Parken auf Fußweg quer vor einer Ampel im Bereich einer Grundschule

n München interessiert sich jedoch kein Parkschandi für so etwas (hatte schon zahlreiche vom Kreisverwaltungsreferat diesbezüglich angesprochen)
...für sowas gäbe es dann noch die Dienstaufsichtsbeschwerde - oder eine Verwaltungsklage wg. Untätigkeit. Schließlich ist die Behörde für den Bürger da, nicht umgekehrt!
 
In München Obersendling sehe ich seit Jahren im Bereich einer Grundschule/+Gymnasium gefühlt hunderte Elterntaxis links und rechts der Fahrbahnen die Radwege zuparken. Da das Zufuß-Gehen ja wie man weiss, so extrem beschwerlich ist, gibt es direkt vor der Schule z.T. schon totale Straßenblockaden, da wie erwähnt beide Radwege zugeparkt sind und dann noch beide KFZ-Straßen.

Da dies seit Jahren bei dieser besagten Schule schon so heftig ausartet, gibt es bei der nächsten Polizeidienststelle sogar eine speziell dafür angedachte Polizeisachbearbeiterin (die aber nur alibimäßig agiert)

Irgendwann wurde es mir zu heftig und ich habe dann ein paar Handy-Fotos gemacht. Sonst würde es mir niemand glauben. Kurz darauf kam aber dann ein Eltern-Taxi Porsche Panamerafahrer und schlug mir das Handy aus der Hand und gab es nicht mehr raus. Klar, dass sich dann die restliche auf die Kids wartende Masse mit ihm solidarisiert hatte und auf mich los ging.

Man kann sich vorstellen, wie der Spass dann weitergegangen ist......... Man weiss ja, wie die bayerische Polizei gegen Radfahrer eingestellt ist!!!!


Auch wenn ich es fast nicht aushalte, gegen diese gefährlichen Situationen tatenlos zuzusehen, in Bayern bringt es einfach nichts, diesbezüglich die Polizei anzurufen oder sonst etwas zu unternehmen. Man wird vom Opfer zum Täter gemacht....


BTW: Etwas OT: So wichtig wie "Pflegedienste" auch sind, aber müssen diese immer nur auf dem Radweg direkt vor dem Hauseingang parken? Auch diese Personen können doch ein paar Meter zu Fuß zum Kunden gehen?? Ich weiss, dass diese irgendwie Sonderrechte haben, aber gilt dies auch für die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern? (siehe Bild anbei.....)
Wie wär es wenn du Fakten anstatt Anschuldigungen vorbringt.
 
Ich kann nicht glauben, dass es Radwegeparkrechte gibt.
Kann jemand diese These belegen?
Gruß Krischan
 
Es gibt Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende, einfach mal in der zuständigen Behörde nachfragen.
Im Rotlichtviertel hier treibt das inzwischen solche Auswüchse, dass dann irgendwelche Sportwagen damit ausgestattet sind. Die sind dann auf irgendwelche IT Dienstleister ganz legal zugelassen und dürfen dies.
Wenn die Behörde das mitmacht ..... es sind meist eh die üblichen Verdächtigen die immer Schlupflöcher finden.

Achso, was das Radwegparkrecht angeht ........ 1,5m Breite müssen sein. Zumindest auf kombinierten Rad Fußwegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die, die dann auch gern kurze Wunschkennzeichen mit einem buchstab nnznd ein oder zwei Ziffern in Engschrift haben, von denen es heißt, man dürfe sie nur beantragen, wenn bauartbedingt nichts anderes geht? Die mit den "alles eingetragen" Auspuffanlagen?
Sorry. Kurzer Klischeeausbruch.
Bitte gehen sie weiter.
Es gibt hier nichts zu sehen.
 
Zitat aus dem Radverkehrsforum: "Befahren von, Halten und Parken auf Radwegen wird aber meines Kenntnisstandes nach von _keine_ Ausnahmegenehmigung gedeckt.
Lediglich nach §35 StVO dürfen Baufahrzeuge, Reinigung und ... Telekom, Wasserwerke, Stadtmöblierung(Werbung) auf Radwegen halten, parken und fahren. Die haben aber keine erkaufte Ausnahmegenehmigung, sondern qua StVO und wahrgenommener Tätigkeit eine kostenlose. Die erkennt man dann auch an den verpflichtend aufgeklebten rot-weiß gestreiften Dingern am KFZ."
Zum Fred geht's hier: https://radverkehrsforum.de/forum/thread/330-ausnahmegenehmigung/
 
