sog. Wideloader für Longtails(brauche dringend support)

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Lastenrad
Tern Cargo Node, Bikes At Work-Radanhänger + BOB-Trailer, kein Auto
Liebe Community,

Ich hatte heute ein sehr seltsames Aufeinandertreffen mit einer Polizeikontrolle, die mein Lastenrad überprüfen wollten.

Wie ihr wisst, habe ich das Tern Cargo Node und hinten auf der Cargofläche die abschließbare Alubox sowie an beiden unteren Seiten ab und zu sog. Wideloader angebracht.
Ich weiss nicht genau, was die Kontrollettis so erzürnt hatte, aber es war anscheinend das ganze Lastenrad als auch meinen Radanhänger an sich.

Mir kam vor, dass das Thema Mobilitätswende und die seit Jahren erhältlichen Lastenräder oder auch Lastenanhänger bis heute bei den Herren noch nie irgendwie die erste Bildungsstufe erreicht haben.

An sich waren die beiden erstgerufenen Sheriffs ganz nett. Die 3. Kollegin sprach gar kein Wort. Aber dann wurde noch eine Sondertruppe herbeigerufen und deren Zugführer war gleich von Anfang an auf 180 und akzeptierte an dem Rad rein gar nichts. Er unterstellte mir, selbst den Pedelec- Umbau und dies noch illegal angebracht zu haben, dann war ihm der Wideloader nicht legal. Er machte Abmessungen vor und dies alles wurde per Foto dokumentiert. Es wurden auch Fotos von mir (ohne Maske) angefertigt.

Der Cheffe ging so ab, als hätte ich ein selbst geschweisstes verkehrsuntaugliches Lastenrad auf 55 Sachen getunt und hätte damit jemanden todgefahren. Aber der lahme Hobel riegelt sofort bei 25 heftig ab und man kommt nur mit max. Kraftanstrengung auf über 25 Sachen. Selbst beim Bergabfahren bremst der Bafang - Motor enorm und nimmt mir den sonst möglichen Schwung.

Naja, die wollen nun das Rad zu einem Gutachter schicken und verboten mir vehement die Weiterfahrt.

Ich habe nun einem Sachbearbeiter alle infos und Angaben über das zulässige Gesamtgewicht, die Maße, den Verwendungszweck, die Werbeinfos etc. pp. geschickt, damit jedenfalls dieser sich etwas abkühlen kann.

Es wird aber bestimmt bald die Frage kommen, ob der von mir aus einer D-Bond- Platte zurechtgeschnittene Wideloader überhaupt zulässig ist. Vorne habe ich sogar noch als Schutz dickes Gummi angebracht, falls mal wieder ein Handy-Zombie quer über den Radweg ins Rad reinläuft oder ein sturzbesoffener Teeny mit einem Wegebier in der Hand (leider schon passiert).

Nun die Frage an die Community oder speziell auch an @stan, der auf dem rechtlichen Gebiet so super fit ist:

Sind Euch irgendwelche gesetzliche Bestimmungen bekannt, wie weit die Wideloader seitlich herausragen dürfen und ab wann ein Lastenanhänger auflaufgebremst bzw. überhaupt mit Bremsen zu versehen zu sein hat, oder welche harten Bestimmungen allgemein und aktuell über Radanhänger vorherrschen?

Ich habe mir nochmal u.a. "Hinterher" und andere legal erhältlichen Radanhänger genauer angeschaut. Wenn man auf Krawall gebürstet ist, dann kann man echt über jeden Gegenstand einen Nachteil sich zusammenreimen. Ich brauche aber leider nun handfeste Daten und infos, um diese sinnfreie Aktion sofort im Keim ersticken zu können.


Für jeden Tipp bin ich super dankbar und halte Euch natürlich auf dem Laufenden.


