Radfahrer absichtlich angefahren

Wie ist das nochmal ... wenn man den Fahrstreifen wechseln will..... ? Streckt man einfach den Arm raus, und wechselt....ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr die Fahrspur...? Wie war die Verkehrslage an sich.... fuhr vor dem Bus 50 m weit sonst keiner auf der Spur, oder waren zwischen Bus und vorausfahrendem PKW wieviel Platz.... ? Da steht, das er "langsam" die Fahrspur gewechselt hat.... nicht wie weit er da vor dem Bus war,oder das er damit gewartet hat, bis dafür genug Platz im fließenden Verkehr war...... Als er sich dann endlich mal umgekuckt hat... : .huch.. wie kommt denn der Bus dahin..... Ne Ne... das was in dem Artikel steht läßt keinen eindeutigen Schluß auf ein für den Radfahrer vorteilhaften Ablauf des Geschehens zu.

:) Helmut
 
Wenn man solche Dinge diskutiert, ist immer wieder ein Problem, dass niemand dabei war. Hier z.B. https://www.berlin.de/aktuelles/ber...radfahrer-absichtlich-verletzt-busfahrer.html ist die Handlung des Radfahrers anders erklärt. Das wäre höchstens noch ungeschickt, aber keine vorsätzliche Nötigung. Was nun stimmt, wissen wir nicht.
Immerhin sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft hoffentlich gerechtfertigt. Davon müssen wir ja ausgehen. Und deshalb gibt's auch diese Verhandlung, so darf man sich im Straßenverkehr nicht benehmen und als Berufskraftfahrer erst recht nicht.
Was mich in den Zusammenhang immer ärgert, ist die absolut schlechte Bezahlung für Menschen im öffentlichen Nahverkehr. Nicht, daß das eine Rechtfertigung für die Gefährdung von Menschen wäre. Aber Leute, die ihren Job gut machen, sind unterbezahlt. Wäre das nicht so, gäbe es wahrscheinlich mehr Leute, die den Job auch machen und behalten wollen und das würde unsere Straßen sicherer machen.
 
Es mag durchaus sein ... und sie daher eine große Schuld trifft. Das ändert jedoch nichts daran, das der Radfahrer ....soviel man aus dem Artikel erkennen kann...nähnlich nichts konkretes.... sich durch sein völlig unnötiges selbst in gefahr gebracht hat.
Ich versuche es noch ein letztes Mal - ganz langsam und möglichst (hoffentlich) verständlich.
Wenn eine Busfahrerin den Radfahrer sieht und diesen Menschen, mit mehreren Tonnen Blech unter dem Hintern, gezielt an- oder überfährt, dann ist das eine vorsätzliche Tätlichkeit, die man durchaus als Mordversuch werten kann. Immerhin kam es zum Bruch eines Lendenwirbels - aber selbst ohne eine Verletzung ist das in keiner Weise hinzunehmen. Schon vor dieser vorsätzlichen Tat, hat die Busfahrerin den Radfahrer durch zu dichtes Überholen fahrlässig gefährdet (§ 5 Abs. 4 StVO). Hier ist der Gesetzgeber sehr eindeutig: "Ein Überholer verstößt schon dann gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, wenn er den Eingeholten erschreckt und damit zu einer Fehlreaktion veranlasst. Fühlt sich der Radfahrer bedroht oder wird er unsicher, ist der Abstand zu gering!" (BGH, Verkehrsmitteilungen 1967, 9)

Nichts - Null - Nada rechtfertigt so einen völligen Ausraster und nein, der Radfahrer hat in keiner Weise Mitschuld - wir sind doch nicht im Wilden Westen. Du rechtfertigst hier im besten Fall Selbstjustiz - nicht mehr und nicht weniger.

Noch ein Versuch: selbst wenn die Ampel für die Fußgänger Rot zeigt, darfst Du nicht Gas geben und gezielt über diese, gerade selber die StVO mißachtenden, Menschen drüber fahren und so Dein Vorrecht erzwingen (§ 11 Abs. 3 StVO). Auge um Auge etc. ist nicht die Basis unseres gesellschaftlichen Miteinanders und sicher keine gute Idee, wenn es um den Straßenverkehr geht.

