Personentransport Ü7 auf Lastenrad - StVO Novelle

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Lastenrad
Bullitt Pepper
Seit der StVO Novelle dürfen ja nun alle Peronen Ü16 andere Personen Ü7-99 auf dem Lastenrad mitnehmen.

Weiß dazu jemand konkrete Details zur Ausstattung des Rads oder darf ich mit dem Bullitt einfach so auf der Ladefläche eine Frau entführen?
 
Gilt die Novelle noch? Hat da Scheuer nicht so eine Rückfallklausel eingebaut, falls PKW-Führerscheine eingezogen werden?
 
Weiß dazu jemand konkrete Details zur Ausstattung des Rads oder darf ich mit dem Bullitt einfach so auf der Ladefläche eine Frau entführen?
Wenn Du nicht wirklich vor hast gegen § 235 oder § 239b StGB zu verstossen, dann wäre noch §21 StVO relevant, dafür sollte dann Dein Lastenrad zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sein. Bei Kindern unter...:

(3) 1Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. 2Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. 3Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. 4Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Gilt die Novelle noch? Hat da Scheuer nicht so eine Rückfallklausel eingebaut, falls PKW-Führerscheine eingezogen werden?

Zumindest gilt die aktuell gültige StVO " zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.04.2020 (BGBl. I S. 814) m.W.v. 28.04.2020" ;)
 
Gilt die Novelle noch? Hat da Scheuer nicht so eine Rückfallklausel eingebaut, falls PKW-Führerscheine eingezogen werden?
Erst einmal gilt nur der Teil mit den höheren Bußgeldern nicht mehr, weil da der Formfehler war. Der Rest sollte noch gültig sein, es wurde nicht die gesamte neue StVO wieder zurückgezogen.
 
Da herrscht m.W. weiterhin weitgehende Rechtsunsicherheit, da jedwede Details fehlen.
Nach der bisherigen Rechtsprechung (Rikschaurteil), der üblichen Rikschaausstattung und dem oben zitierten Gesetzestext würde ich sagen:
- Rad für das Gewicht ausgelegt
- Füße abstellbar, Popo absetzbar, was zum Festhalten
- bewegliche Teile (Räder, evtl. Federung/Lenkung) so wegverkleidet, dass der Fahrgast nicht da rankommen sollte

Was u.U. noch interessant werden könnte: Herstellerangaben über die zugelassene Nutzungsweise. Personentransport von Erwachsenen dürfte beim Bullitt laut Hersteller rausfallen. Ob einem daraus im Fall eines Personenschadens ein Strick gedreht werden könnte, keine Ahnung.
 
dafür sollte dann Dein Lastenrad zur Personenbeförderung gebaut

Wer definiert, ob das Lastenrad für Personentransport gebaut ist?
Gibt es da irgendwelche Papere? Möglicherweise einen Fahrzeugschein? :)
Das ist meiner Ansicht nach ein "Gummiparagraph", denn immerhin darf ich mir auch ein Lastenrad selber zusammenbraten und auf der Straße bewegen.

Ich persönlich halte es mit dem Personentransport auf meinem Mundo (So ich es überhaupt noch bewege) so, daß ich im Zweifelsfalle Stein und Bein schwören würde, daß ich das Fahrzeug selber für den Personentransport gebaut habe! Wer kann mir das Gegenteil beweisen?
Ich habe "Fußrasten", indem der Beifahrer seine Füße auf die Sideloader stellt. Zum Festhalten habe ich einen Lenker unter dem Sattel befestigt. In die Speichen kommt ein Fuß wegen der vielen Streben, die im Weg wäre nur rein, wenn der Beifahrer sich bewusst verrenkt, WEIL er den Fuß in die Speichen kriegen will.

Seit ich 2010 das Mundo gekauft habe, hat sich die Polizei noch nie dafür interessiert, wenn ich meine Kinder, die offensichtlich älter als sieben sind, da drauf mitgenommen habe.
Was bei einem Unfall passieren würde, wäre eine andere Frage.
 
Dein Mundo ist offensichtlich für den Personentransport gemacht.
Wenn aber noch jemand im Frontbasket fährt oder Du auf deinem BMX Rad jemanden auf dem Lenker mitnimmst, kannst Du nicht sagen, das sei nun erlaubt.
Ich denke, ein ordentlich befestigter(s) Sitz(polster) sollte eine ausreichende Sitzausrüstung sein, wenn man nicht einfach in die Räder greifen kann un Gliedmassen nicht in alle Richtungen abstehen, Du lenken kannst und lichttechnische Einrichtungen nicht verdeckt werden.
 
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