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Ja, das mag sein. Aber dass das Schutzblech da anschlägt und der Lenkeinschlag durch die Lenkstange persönlich begrenzt wird? Finde ich komisch. Kommt beim Fahren wahrscheinlich nicht zum Tragen, aber beim Rangieren sehr wohl.Das ist normal. Lenkstange über Kugelkopf vorne und hinten befestigt. Von Natur aus wabbelig.
Lotte wiegt 35kg und steigt ohne Kommando nicht aus. Ich gurte sie also nicht an. Unten drin liegt ein 7cm dickes Schaustoffkissen, passen für die Ladefläche. Das hat mit eine nette Bekanntschaft - über Kleinanzeigen gefunden - angefertigt (Link hier: https://www.kleinanzeigen.de/s-anze...-matratze-z-b-fuer-hunde/3055759786-217-17392)Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende endlich mein Load 4 - 75 (Vario) bestellt — erstmal „nackt“. Dazu sollen jetzt noch hohe Seitenwände und eine Persenning. Hauptsächlich will ich das Rad für den Hundetransport nutzen. Der liebe Henri ist ein Goldendoodle mit 50 cm Schulterhöhe.
Ich überlege noch, wie ich den Laderaum am sinnvollsten ausstatte. Vom Dog-Kit von Riese & Müller haben mir mehrere Händler abgeraten — es sei im Grunde nur eine dünne, überteuerte Matte plus Leinen-Befestigung. Ich habe hier schon viel gelesen, aber was sind eure Top 3 Ausstattungs-Empfehlungen? Was möchtet ihr auf keinen Fall mehr missen, auch für den Vierbeiner?
Außerdem interessiert mich: Wie teilt ihr den Laderaum? Wenn der Hund vorne sitzt, wie transportiert ihr z. B. eine Einkaufstasche, ohne dass sie umfällt? Gibt es einfache Befestigungsmöglichkeiten im Laderaum? Einen Gepäckträger haben wir auch, möchte ich aber ungern dafür nutzen.
Ich freue mich auf eure Tipps! Danke!
Hi Sebastian, danke für die Antwort. Die Variante nutzt mir leider nicht viel, weil man zwecks Zulassung vor Gericht ne dedizierte Dashcam nutzen muss.Die Videos von Lotte (siehe Link) habe ich mit einer Insta360 und dem dazugehörigen Motorrad-Befestigungskit gemacht. Linkes Gabelrohr als Basis, lenkt dann mit. Zu Verdecken kann ich nichts sagen.
Ich denke, dass man im Zweifel froh über jede Art Aufnahme ist - nicht umsonst bittet die Polizei gelegentlich um Handy Aufnahmen nach Vorfällen.Hi Sebastian, danke für die Antwort. Die Variante nutzt mir leider nicht viel, weil man zwecks Zulassung vor Gericht ne dedizierte Dashcam nutzen muss.
Fährt niemand sonst mit dashcam, um im Zweifel nen Beweis zu haben?
Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat die Halterung mit der Kamera selbst zu tun?Die Variante nutzt mir leider nicht viel, weil man zwecks Zulassung vor Gericht ne dedizierte Dashcam nutzen muss.
Ich hab die Erfahrung gemacht, dass Verfahrensgegner in so einem Fall ihre Persönlichkeitsrechte geltend machen und das Gericht die Aufnahmen nicht als Beweismaterial zulässt, wenn es keine dashcam war. Der Vorwurf ist dann, es wäre keine anlasslose Aufnahme, sondern man hätte explizit die Person filmen wollen. Fragt mich nicht, so war seinerzeit die Rechtsprechung. Besonders heikel ist das Einbringen von z.B. action-cam Material, wenn der Verfahrensgegner Polizist ist...Ich denke, dass man im Zweifel froh über jede Art Aufnahme ist - nicht umsonst bittet die Polizei gelegentlich um Handy Aufnahmen nach Vorfällen.
Die Kamera von @Sebastian_W wird am Tauchrohr angebracht, soweit ich ihn verstanden hab. Die Videos kann ich ohne Gesichtsbuchkonto leider nicht gucken.Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat die Halterung mit der Kamera selbst zu tun?
t.
I love gesichtsbuchkonto. Ja, sorry dafür. Habe uns u.a. bei Critical Mass gefilmt. Die Insta360 nimmt 360grad Videos auf und mann kann dann später entscheiden, welche Perspektive und welche Orientierung man haben möchte. Hier zwei Fotos, dann seht ihr wie es aussieht.Ich hab die Erfahrung gemacht, dass Verfahrensgegner in so einem Fall ihre Persönlichkeitsrechte geltend machen und das Gericht die Aufnahmen nicht als Beweismaterial zulässt, wenn es keine dashcam war. Der Vorwurf ist dann, es wäre keine anlasslose Aufnahme, sondern man hätte explizit die Person filmen wollen. Fragt mich nicht, so war seinerzeit die Rechtsprechung. Besonders heikel ist das Einbringen von z.B. action-cam Material, wenn der Verfahrensgegner Polizist ist...