L.G. vom Cargomaniac
 
Zu Breite u.ä. kann ich nichts sinniges beitragen.
Zu Anhängern:
Gibt der Radhersteller den Anhängerbetrieb frei? Bis zu welchem Gewicht, Systemgewicht beachten.
Bist Du da im grünen Bereich ist die Kupplung die nächste Hürde:
Weber gibt es bis 80 oder 100 kG, Chariot ist z.B. auf 40 kG begrenzt.
Welches Gewicht gibt der Hersteller frei?
Hat der Anhänger die je nach Breite vorgeschriebenen Reflektoren?
War alle Ladung gesichert?

Bist Du der Hersteller einer der Komponenten, muss alles verkehrssicher und ohne Gefahrenpotential sein. ggfs. wird das von einem Sachverständigen.

Viel Erfolg! Nicht unterkriegen lassen!
 
Vielen Dank, @ lowtech

Dass Tern bzw wegen dem Lastenanbau Xtracycle "Leap" den Anhängebetrieb freigibt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da ist nirgends etwas dazu zu finden und wenn, dann wäre es amerikanisches Gesetz und nicht auf Deutschland oder Europa übertragbar.

Die Wideloader habe ich selbst angefertigt, da es keine von hier aus zu beziehen gab und wegen so 2 kleinen Bretterchen ich nicht unbedingt ein Paket über den Teich transportieren lassen wollte. Hätte ca. 200 Dollar gekostet und wäre für meine Einsätze auch nicht tauglich gewesen.

Wenn die mir deswegen eine Ordnungswidrigkeit reinnageln wollen, dann sollen sie es eben machen. Man fragt sich dann nur, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, wenn gegen Poser, die sich an den Ampeln täglich und öffentlich (und auch vor der Polizei) mit getunten und überlauten Poserautos Rennen liefern, rein gar nichts unternommen wird.

Wenn man das erwähnt, dann heisst es immer: wir haben auch noch etwas anderes zu tun..........

AAAber, wenn wegen den wideloadern das Rad dann aus dem Verkehr gezogen wird, dann ist dies schon eine ganz spezielle Nummer, denn dann müsste alles, was seitlich von der Mitte des Rades raussteht, auch verboten sein (wie z.B. Beine der Passagiere, Kinderräder, Transportgut, Einkaufstaschen, etc. pp.

Einige Longjohn-Frontboxen sind auch eckig und nicht abgerundet oder mit Dämpfgummi versehen. Das Chike hatte sogar eine extrem stabile und wuchtige und eckige Transportplattform aus Holz. Damit hätte jeder bei einer Kollission dicke Probleme bekommen.

Als mir die betrunkene Teenygöre mit ihrem Wegebier bei Dunkelheit aus dem Wald über den Radweg ins Rad gelaufen ist, so habe ich sie lediglich überfahren. Passiert ist ihr aber nichts. Mit einem Longjohn hätte es schon anders ausgesehen.

Jedenfalls wird es bestimmt interessant, wie sich der Gutachter äussert. Er müsste für das Gutachten dann eigentlich jedes frei und legal kaufbare Fahrrad auf Gefährlichkeit checken und mit meinem Lastenrad und dessen Gefährlichkeit vergleichen. Von einem stark beladenen Armadillo möchte ich auch nicht überfahren werden. Da werde ich entweder aufgespiesst oder knalle gegen eine evtl. vorhandene Wand (Cargobox).

L.G. und mit Bitte um eine rege Beteiligung

Cargomaniac
 
Ich weiss nicht genau, was die Kontrollettis so erzürnt hatte, aber es war anscheinend das ganze Lastenrad als auch meinen Radanhänger an sich.
ich kann mir gut vorstellen, dass genau diese Kombi aus Zugi + Hänger der entscheidende Punkt war.
Hilfreich wäre wenn du mal ein Foto deines Gespanns so wie gefahren posten würdest.
Sind Euch irgendwelche gesetzliche Bestimmungen bekannt,[...........]ab wann ein Lastenanhänger auflaufgebremst bzw. überhaupt mit Bremsen zu versehen zu sein hat,
Dazu zitiere ich mich mal selbst aus diesem Thread...
Von jeglichen Bremsenvorschriften bist du nur befreit, wenn deine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 8km/h nicht überschreitet.

