Sammelfaden: Filme, Berichte, Hefte, PMs, Fundsachen usw. zu Lastenrädern und dergl. (die woanders nicht reinpassen)

Das mit der Fahrtüchtigkeitsprüfung ist gar nicht so einfach. Wir haben sowas ja z.B. durch den Schornsteinfeger für Heizungen und damit gleich ein gutes Beispiel wie solche gesetzlichen Vorgaben nur zur Verlagerung von Geld führen, nicht aber zum gewünschten Nutzen. Da wird ruck-zuck der billigste Weg gefunden die Prüfung zu machen, und geliefert wird nur gerade eben so viel dass man nicht in eine schwerwiegende Haftung kommt.
In Dänemark gab es früher viel Probleme mit fahruntauglichen Autofahrern, da hat man dann eine Prüfung durch den Hausarzt ab 70? eingeführt. Das hat zunächst nicht viel geändert, es kommt mir aber so vor, dass die Wirkung dann mit der Zeit kam. Anfang der 90er habe ich da noch Opas gesehen, die tagsüber alle 50m aus ihrem Morris Minor oder dergl. stiegen, um nochmal nachzusehen, ob sie auch den richtigen Abstand zur Straßenkante haben.
 

17 Parkplätze für Autos sollen zugunsten der Stationen wegfallen.
 
Passierte mir auch schon, ich wurde an unübersichtlichen Stellen von Bürgerkäfigen überholt....

...hoffentlich gesundet der Radler schnell.

 
Mit dem Desinformator generiert:
20230127_130557.jpg
Schönes Wochenende
 
 
Dann bitte für ALLE Verkehrsteilnehmer...
Ich kenne ein paar 14-jährige Fußgänger, die dann zu Hause bleiben müssten. ;)

Im Ernst - in ganz krassen Fällen kann einem sogar die Teilnahme im Straßenverkehr als Radfahrer untersagt werden.
 
Hier ist schon mal die Kreuzung Durlacher Allee - Ostring:
 
Da haben die "Freunde und Helfer" mal wieder ganze Arbeit geleistet.

letzten Freitag war es so extrem spiegelglatt auf den Fußwegen und Radwegen, dass selbst ich als 365 Tage-Radfahrer in der früh die U-Bahn genommen hatte. Es war kaum möglich, nicht zu stürzen. Hatte sogar Probleme, beim Gehen ohne Sturz zur U-Bahn zu kommen.

Und bei solchen aussichtslosen Situationen entwickeln die "Freunde" auf einmal Engagement und Arbeitseifer und verdonnern eine junge Radlerin, die ihren Schratzen heil in die Kita bringen muss, zu über 100 Tacken Strafe, weil sie kurz den Radweg aufgrund der spiegelglatten Fahrbahn verlassen hatte.

Ein Bruchteil dieses Arbeitseifers und rechtliche Grundkenntnisse würde ausreichen, um die Falschparker auf den Radwegen zu entfernen. Diese Ordnungswidrigkeiten sind jedoch geschützt.

Ein CSU Stadtrat setzt sich sogar dafür ein, dass widerrechtlich auf dem Radweg geparkte KFZ ein 0-Euro-Park-Pickerl zugesteckt bekommen, da er sooo viel Mitleid mit den armen Panzer-Fahrern hat.

So wird der Mobilitätswechel nie möglich sein, wenn das seit fast 100 Jahren eingetrichterte radlerhassende Gedankengut von Generation zu Generation weitergegeben wird.
 

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Da haben die "Freunde und Helfer" mal wieder ganze Arbeit geleistet.

letzten Freitag war es so extrem spiegelglatt auf den Fußwegen und Radwegen, dass selbst ich als 365 Tage-Radfahrer in der früh die U-Bahn genommen hatte. Es war kaum möglich, nicht zu stürzen. Hatte sogar Probleme, beim Gehen ohne Sturz zur U-Bahn zu kommen.

Und bei solchen aussichtslosen Situationen entwickeln die "Freunde" auf einmal Engagement und Arbeitseifer und verdonnern eine junge Radlerin, die ihren Schratzen heil in die Kita bringen muss, zu über 100 Tacken Strafe, weil sie kurz den Radweg aufgrund der spiegelglatten Fahrbahn verlassen hatte.

Ein Bruchteil dieses Arbeitseifers und rechtliche Grundkenntnisse würde ausreichen, um die Falschparker auf den Radwegen zu entfernen. Diese Ordnungswidrigkeiten sind jedoch geschützt.

Ein CSU Stadtrat setzt sich sogar dafür ein, dass widerrechtlich auf dem Radweg geparkte KFZ ein 0-Euro-Park-Pickerl zugesteckt bekommen, da er sooo viel Mitleid mit den armen Panzer-Fahrern hat.

So wird der Mobilitätswechel nie möglich sein, wenn das seit fast 100 Jahren eingetrichterte radlerhassende Gedankengut von Generation zu Generation weitergegeben wird.

Ausnahme: Benutzungspflicht auch bei Unbenutzbarkeit?​

Sind als benutzungspflichtig ausgewiesene Radwege faktisch nicht benutzbar, beispielsweise wegen Vereisung, parkenden Fahrzeugen, wuchernden Pflanzen oder Ähnlichem, so besteht eine Ausnahme von der Radwegebenutzungspflicht. In derartigen Fällen darf die Fahrbahn für Autos benutzt werden. Ein Ausweichen auf den Bürgersteig für Fußgänger ist indes nicht gestattet. Radwege müssen also nur benutzt werden, soweit dies überhaupt möglich ist.


Ich würde einfach Einspruch einlegen?




Gut, gleichzeitig ist ja Bayern auch so ein spezielles "eigenes Land" und die Rechtsprechung dort etwas gestrig ....

Und wenn ich den Aiwanger so höre, bin ich sofort für ein unabhängiges Königreich Bayern, damit ich so nen Kram nicht mehr hören muss. Dann muss auch kein Strom aus dem Norden mehr dahin fließen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn ich den Aiwanger so höre, bin ich sofort für ein unabhängiges Königreich Bayern, damit ich so nen Kram nicht mehr hören muss. Dann muss auch kein Strom aus dem Norden mehr dahin fließen ...

....... Der Hubsi ist schon in Ordnung, habe mit ihm regelmäßig zu tun.

Der Söder ist das Problem!

Und ja, wir in Bayern sind extrem speziell.

Da wird man als Radfahrer schneller kriminalisiert, als man auf den Sattel aufsitzen kann.


Aber danke für die o.g. infos, die nicht einmal unsere Sheriffs wissen (wie so vieles Weiteres......)
 
Kennt jemand die Ecke? Wenn das Aufmacherfoto stimmt, wäre das eine sehr interessante Frage.
Hier das Urteil:
 
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