Die Kamera von @Sebastian_W wird am Tauchrohr angebracht, soweit ich ihn verstanden hab. Die Videos kann ich ohne Gesichtsbuchkonto leider nicht gucken.
Meine cam kann nur horizontal befestigt werden, sonst ist das Bild 90° gedreht - oder habe ich etwas übersehen?
Wie kommst du darauf, dass man für die Zulassung vor Gericht eine dedizierte Dashcam nutzen muss (was immer "dediziert" in diesem Kontext bedeutet?Hi Sebastian, danke für die Antwort. Die Variante nutzt mir leider nicht viel, weil man zwecks Zulassung vor Gericht ne dedizierte Dashcam nutzen muss.
Fährt niemand sonst mit dashcam, um im Zweifel nen Beweis zu haben?
In Deutschland sind Dashcams grundsätzlich erlaubt, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden, also anlassbezogen aufzeichnen und keine Dauerüberwachung stattfindet. Zulässig sind Modelle mit Loop-Funktion (kurze Speicherung, automatisches Überschreiben) oder Ereignisaufzeichnung durch G-Sensor. Das Filmen dient primär der Unfalldokumentation und darf die Sicht nicht behindern. In Deutschland sind Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zulässig, auch wenn sie gegen den Datenschutz verstoßen haben (Interessenabwägung nach BGH-Urteil).Wie kommst du darauf, dass man für die Zulassung vor Gericht eine dedizierte Dashcam nutzen muss (was immer "dediziert" in diesem Kontext bedeutet?
Hast du eine belastbare Quelle, die das belegt oder ist das eine "Urban Legend"?
eine Dashcam zeichnet sich im Gegensatz zu einer Actioncam dadurch aus, dass sie im Loop ihre Daten überschreibt, und nur im Fall der Fälle die Daten dauerhaft sichert. @Sebastian_W hat es treffend geschildert.Wie kommst du darauf, dass man für die Zulassung vor Gericht eine dedizierte Dashcam nutzen muss (was immer "dediziert" in diesem Kontext bedeutet?
Hast du eine belastbare Quelle, die das belegt oder ist das eine "Urban Legend"?
@Sebastian_W schreibt: "In Deutschland sind Dashcams grundsätzlich erlaubt, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden ..."eine Dashcam zeichnet sich im Gegensatz zu einer Actioncam dadurch aus, dass sie im Loop ihre Daten überschreibt, und nur im Fall der Fälle die Daten dauerhaft sichert. @Sebastian_W hat es treffend geschildert.
Gerichte müssen oft die Güteabwegung zwischen dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und dem Sicherstellen von Verfolgbarkeit strafrechtlich relevanten Verhaltens treffen. In der Praxis wird regelmäßig geurteilt, dass eine Dashcam weniger das Verletzen von Persönlichkeitsrechten als die Beweissicherung zum Zwecke hat und deren Aufzeichnungen daher vor Gericht akzeptiert werden.
Quelle: ADFC
Hast du dazu irgendeinen Beleg???dass zugelassen wird, dass WhatsApp das komplette Adressbuch des Mobiltelefons zu Meta hochlädt inklusive der aller persönlichen Angaben darin (ohne irgendeinen der Betroffenen zu fragen)
Du musst ihn nicht "selber anstoßen". Zahlreiche Apps möchten alle möglichen Zugriffsrechte auf dem jeweiligen Mobiltelefon haben (wozu braucht eine Wasserwaagenapp Zugriff auf das Telefonbuch?).Hast du dazu irgendeinen Beleg???
Dazu musst du doch selber diesen Vorgang bei der Installation von whatsapp anstoßen. Man kann es soweit ich das gesehen habe auch verweigern. Ist halt so schön bequem gelle....
Ich hab vermutet, dass du dir dieses Wort raussuchst@Sebastian_W schreibt: "In Deutschland sind Dashcams grundsätzlich erlaubt, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden ..."
Der ADFC schreibt: "Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte am 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) in seinem Grundsatzurteil klar, dass Aufnahmen aus dem öffentlichen Straßenraum trotz Datenschutzverstößen als Beweismittel zulässig sein können." (fette Hervorhebung von mir).
Daraus ergibt sich die Situation, dass u. U. auch Aufnahmen zugelassen werden können, die nicht datenschutzkonform (Dauerfilmen, anlasslose Aufnahme) erfolgt sind. Nämlich spätestens wenn ein Gericht zwischen den verschiedenen Rechtsgütern abwägt.
Wir sind hier in Deutschland in der seltsamen Situation, dass zugelassen wird, dass WhatsApp das komplette Adressbuch des Mobiltelefons zu Meta hochlädt inklusive der aller persönlichen Angaben darin (ohne irgendeinen der Betroffenen zu fragen), aber wehe jemanden wird ein massives Fehlverhalten per Video nachgewiesen. Dann wird ganz laut "DATENSCHUTZDATENSCHUTZDATENSCHUTZ" gerufen.
Übrigens kann ich bei allen meinen Actioncams eine Loopfunktion aktivieren. Und bei der Dashcam im Auto umgekehrt die dauerhafte Aufnahme einschalten. Soviel zu "dedizierte Dashcam".