Personentransport vs StVO

K

Kommgehwech

Guest
Tach zusammen.

Hier würde mich mal euer Standpunkt interessieren. Sobald die Kinder aus dem Kindersitz herausgewachsen sind, scheint die Mitnahme ja laut StVO nicht mehr erlaubt zu sein. Natürlich kann man argumentieren, dass sie dann eh alt genug sind um selbst zu fahren. Stimme ich generell erst einmal zu, allerdings ist das bei langen Strecken oder wenn es mal schnell gehen muss nicht immer die einfachste Lösung.

Ich selbst fahre ein Tern GSD (Longtail). Hier gibt es schon einiges für den Sozius-Transport. Sicherheit ist da natürlich Thema. Hat die Gesetzgebung hier Recht und die Mitnahme ist einfach zu gefährlich oder werden die Möglichkeiten moderner Lastenräder einfach nicht berücksichtigt?
 
Die Möglichkeiten moderner Lastenräder werden einfach nicht berücksichtigt.

Wenn ich mich nicht verlesen habe kennt die StVO ja nicht einmal Tandems, mit denen schon immer, bevor es überhaupt diese StVO gab, zwei Erwachsene durch die Gegend fuhren. Ein etwas limitiertes Bild von Fahrrädern hat also eine lange Tradition.
 
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Ich habe ab und an sogar einen Erwachsenen auf der Ladefläche vorne. Die StVO kann mich mal :D
 
same same! kommt bei mir auch vor...
 
Ich fahre auch häufiger mit Personen (Erwachsene) oder dem Hund auf der Ladefläche durch die Gegend. So lange die fest draufsitzen sehe ich da kein Problem. Da ist mir die StVO ebenfalls egal. Hatte bisher auch keine Probleme mit der Polizei, würde aber nicht ausschließen, das es zu Diskussionen kommen kann. Was andere für Erfahrungen gemacht haben, vor allem außerhalb des Mikrokosmos Berlin, würde mich aber auch interessieren.
 
Lt. StVO dürfen Kinder nur bis einschließlich 7 Jahren auf dem Fahrrad mitgenommen werden, Rickshas zur Personenbeförderung sind so eigentlich nicht zulässig. Zu Kutschen und Planwagen findet man keine so expliziten Regelungen. Auto- und Bauernstaat Deutschland :LOL::ROFLMAO:

Zu den Rickshas gibt es zumindest ein / zwei Gerichtsurteile, die hier keinen Widerspruch zur StVO sehen. Hier sollte man noch mal nach den Urteilsbegründungen im Netz gucken, wenn man das Verwahngeld dann doch anfechten will.
 
Genau, erlaubt ist das alles nicht, aber noch habe ich ja Zeit (3,5 und 6) und später werde ich da auch drauf pfeifen, so wie ich dies jetzt schon zu selten Gelegenheiten tue, wenn ich mal einen Erwachsenen auf dem Polster hinten auf dem Tern mitnehme. Fällt aber bei den ganzen zweifach besetzten E-Rollern (die sich glücklicherweise ob der doch kälteren Temperaturen ganz schön ausgedünnt haben) nicht so auf und ist zudem viel sicherer .....
Hinzu kommt, dass die wenigsten Polizisten die regeln gut kennen.

Und wer weiß, vielleicht ändert sich ja alles irgendwann/demnächst mal in eine sinnvolle Richtung:
 
Was würde eigentlich passieren, wenn man willentlich und wissentlich gegen die StVO verstößt? Außer Bußgeld und nicht greifende Herstellergewährleistung?? Könnte man auch Ärger mit den Versicherungen bekommen, Haftpflicht und ggf Krankenversicherung?
 
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es ziemlich sicher keine Probleme. Es gibt immer wieder Verletzte bei Trunkenheitsfahrten und ich hätte noch nie mitbekommen, dass es da Probleme gegeben hätte. Wie das bei Privaten gehandhabt wird, weiß ich jedoch nicht.
Mit der Haftpflicht kenne ich mich auch nicht aus.
 
Da ich mich ehrenamtlich recht intensiv mit dem Thema beschäftige (und privat auch mal ne Rischa hatte), mal mein Stand der Dinge:

- Sobald es ein Tandem ist, dh, irgendwas da ist, worüber die Mitfahrer Leistung (auch als Generator!) einbringen können (nicht müssen), bist du m.E. raus.
Meine Konsequenz: https://www.velomobilforum.de/forum/index.php?threads/stadttaugliches-velocar-als-kombi.56031/
Wenn man mag, baut man ein paar kleine Hebelgeneratoren o.Ä. an, die über ein paar Dioden den Motorakku speisen, fertig.

- Laut einem mir bekannten Anwalt aus dem Velotaxibereich wurde jedes Widerspruchsverfahren gegen eine Ordnungswidrigkeit (kostet iirc 5.-) bisher eingestellt, da kein Grundsatzurteil gefällt werden soll. Paradeurteil ist das Dresdner Rikschaurteil von iirc 2004, das aber eigene Fangeisen mitbrachte...