Ich bin immer wieder erstaunt, dass man solche Grundsätzlichkeiten erklären muss.
 
Ich versuche es noch ein letztes Mal - ganz langsam und möglichst (hoffentlich) verständlich.
Wenn eine Busfahrerin den Radfahrer sieht und diesen Menschen, mit mehreren Tonnen Blech unter dem Hintern, gezielt an- oder überfährt, dann ist das eine vorsätzliche Tätlichkeit,

Richtig. Nur das das umgekehrt.. wie das im 1. Artikel hier geschildert ist, bzw. deuten kann ... "genau so" ist : Wenn Radfahrer ohne den nachfolgernden Verkehr zu beachten die Spur wechseln, und damit einen Busfahrer zu einer heftigen, die Fahrgäste gefährdenden Bremsung nötigen.... ist das genau so eine Tätlichkeit. Als Vielbussfahrer... mit meiner schwerbehinderten Tochter im Rolli dabei... hatte ich zu dem Thema schon interessante Gespräche mit Busfahrern, die sich mitunter darum drehen, wie weiter der Schutz für einen rücksichtslosen Radfahrers für einen Busfahrer gehen sollte. Lieber den Radfahrer schützen als Fahrgäste gefährden... wo soll da der Mittelweg sein ?

So wie das Geschehen im 2. Artikel geschildert ist, ist das ein völlig anderer Sachverhalt, der...wenn Bus und Radfahrer sich kennen sollten, sogar auf Mordversuch hinauslaufen kann. Aber das ist eine völlig andere Geschichte. Warum die die Geschichtw wohl so unterschiedlich darstellen ?

:) Helmut
 
Auch mit der Schilderung im Eingangspost war schon zu erkennen, dass der Radfahrer nicht einfach nur brutal den Bus ausgebremst hat, sondern dass es langsam vor einer Haltestelle passierte. Die Fahrerinnenflucht war auch erwähnt. Hast du wohl überlesen, @Helmut60 ? So völlig anders wird das nicht dargestellt, als dass man da auch noch raunen muss...
 
Soweit ich weis ist ein Bus, der 100 meter aus seiner letzten Haltestelle herausgefahren ist genauso vor der nächsten Haltestelle, wie einer der 100 m vor der nächsten ausgebremst wird. Steht da irgendwo wie nah vorher ? Es wäre net wenn du mal erklärst wo denn da der Unterschied ist.

Da steht der der Radfahrer die Fahrspur langsam gewechelt hat. Wenn ich mir mit 20 kmh 30 meter Zeit lasse / brauche um den Fahrstreifen zu wechseln ist das langsam... wenn ich 50 kmh fahre und dafür 50m wie lange brauche, ist der Fahrspurwechsel auch langsam. ..Wenn man sich dabei nicht umkuckt, und sich dann wundert, das der Bus so nah dran ist, war da wohl was verkährt. Der Radfahrer wurde an einer Baustelle vom Bus überholt...dann hat er den Bus überholt, und wollte ihn vor der nächsten Haltestelle ausbremsen...... von langsam kann da aus rein praktischen Gründen keine Rede sein... es sei denn da gab es einen Stau, aber davon steht da nix.

Raunen muß ich auch angesichts der Deutungen eines so vielseitig deutbaren Artikels. Der 2 Artikel ist da ganz anders Eindeutig.

:) Helmut
 
Wenn Radfahrer ohne den nachfolgernden Verkehr zu beachten die Spur wechseln, und damit einen Busfahrer zu einer heftigen, die Fahrgäste gefährdenden Bremsung nötigen.... ist das genau so eine Tätlichkeit.
"ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten" und "heftige Bremsung" - beide Punkte hast Du Dir aus den Fingern gesaugt - davon steht nicht mal ein Fitzelchen in den Artikeln. Das nenne ich bewußte Verdrehung der Tatsachen - Du veränderst die Geschichte so lange, bis sie in Dein Weltbild passt.