Weil ich vermute, dass du einen Einachsigen Hänger hast, dazu weiter aus diesem Post...
Für zulassungsfreie Fzge bis 25kmh mit ungebremstem Hänger gibt es die Vorschrift, das der einachsige(!) Hänger maximal 50% zul.GG gegenüber dem zul.GG der Zugi betragen darf.
D.h. für dein Gespann: Tern Cargo Node zul.GG=160kg daraus folgt zulässiger ungebremster Einachser max.80kg GG(!) sprich wiegt dein Hänger 20kg beträgt die max. Zuladung nur 60kg.

Lies dir den verlinkten Thread nochmal in Ruhe durch, da ist die Problematik des Hängers schonmal diskutiert worden.

Das Thema Wideloader würde ich nicht als so heiss betrachten, sofern du die 160kg zul.GG vom Tern nicht überschritten hast und innerhalb der vorgeschriebenen max.Breite geblieben bist. Letztendlich geht es hier ja um reine Ladung, die maximal kennzeichnungspflichtig bei Überbreite gewesen wäre, was bei Mißachtung bloß eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde, was verhältnismäßig "günstig" ist. Auch eine 10%-ige Überladung des Terns ist noch recht harmlos (OWi).

Daher würde ich erwarten, dass das Thema Hänger das Problemfeld ist, sofern es keinen Anlass gibt, an der Legalität der Pedeleckonformität zu zweifeln.
Gutachter ist übrigens immer sehr ungünstig, da du als Laie wenig Chancen hast... :(
 
Hallo @ Arkadi,

besten Dank für Deine hilfreiche Antwort.

anbei schnell ein Foto der heutigen und lächerlichen Ladung (nur ein Küchenschränkchen mit max. 7 kg).

Wenn mir ein Hinterher-Anhänger ans Knie knallt, dann ist dieses bei der geeigneten Geschwindigkeit auch durch. Die Breite der Ladeholzplatte von meinem Bikes At Work-Anhänger ist ungefähr 75 cm, also alles noch im Rahmen. Die Ecken vorne dieser Holzplatte werde ich die nächsten Tage abrunden und evtl. sogar dämpfen. Dann bin ich sogar deutlich saver als alle anderen Hersteller.

AAAber der Anhänger ist eben ein USA-Fabrikat und wenn Leitz-Ordner hier stänkern will, dann fällt ihm diesbezüglich bestimmt etwas ein.

Ich unterschreite mit meinem Gespann die 1 Meter - Grenze eindeutig, jedoch weiss ich nicht, wie es aussieht, wenn die Ladung die 1 Meter-Grenze in der Breite überschreitet. Nach meines Wissens darf diese aber bei Rädern bis zu 2,5m breit sein. Ich muss in diesem Falle jedoch dann die Straße wählen.

Tja, wenn das ein von der Polizei bestellter Gutachter ist, dann kann der mich nach Belieben auseinander nehmen.

Mal schauen, ich lese nun ganz wissbegierig den von Dir verlinkten Thread.

L.G. und eine polizeifreie Zeit

Cargomaniac
 
'Interessanter' Fall. Ich persönliche hätte sofort meine Rechtsschutz eingeschaltet und mir nen Anwalt genommen. Schon aus Prinzip.

@Arkadi : "Für zulassungsfreie Fzge bis 25kmh mit ungebremstem Hänger gibt es die Vorschrift, das der einachsige(!) Hänger maximal 50% zul.GG gegenüber dem zul.GG der Zugi betragen darf." Quelle? Gilt das auch für Fahrräder i.S. der StVO? Mir ist nichts dergleichen bekannt.

M.E. gelten für Fahrräder die KFZ-maße gemäß StVZO, als 2,55m, 4m etc., es gibt m.E. auch nirgendwo ne Vorschrift, dass du ab 1m auf die Straße müsstest. Dieses 1m-Ding kommt wohl aus einer rechtlich fragwürdigen Übertragung der Vorschriften für Krads auf einspurige Fahrräder. Es gab wohl irgendwann mal nen Versuch des TÜV, Anhänger zu regulieren, mehr als nen heute irrelevantes Merkblatt kam nicht bei rum.