- Mir ist kein Fall bekannt, wo bei einem Haftungsfall hieraus ein Mitverschulden konstruiert wurde. Ich würde jedoch in jedem Fall dazu raten, sich einen Verkehrsrechtschutz für den Fall der Fälle zuzulegen. Ich habe gerade den Verkehrsrechtschutz des ADFC in Anspruch genommen (Ergo-Rahmenvertrag, Kostenübernahme der Anwaltskosten nach Verkehrsunfall, mehrere Tausend Euro Schadensersatzforderung), kostet für die ganze Familie ca. 60.-/Jahr als Teil der normalen Mitgliedschaft und wurde anstandslos gewährt.

- Gewerbliche Rikschafahrer haben normalerweise alle eine Sondergenehmigung der Kommune, inkl. Verpflichtung zu regelmäßigen, teuren Hauptuntersuchungen (in Berlin), dazu gibts Beschränkungen, wie viele Personen mitgenommen werden dürfen. Hängt aber v.a. damit zusammen, dass die ein Reisegewerbe ausüben und dafür ne Genehmigung brauchen, für Privatpersonen eher ein Randthema (noch jedenfalls).


Ganz allgemein wage ich zu behaupten, dass das Thema spätestens in 1-2 Jahren, wenn die Kinder größer werden, richtig groß wird. Dass es politisch massiven Widerstand aus der Autolobby geben wird bzw. gibt, auch. Damit würde faktisch eine der letzten großen Legitimationen städtischer Automobilität wegfallen.
 
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- Sobald es ein Tandem ist, dh, irgendwas da ist, worüber die Mitfahrer Leistung (auch als Generator!) einbringen können (nicht müssen), bist du m.E. raus.
Meine Konsequenz: https://www.velomobilforum.de/forum/index.php?threads/stadttaugliches-velocar-als-kombi.56031/
Wenn man mag, baut man ein paar kleine Hebelgeneratoren o.Ä. an, die über ein paar Dioden den Motorakku speisen, fertig.
Sehr interessant, so etwas ließe sich ja an den Zusatzlenkern z.B. bei Tern GSD oder Yuba longtails realisieren.
Mir schwebt gerade so ein "Quetschdynamo", wie man ihn als Kind in diesen Survivaltaschenlampen hatte, vor. Das könnte man ja miniaturisiert in die Lenkergriffe einbauen.
@stan, hast du das elektrisch schon mal realisiert oder hast eine Quelle? Ich konnte dazu gerade nichts finden.
 
@Breitmaulgnumpf Im VM-Forum wird das Thema Generatorbetrieb ab und an mal durchgekaut, beim podbike zB, citkar und scouter bauen auch sowas. Gebaut hat sowas zB der dort Ex-User themexican (Kontakt hab ich bei Bedarf) für eine Leibacargo (für den Fahrer). Ist kein Hexenwerk, so ein Quetschdynamo zB an einen StepUp rangesetzt, Diode dahinter und fertig. Aber mal dort oder besser noch im Pedelecforum fragen.

Ich denke gerade an Bremsgriffe, die jeweils so ein Schwungrad bzw. Generator antreiben können...
 
Gute Nachrichten für alle die Personen Transportieren wollen:

Personenbeförderung: Auch Menschen jenseits des Kindesalters dürfen nun auf Fahrrädern mitgenommen werden, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind.
 
Die von SATFVT angsprochende StVO-Novelle tritt morgen in Kraft. Ab dem 28.04.2020 dürfen also auch Personen über 7 Jahren mit dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn der Fahrer mindestens 16 Jahr alt ist und das Fahrrad zur Personenbeförderung gebauf und eingerichtet ist.
 
Fahrrad zur Personenbeförderung gebauf und eingerichtet
Da bin ich mal sehr auf die Details gespannt, v.a. bzgl. VwV StVO.
Wenn man sich viele Chinaräder ansieht, dann ist dort die Mitnahme auf dem entsprechend ausgelegten Gepäckträger Standard. Die Niederländer machen sich in der Hinsicht eh gar keine Platte.
 
Ich vermute der Punkt bezieht sich vor allem auf Rikscha-Räder. Radeln ohne Alter zum Beispiel war bislang streng gesehen nicht gesetzeskonform oder?

Ich wünsche mir ein deutsches Pedalme, bin aber noch etwas skeptisch was die Akzeptanz von Long Johns und den Transport jeglicher Altersgruppen angeht.
Wir werden sehen...
 
Dieser Paragraph ist so butterweich, dass man genaueres erst nach den ersten Gerichtsverfahren sagen können wird, fürchte ich. Schlimmstenfalls kommt dabei heraus, dass wirklich nur Fahrrad-Rikschas darunter fallen. Oder kennt jemand schon detailliertere Regeln dazu?
 
Tandems wären ja sonst auch die ganze Zeit nicht erlaubt gewesen... Aber es ist gut wenn es explizit ausdrücklich erlaubt ist, damit man sich im Zweifelsfall nicht mit Feinheiten der Rechtsauslegung herumschlagen muss.
 
@onturn Das war, nett ausgedrückt, umstritten (und Tandems sind ne ganz andere Nummer). Die Rechtslage hat sich zwar geändert, ich bin aber auch auf die ersten Gerichtsverfahren gespannt.

Hab heute mit nem gewerblichen Rikschavermieter gesprochen, die sind heilfroh, endlich aus der ganzen Sondergenehmigungssache raus zu sein (inkl. technischer Gutachten usw.) - aber wie es für ganzen nicht so eindeutigen Fälle aussieht, wird sich zeigen.
 
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