Die Fahrerflucht der Fahrerin war wohl auch OK, weil man sich bei einem Radfahrer mit Helm (vermute ich) schon fürchten kann... auf dem Niveau ist jede Diskussion sinnlos.
 
"ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten" und "heftige Bremsung" - beide Punkte hast Du Dir aus den Fingern gesaugt - davon steht nicht mal ein Fitzelchen in den Artikeln. Das nenne ich bewußte Verdrehung der Tatsachen - Du veränderst die Geschichte so lange, bis sie in Dein Weltbild passt.


Et is immer wieder hoch interessant zu erleben, das "aus den Fingen gesagte Argumente" die sich "solchen Radfahrern" bzw. deren Darstellung im 1. Artikel...gegenüber freundlich darstellen, übersehen werden. Dem gegenüber kritische Deutungen der Darstellungen...bzw. "aus den Fingern saugungen " sofort laut heraus gebrüllt werden. Herzlichen Glückwunsch zu soviel Objektivität.

Dabei ist das ganze... dem ersten Artikel folgend möglicherweise eine Milchmädchenrechnung. StadtBushaltestellen sind oft nur ca. 500 m (?) auseinander. Wenn ein RennRadfahrer auf 500m, zuerst von einem Bus überholt wird, und er den den Bus vor der nächsten Haltestelle überholt und ausbremst, um mit dem Fahrer zu sprechen..... setzt das schon eine gewisse Geschwindigkeit und Entschlossenheit voraus. Das führt dazu, das der Bus wohlmöglich heftig bremsen mußte, um den Radfahrer nicht völlig zu überfahrern. Das mit der Fahrerflucht kann sich dem 1. Artikel folgend aus der Wegstrecke zwischen dem Aufprall und dem Stillstand des Busses ergeben, die wegen der Schrecksekunde... plus pers. Verwirrtheit etwas länger gedauert haben kann.

Zu guter letzt dürfte mitlerweile jedem Leser klar sein, das die Darstellungen des Geschehens in den beiden Artikeln derart unterschiedlich sind, das am meisten wohl im ersten Artikel aus den Fingern gesogen worden sein dürfte, um Stimmung zu machen. Der 2. Artkiel beschreibt ein sehr vernünftiges Verhalten eines Radfahrers, der nachdem er von einem Bus eng gefährlich überholt worden ist, mit dem Busfahrer reden wollte. Einzig mögliche Tücke kann hier sein, das der RennRadfahrer nur ca. 150 cm groß war, und sein Dress zu den Farben vom Bus paßte, und direkt vor dem Bus stehend nicht gesehen worden sein könnte..... weshalb das Gericht ein Gutachten erstellen läßt.

WEnns sonst noch Weisheiten u. Deutungen zu verbreiten gibt... immer drauf los.

:) Helmut
 
Die damalige Fahrerin eines BVG-Linienbusses war im Februar 2019 im Stadtteil Johannisthal unterwegs, als vor ihr zwei Rennradfahrer vom Fahrradweg auf die Fahrbahn wechselten. Die Angeklagte sei "irgendwie sauer" geworden, weil sie mit ihrem Bus schon spät dran gewesen sei, erklärte der Verteidiger. Zudem sei sie wegen privater Probleme gestresst gewesen. "Sie wollte nur vorbei und ihre Tour fortsetzen." Aus ihrer Sicht habe es einen nutzungspflichtigen Radweg gegeben.
Ich weiß nicht was es da zu interpretieren gibt, Sie gibt es ja selbst zu. Der Einzige der hier die ganze Zeit Vermutungen und Vorurteile rausholt bist du.
Kann ich jetze jeden mit dem Radkreuz verbügeln, oder Stockcar fahren weil ich sauer, späth dran bin und private Probleme habe?
 
Ich weiß nicht was es da zu interpretieren gibt, Sie gibt es ja selbst zu. Der Einzige der hier die ganze Zeit Vermutungen und Vorurteile rausholt bist du.
Kann ich jetze jeden mit dem Radkreuz verbügeln, oder Stockcar fahren weil ich sauer, späth dran bin und private Probleme habe?