 
Da stellt sich mir gleich eine Frage: wurde dein Gespann sichergestellt oder durftest du damit den Heimweg antreten?
 
Hallo @henkderbob,

gut überlegt. Jepp, die wollten es sicherstellen. Aber dies habe ich dann abwenden können, indem ich das Gespann vor deren Augen abgeschlossen habe und dann den Heimweg zu Fuss angetreten habe. Einen freien LKW haben die wohl nicht gehabt.

Als ich aber dann später einen der freundlicheren jüngeren Beamten angerufen habe und ihn nach der mailadresse für die Übersendung des Kaufbeleges des Rades und die Raddaten fragte, da meinte er: an einer Sicherstellung und Gutachten wird man wohl nicht vorbeikommen.

Vielleicht hat irgendein Kampfrentner vor dessen Haus das Gespann parkte bei denen angerufen und denen sonst was von illegal und nicht-rechtskonform und co. erzählt und jetzt kann die Staatsmacht mal wieder amtlich gegen Radfahrer vorgehen. Wenn das so weitergeht, dann sehe ich mit der Mobilitätswende echt schwarz. In vielen Köpfen ist dies alles noch nicht angekommen.

Egal was ich gerade recherchiere, aber mir fällt an dem Gespann einfach keine Illegalität auf. Kein normal käuflich erwerbbarer Radanhänger hat irgendwelche Aufprallschutzvorrichtungen und meistens sogar eine Rechteck-Form und keine gerundete Kanten.
 
Ich bin gespannt, wie es weitergeht.
Es sollte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit schnell gehen, das Rad auf einen Prüfstand zu schicken. Wenn der Motor mit 250 Watt gelabelt ist, sollte das ja unkritisch sein. Zu den Abmessungen und weiteren Bestimmungen fehlt mir das Fachwissen.
Du wirst uns auf dem Laufenden halten und ich drücke dir die Daumen, dass alles gut ausgeht.
Immer daran denken: wie du kommst gegangen, so wirst du auch empfangen.
Es werden sich jetzt ja andere Beamte dein Rad anschauen, als die, die dich damit angehalten haben. Die werden das regelhaft sachlicher angehen, als es „im Einsatz“ der Fall war. Ich nehme an - ohne dabei gewesen zu sein und ohne in den Kopf eines jeden Beteiligten gucken zu können - dass eine bestehende Gefahr vermutet wurde / wird. Diese bajaht jetzt ein Gutachter oder er verneint sie.
Hätte man dich nach Hause fahren lassen, dann wäre es halt schon schwierig, diese Gefahr zu begründen. Da das Rad aber angeschlossen wurde und - wie ich abermals nur vermuten kann - der Schlüssel den Polizisten mitgegeben wurde, wurde damit ja erstmal die „Gefahr“ beseitigt.
Glück auf!
 
@Arkadi : "Für zulassungsfreie Fzge bis 25kmh mit ungebremstem Hänger gibt es die Vorschrift, das der einachsige(!) Hänger maximal 50% zul.GG gegenüber dem zul.GG der Zugi betragen darf." Quelle? Gilt das auch für Fahrräder i.S. der StVO?
du findest diese Sichtweise doch in deinem verlinkten wikipedia-Eintrag ;)
Zitat :
Fahrradanhänger sind "andere Straßenfahrzeuge" im Sinne der StVZO. Für diese wird in § 63 StVZO verlangt, die Vorschriften über Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (§§ 32, 34, 36 Absatz 1) sinngemäß anzuwenden.
Die entsprechenden §§ 32, 34, 36 und nachfolgende sind demnach identisch mit den anderen zulassungsfreien Straßenfahrzeugen wie zB zulassungsfreien landwirtschaftlichen Fahrzeugen, aus denen meine Zitate stammen. Ausgenommen ist davon nur die Klasse der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (bis 8kmh)...wie schon im verlinkten thread angemerkt :)
M.E. gelten für Fahrräder die KFZ-maße gemäß StVZO, als 2,55m, 4m etc.
ja sehe ich auch so, wobei ja zB ab 2,40m Breite bereits Gefahrkennzeichnungen gelten (Warnmarkierung rot/weiss) und ab 2,45m gelbes Warnblinklicht...aber lassen wir das hier, sollte ja unzutreffend sein sprich OT

Das Thema scheint ja nach @cargomaniac obiger Beschreibung nicht relevant zu sein. (Foto fehlt aber - schade...)