Die, die dann auch gern kurze Wunschkennzeichen mit einem buchstab nnznd ein oder zwei Ziffern in Engschrift haben, von denen es heißt, man dürfe sie nur beantragen, wenn bauartbedingt nichts anderes geht? Die mit den "alles eingetragen" Auspuffanlagen?
So kurze Kennzeichen hatte ich auch einmal. Das erste weil es cool war am Moped kein Pizzablech zu haben, und ich jemand in der Zulassungsstelle kannte. Heute kostet es 20 € oder so. Das andere, weil das Pizzablech nicht zwischen die Blinker passte. Da kam mir der Sachbearbeiter blöd ich hätte die Blinkerhalter gekürzt - bei einem Oldtimer.
Letztendlich bin ich davon weg, so kurze Kombinationen kann sich jeder schnell merken und du bist als Arschlochfahrer dran. Aber auch von dem Arschlochfahren bin ich weg, inzwischen meckern die Kollegen wenn ich mit dem Dienstfahrzeug zu langsam bin. Und die Strafzettel darf ich immer noch selbst zahlen.
 
So kurze Kennzeichen hatte ich auch einmal. Das erste weil es cool war am Moped kein Pizzablech zu haben, und ich jemand in der Zulassungsstelle kannte. Heute kostet es 20 € oder so. Das andere, weil das Pizzablech nicht zwischen die Blinker passte. Da kam mir der Sachbearbeiter blöd ich hätte die Blinkerhalter gekürzt - bei einem Oldtimer.
Letztendlich bin ich davon weg, so kurze Kombinationen kann sich jeder schnell merken und du bist als Arschlochfahrer dran. Aber auch von dem Arschlochfahren bin ich weg, inzwischen meckern die Kollegen wenn ich mit dem Dienstfahrzeug zu langsam bin. Und die Strafzettel darf ich immer noch selbst zahlen.
Wunschkennzeichen gibt's aber in K nur mit 2 Buchstaben und mindestens 2, manchmal auch mind. 3 Ziffern.
Kürzere Kennzeichen werden, wenn man sich die diese führenden KFZ so ansieht, wohl eher nach dem Motto "eine Hand wäscht die andere" (wobei keine sauber wird) vergeben.
 
Zitat aus dem Radverkehrsforum: "Befahren von, Halten und Parken auf Radwegen wird aber meines Kenntnisstandes nach von _keine_ Ausnahmegenehmigung gedeckt.
Lediglich nach §35 StVO dürfen Baufahrzeuge, Reinigung und ... Telekom, Wasserwerke, Stadtmöblierung(Werbung) auf Radwegen halten, parken und fahren. Die haben aber keine erkaufte Ausnahmegenehmigung, sondern qua StVO und wahrgenommener Tätigkeit eine kostenlose. Die erkennt man dann auch an den verpflichtend aufgeklebten rot-weiß gestreiften Dingern am KFZ."
Zum Fred geht's hier: https://radverkehrsforum.de/forum/thread/330-ausnahmegenehmigung/
Das fällt unter "Sonderrechte" und bedarf einer mitgeführten Genehmigung für Wartung/Reparatur/Bewirtschaftung von Infrastruktur. Auf Fusswegen bzw Radwegen auf dem Fussweg sind allgemein nur einzelbereifte Fzge erlaubt.
Solche Genehmigungen erteilt auf Nachweis die Polizei und sie sind nicht einfach zu bekommen.

Rot-weisse Reflektoren ohne Genehmigung führt bei zulassungspflichtigen Fzgen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

PS: ich hab eine solche Genehmigung (und auch öfter mal trouble mit Radlern die meinen ich dürfte nicht...) :cool:
das kann man so nicht vergeallmeinern, da entscheidet jede Kommune für sich
Nee.
Die härtere Form der Sonderrechte sind Blaulicht und Martinshorn - ist bundesweit geregelt.
 
Warum parken die Affen nicht ihre Fahrzeuge auf der Fahrbahn, wo sie herkommen und hingehören?
Lässt sich für Vorfahrtstraßen sicher mit ner Ausnahmegenehmigung regeln, ganz ohne festkleben :p
Das entschleunigt den Fossil-Verkehr und drängt zum Radfahren. Dort gibts freie Wege :)
Gruß Krischan
 
Was geht eigentlich bei vor vor über andere Berufsstände schlecht zu urteilen ("Pflegedienste") eine Personengruppe die hart arbeitet und schlecht entlohnt wird. Ich weis, du hattest mal einen schweren Unfall und bist arg auf den Kopf gefallen von daher habe ich Mitleid mit Dir. In Deinem Umkreis bist Du bestimmt der coole hipster, freelancer oder was weis ich.
Hier kommst Du nur rüber als jemand der andere Schlecht macht und wenig Ahnung hat. Du kennst ja noch nicht einmal den Unterschied zwischen Sonderrechten und Ausnahmegenehmigungen.
@cargomaniac: Ich denke für diese Äußerung solltest du dich bei @cargomaniac entschuldigen: "arg auf den Kopf gefallen" ist schon arg im Ton daneben.

Ich war so frei, deinen Beitrag zu melden.
 
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