Da steht.. "Sie wollte nur vorbei und ihre Tour fortsetzen." ... wo steht das sich das auf den Zeitpunkt nach dem Aufprall.... und nicht auf den Zeitpunkt bezieht, in dem sie die Rennradfahrer nach deren Spurwechsel wegen der Baustelle auf dem Radweg bezieht. So wie das da steht, gehts um die Situation mit dem engen überholen wegen der Baustelle, was im Prinzip kann auch das als Unfallflucht gewertet worden sein kann, und die Unfallflucht nix mit dem überfahren des Radfahrers zu tun hat......

richtiges lesen bildet mitunter ungemein. Aber wie das so ist, das wenn in der Bild steht, das Man in Fleischwolf geriet, interwieus du bestimmt als erster die Frekadelle.

:) Helmut
 
Die Anklage lautet unter anderem auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
ich glaube nicht das es in dem Prozess ums überholen des Radfahrers geht. Der Radfahrer ist beim überholen nicht gestürzt oder sonstwas also gab es da keinen Unfall und keine Körperverletzung, keine Fahrerflucht maximal ne Behinderung oder ums mal mit deinen Worten zu sagen eine Nötigung. Hier in dem Prozess gehts nur um das spätere Verhalten der Busfahrerin.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube nicht das es in dem Prozess ums überholen des Radfahrers geht.
Das müssen wir nicht glauben - das steht da: "Ein Prozess gegen eine Busfahrerin, die absichtlich auf einen Radfahrer zugefahren sein soll" und da steht auch, dass sie nach dem Zusammenstoß weitergefahren ist ("Tour fortsetzen") - obwohl sie diesen mitbekommen hat ("Zuvor hatte die 31-Jährige den Zusammenstoß zugegeben."). Das ist super einfach zu verstehen und glasklar - auf dem Niveau der Sendung mit der Maus.
Aber wir sind hier gerade auf dieser Ebene angelangt: "Ich will ein Eis. Aber wir essen gleich. Ich will aber!..."
 
richtiges lesen bildet mitunter ungemein.
@Helmut60 merke auf, @Helmut60 will dir was sagen...

Beim überholen gab es keinen Unfall, also bezieht sich das Entfernen vom Unfallort auf das anfahren des Radfahrers. Und das hat die Fahrerin zugegeben, und das sie den Radfahrer nicht verletzen wollte. Der Artikel ist nicht gut geschrieben, aber nicht so missverständlich dass deine Lesart plausibel wäre.
 
So wie das da steht, gehts um die Situation mit dem engen überholen wegen der Baustelle, was im Prinzip kann auch das als Unfallflucht gewertet worden sein kann, und die Unfallflucht nix mit dem überfahren des Radfahrers zu tun hat......

richtiges lesen bildet mitunter ungemein. Aber wie das so ist, das wenn in der Bild steht, das Man in Fleischwolf geriet, interwieus du bestimmt als erster die Frekadelle.

:) Helmut

Also ich bekomm hier am Bildschirm echt nen Hals.
Du willst uns jetzt weismachen, dass die UNFALLflucht nicht mit dem UNFALL in Verbindung steht sondern mit der engen Überholung bei der es keinen Unfall gab???

Und wenn hier wer schreibt, dass richtiges lesen bildet, dann sollte er mal seine eigenen Texte auf Rechtschreibung und Grammatik prüfen.

Ich versucht ja eigentlich meine Texte in Foren so zu schreiben, dass ich dabei niemanden persönlich angehe, aber was Du dir hier rausnimmst, was Du in Artikel hinein interpretierst obwohl selber offensichtlich selber nicht richtig gelesen (Stichpunkt Haltestelle) und dann noch Leuten vorwirft, dass diese nicht richtig lesen und damit eine Art des ungebildet seins vorwirfst.
Tut mir leid, aber das ist mir dann doch etwas zu viel.
 
Also ich bekomm hier am Bildschirm echt nen Hals.
Du willst uns jetzt weismachen, dass die UNFALLflucht nicht mit dem UNFALL in Verbindung steht sondern mit der engen Überholung bei der es keinen Unfall gab???

Mit dem Hals gehts mir genauso.