@cargomaniac
vll mal noch der Blick auf ein weiteres mögliches Problemfeld: Pedeleckonformität
Es gab (ich glaube 2018) eine Verschärfung der Pedelecverordnung hinsichtlich Nachrüstkits und Programmeingriffsmöglichkeit des Users. Die alten Kits, die ja dem User einfachen Zugriff auf zB Leistung/Speed ermöglichten, erhalten nur dann Bestandschutz, wenn du die Inbetriebnahme (zeitlich) nachweisen kannst. Hast du selbst nachgerüstet, bist du in der Position des Herstellers und beweispflichtig. Hast du das Tern mit dem verbauten Motor fertig gekauft, bist du aus dieser Bringschuld zwar raus - kann dein "Hersteller" diesen Beweis wegen Versäumnissen nicht führen, darfst du das Tern nicht mehr im Straßenverkehr bewegen. Du kannst dann höchstens den "Hersteller" auf Ersatz/Ausgleich verklagen...

edit: Zitat korrigiert
 
Zuletzt bearbeitet:
M.E. gelten für Fahrräder die KFZ-maße gemäß StVZO, als 2,55m, 4m etc.
Du hast nichts falsch gemacht. Statt einen Gutachter zu beauftragen solltest Du eine Beschwerde schreiben. Lass Dich nicht verar5chen, die Rechtslage ist eindeutig.
1. Zeigen Sie mir bitte Ihren Dienstausweis!
2. Wer ist Ihr Vorgesetzter?!
3. Zeigen Sie mir den Passus der StVo und der StVZo, gegen den ich verstoßen haben soll!
4. Auf welcher Rechtsgrundlage halten Sie mich an?
nur heiße Luft? dann
5. verpi55t Euch, Ihr Penn(äl)er!
Und Du hast Dir die Storynicht ausgedacht?
Entsetzte Grüße, Krischan
 
Hallo @Arkadi,

sorry, das Foto hatte ich vergessen. Kommt nun (zeigt aber diesmal nicht das ganze Gespann. Aber ähnliche habe ich hier schon reichlich gepostet. Da war der Hänger aber nicht so lächerlich beladen wie heute.

Habe das Tern damals komplett umgerüstet vom Händler gekauft und nie daran an Geschwindigkeit etc. geschraubt.


@Krischan
gebe Dir in allen Punkten vollkommen Recht, aber wir sind hier in Bayern und da ist alles etwas spezieller.

Ich war mal in Ostdeutschland (ich glaube Weissensee oder so ähnlich) mit der Polizei 2 Tage auf Streife und die waren so unglaublich radlerfreundlich, dass ich es kaum glauben konnte. Die haben am Supermarkt Leute angesprochen, die ihre Räder aufgesperrt haben, wie sie die Räder besser und sicherer absperren können. Dort wurden regelmäßig die Supermärkte angefahren und überprüft, wer auf den Parkflächen zu nah am Eingang parkt.

Bei uns wird direkt vor dem Eingang geparkt oder mit laufendem Motor gewartet bis die Alte mit den Einkäufen wieder zurück kommt.

Ne, die Story habe ich mir nicht ausgedacht. Ich stand nur da wie Morc vom Orc und verstand nur Bahnhof.

Bin sehr sachlich und freundlich geblieben, obwohl ich innerlich explodiert bin. Dadurch habe ich vorerst mehr Schaden abwenden können. Wenn die nun Steuergeld verschwenden wollen und ein Spezialgutachten über das Rad und den Anhänger machen wollen, dann nur zu.

Ich dachte bisher, dass wir aktuell im Land ganz andere und wichtigere Probleme haben. Habe mich wohl getäuscht......

