwachsener?

Ich werde weiterhin meine Holde in meinem Gepäckkorb auf meinem Filibus sitzend hin und wieder transportieren, wenn es sich gerade ergibt. Natürlich mit angepasster Geschwindigkeit und in aufgeregter Erwartung der Strafen, die die Staatsmacht für mich bereit hält.
Ich bin da auch entspannt & transportiere was bzw. wen ich transportieren muss. Falls mich das dann irgendwann mal was kostet, dann isses eben so. Die Regel - wenn sie denn wirklich als Verbot Gültigkeit hat - ist jedenfalls v.a. im Hinblick auf moderne Lastenräder einigermaßen dämlich. Auf einem Tandem dürfen ja auch zwei Personen fahren...
Viele Grüße,
Andy
 
AW: STV(z)O - Verbot vom Transport nichtmitradelnder Erwachsener?

Im Normalfall dürften die Herren von der Polizei zufrieden damit sein, wenn der Passagier einen eigenen Sitzplatz hat. Also eine Sitzfläche, was zum festhalten, und einen Schutz vor unabsichtlichem berühren bewegter Teile.
Also sollte das bei jedem Boxbike und auch bei vielen Longtails kein Problem sein.

Cheers
Daniel
 
Da muss die Stvo wohl allmählich an den heutigen Entwicklungsstand
der Fahrräder angepasst werden . Auch S-Pedelecs müssen ja irgendwie
in das vorhandene Stvo-Korsett gezwängt werden (als Moped ) statt
das man mal neu darüber nachdenkt wie man sich heutzutage fortbewegt .
Aber irgendwann demnächst wird das bestimmt alles besser........................
...........................................................................................................................
..........................oder auch nicht . Bis dahin muss man halt alles ein klein wenig
freier interpretieren .:)
 
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