Wir reden hier über 2 Zeitungsartikel, die den selben Unfall jeweils völlig anders schildern. Folglich gibts in den Geschehen viele Möglichkeiten der Deutung. Je nachdem welchem Artikel man mehr Wahrheit zuschreibt, das und wie die Staatsabnwaltschaft das Geschehen bewertet, kann da vieles bei raus kommen. Fakt ist, es wurde Anklage erhoben, weil etwas passiert sein soll..... was nun vom Gericht in einem Gutachten geprüft wird. Dazu die Deutung von einzelnen Sätzen, von denen hier keiner weis, in welchen Zusammenhang Busfahrerin sie gesagt, und der Journalist sie so wiedergegeben hat.

Das mit der Merkbefreiung ist richtig, denn ich hab mich im Gegensatz zu den meisten hier davon befreit, mir das zu merken,... das zu glauben was in einer Zeitung steht, und mach mir vor der Verurteilung aus den Schilderungen im Artikel, und eigenen Erfahrungen mein eigenes Bild. .... und like nich gleich drauf los, wenn ein Busfahrer nach so einem vielfach zu deutenden Geschehen angekalgt wird. Kann sein das am Ende raus kommt das sie nach Meinung des Gerichts tatsächlich vorsätzlich den Radfahrer überfahren hat..... es kann aber auczh sein das was anderes dabei raus kommt. Einen schlechten Tag kann jeder haben, dann sollte man nicht Auto... und bestimmt keinen Bus fahren....Angesichts von 2 so unterschiedlichen Artikeln zum selben Geschehen so ein einseitiges Gebrüll zu veranstalten... geht genau so wenig, wie so durcheinander Bus zu fahren.

:) Helmut
 
Lieber Helmut60,

ich schätze kontroverse Diskussionen. Aber das vorliegende Thema hier scheint mir Sensibilität zu erfordern.

In meinem Erleben sind wir Radfahrer in der Großstadt täglich viel Unfairniss und Gefahren ausgesetzt. Dies kann und soll keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten sein. Ich denke, dass die überwiegende Mehrheit der Forumsteilnehmer hier wissen, was gemeint ist, ohne, dass ausufernd beschrieben und abgewägt werden muss.

Manches Mal macht der Ton die Musik. Und ich kann mir vorstellen, dass Dein Beitrag hier ganz anders aufgenommen worden wäre, wenn Du - sinngemäss - anders formuliert hättest.

Etwa: "Ich fahre selbst viel Rad und kenne die bedrohliche Situation des Nahüberholtwerdens, erlebe aber leider auch Fehlverhalten bei uns Radlern und habe oft Sorge um Eskalation im Strassenverkehr. Für die Busfahrerin steht viel auf dem Spiel: Führerschein und berufliche Zukunft, das sollte man bei aller Erregung zu dem Thema auch bedenken. Daher ist richtig, dass die Sache nicht vorverurteilt, sondern in Ruhe gerichtlich geklärt wird, auch gibt es ja scheinbar unabhängige Zeugen. Was mir angesichts der lückenhaften Berichte und aufgrund eigener Beobachtungen im Strassenverkehr spekulativ durch den Kopf ging, war das Folgende ..."

In dieser Art geäussert und sehr konkret auf den Vorfall bezogen hätte man Szenarien diskutieren können, Alltagserfahrungen abgleichen.

Mir hat aber, ganz ehrlich, genau das bisschen Sensibilität zum Thema gefehlt, als dass ich auf Deine Einlassungen hätte konkret antworten wollen. Der heutige Tag hat mir mal wieder gut gezeigt, wo ich als Radfahrer in der innerstädtischen Nahrungskette zu verorten bin. Daher: Nein, Danke!

Verschnupfte Grüße: Joshua
 
Das mit der Merkbefreiung ist richtig, denn ich hab mich im Gegensatz zu den meisten hier davon befreit, mir das zu merken
Och Helmut jetz las doch endlich mal die "Merkbefreiung" weg. Wenn Du nichtmal "BEMERKST" das eine Merkbefreiung nichts mit Gedächtnisschwund zu tun hat, nimmst Du die "Merkbefreiung" ziemlich ernst.
 
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