Bild zeigt die läppische Ladung von ca. 7 kg
 

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Du hast nichts falsch gemacht. Statt einen Gutachter zu beauftragen solltest Du eine Beschwerde schreiben. Lass Dich nicht verar5chen, die Rechtslage ist eindeutig.
1. Zeigen Sie mir bitte Ihren Dienstausweis!
2. Wer ist Ihr Vorgesetzter?!
3. Zeigen Sie mir den Passus der StVo und der StVZo, gegen den ich verstoßen haben soll!
4. Auf welcher Rechtsgrundlage halten Sie mich an?
nur heiße Luft? dann
5. verpi55t Euch, Ihr Penn(äl)er!
Und Du hast Dir die Storynicht ausgedacht?
Entsetzte Grüße, Krischan
So führt man sachlich eine Diskussion?
Bayern hat ein weitreichendes Polizeiaufgabengesetz, da wird man schon den passenden Artikel finden. Ich nehme an, dass es um Gefahrenabwehr ging, dann ist man nämlich im Polizeigesetz. Bei dir in Bramsche mag das anders sein.
Und ansonsten gilt - für mich - weiterhin: wie du kommst gegangen, so wirst du auch empfangen.
 
gehört zur BRD :p
Auch in Bayern gilt die StVZo, @henkderbob ?
Ich hab @cargomaniac so verstanden, dass er angehalten und sinnlos belästigt wurde, dann ist es notwendig, angemessen zu reagieren. Ich sehe mich jedenfalls nicht als schlachtreifes Schaf, das von einem aggressivem Streifenbeamtem geopfert werden möchte.
Auch in Randlagenbundesländern darf man sich an Bundesgesetze halten?
wie du kommst gegangen, so wirst du auch empfangen.
so ist es!
Und falls jemand Sheriff spielt, ist es erste Bürgerpflicht, diese Mitmenschen auf den Boden der rechtsstaatlichen Tatsachen zurück zu beam(t)en.
Gruß Krischan
 
Ich wäre sooooo gerne damit an dir vorbei gefahren und hätte auch angehalten. Meine 7 Monate alte Tochter hätte allen von vorne zugegluckst, meine 4-Jährige hätte raus aufs Pferd gewollt und alle hätten uns dumm angeschaut. Ich hätte mir gedacht "Moin, hier ist diese Verkehrswende, von der alle sprechen!": :D

IMG_5147.jpg
 
Denk mal über das Wort nach. Das Ganze dann mit „schlachtreifes Schaf“ usw. ist einfach nur lächerlich.
Warum muss man denn alles eskalieren?
Wer brüllt, hat nicht automatisch Recht. Das gilt für alle Seiten.
Die StVZO und das Wort „Randlagenbundesländer“, habe ich nie in den Mund genommen. Wie gesagt, geht es meiner Auffassung nach um Gefahrenabwehr.
Was das im Zusammenhang mit Polizeigesetzen heißt, kannst du bei Interesse hier nachlesen:
 
Muss die Polizei einen Verstoß nicht genau angeben und bezeichnen, benennen wogegen man verstoßen hat? Sie kann doch das Rad nicht einfach aus dem Verkehr ziehen, ohne den Rechtsverstoß zu formulieren, hätte ich gedacht? - keine Beleuchtung, Bremsen nicht ausreichend, Motor manipuliert usw. ....
Eine Vermutung, das Rad könnte nicht verkehrssicher sein, alleine reicht da meiner Meinung nicht aus. Sie müssten zumindest erklären, dass das Rad nicht verkehrsgerecht ist, oder der Anhänger, und auch warum, also wieder den Grund bzw. Rechtsverstoß benennen ...
- "sie haben gegen Paragraph-x verstoßen" .... - ließt man ja sonst auch in jedem Briefchen, das von der Bußgeldstelle kommt ?!?
 
Worüber redest du? Niemand wird als Polizist geboren; es ist eine wahl. Ganz zu schweigen davon, dass sie das Gegenteil einer entmachteten Gruppe sind.

Es mit tatsächlicher Diskriminierung und Menschen, die wirklich unterdrückt werden, zu vergleichen, ist pures Bootlicking. :p
 
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