Parken auf Anwohner-/Parkschein-Parkplatz

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Da ist selbst schon wilde Diskussionen mit Bediensteten, wie auch MIV'lern hatte, und mich diese Anzeige
wieder an das Thema erinnert hat, wollte ich nachfragen wie es rechtlich aussieht.
Darf ich nicht beliebig auf Dosenplätzen parkieren, solange der Gehweg nicht zumutbar ist (Lastenrad generell, 3rad o.ä.)?
Ein Bediensteter der OAmtes hat es mal damit begründet, dass ich ja als nicht-KFZ garkein Parkschein ziehen dürfe(?!) ein andere damit dass ich diesen nicht Diebstahlsicher befestigen könne...
 
Okay, Thema wurde bereits vor Jahren episch in einem naheliegenden Blog besprochen.
Also Kurzfassung: Es droht weniger ein Strafzettel, als die Wut des motorisierten Pöbels.
 
Was nutzt es mir, dass ich recht hatte wenn a) mein Rad defekt oder b) ich verletzt wurde?
Ich würde ein solches Lastenrad so parken, das ich keinen behindere.
In irgendwelchen Parkbuchten am Ende und um 90 Grad versetzt so dass auch der dümmste Autofahrer erkennt, dass ich wenig Platz wegnehmen möchte.
Oder unter einer Laterne, wie auch immer.
Auf Privatparkplätzen gilt das Recht des Eigentümers, wie nun in der Announce die Rechtsverhältnisse geregelt ist nicht ersichtlich. Ich finde die Begründung für den Verkauf recht platt.
Als Guide für eine blinde Person stelle ich fest, dass es recht anstrengend ist wild geparkten Rädern auszuweichen, von diesen gemieteten Rollern ganz abgesehen.
 
Da ist selbst schon wilde Diskussionen mit Bediensteten, wie auch MIV'lern hatte, und mich diese Anzeige
wieder an das Thema erinnert hat

Bevor ich mich von meinem Fahrrad trenne, weil sich die Nachbarin daran stört, würde ich alles unternehmen, zu versuchen, diese Nachbarin zur Vernunft zu bringen!

(...) wollte ich nachfragen wie es rechtlich aussieht.

Das würde mich auch sehr interessieren, vor allem auch, weil es eine vorgeschriebene Anzahl KfZ-Stellplätze für Wohnungen gibt, aber keine Vorschrift für Fahrradstellplätze (oder auch Lastenrad- oder Anhängerstellplätze), die ja ganz klar wichtiger wären...
 
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Erstmal ist Baurecht nichts was deutschlandweit gleich wäre. Dann betrifft das höchstens das zur Bauzeit, bzw die letzte Baumaßnahme betreffende, geltende Recht.

Bedeutet in der Praxis bei uns und einer Sanierung eines Altbaus mit Bauantrag vor ein paar Jahren, dass wir pro Wohneinheit einen PKW Stellplatz vorhalten müssen. Zu Fahrrädern gibt es nichts.

Bedeutet in der Praxis, wenn die kleinlich sind muss die alte Garage, die momentan Fahrradschuppen ist, abgerissen werden damit wir einen Stellplatz für ein Auto ausweisen können was es garnicht gibt.

Momentan 4 Wohneinheiten und 1,5 Autos, also eigentlich nur eins was auf diese Anschrift zugelassen ist.

Hätten wir nicht einen Bauantrag gestellt, was bei der Größe aber ein Muss ist, wäre alles, auch ohne Stellplätze auf dem Grundstück, so in Ordnung gewesen. Kannst du keine Stellplätze ausweisen, musst du zahlen.

Edit: Die Anzeige betreffend sind zwei Dinge entscheidend und voneinander abhängig, einmal scheint es ja ein Privatgrundstück zu sein und zum anderen scheint es ein Mietverhältnis zu geben. Die Nachbarin wird, schätze ich, auch Mieterin sein. Da kommt es dann auch auf den Inhalt des Mietvertrages an.
Aber da habe ich wenig Ahnung, es gibt aber gewisse "Selbstverständlichkeiten". Die Frage ist da ob man sich den Stress gibt, ich schätze das Rad ist eher ein Spielzeug als wirklich Teil deren Mobilität. Jedenfalls lese ich den Text so.

Aber auch das weiß niemand, vielleicht finden sie es auch einfach zu unhandlich, anstrengend, schwer, peinlich, von zu schlechter Qualität, das würde man ja alles jetzt auch nicht in so eine Anzeige schreiben.......
 
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Spannendes Thema, das mich mitlerweile beim wöchentlichen Einkauf betrifft. Ärger gab es dabei bisher noch nicht, ganz im Gegenteil: Vor dem Mitglieder-Bioladen kommt es dann gerne schon mal zu einer kleinen Lastenradansammlung :D
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Aber wenn es nicht gerade das schwere Lastenrad vor dem Laden oder mehrere Räder zusammen vor der Kneipe sind, scheitert es ja in der Regel an einer Möglichkeit zum anschließen um Fahrräder länger auf PKW-Stellplätzen zu parken...
 
Spannendes Thema, das mich mitlerweile beim wöchentlichen Einkauf betrifft. Ärger gab es dabei bisher noch nicht, ganz im Gegenteil: Vor dem Mitglieder-Bioladen kommt es dann gerne schon mal zu einer kleinen Lastenradansammlung :D
So spannend nun auch nicht, §12 StVO regelt das. Hier noch INFO.
 
Verlasse dich bloß nicht darauf. Du glaubst gar nicht, wie schnell ein Lastenrad geklaut ist, wenn es jemand darauf absieht.
Klappt sogar mit Motorrädern mit mehr als 200 kg Gewicht.
Im Zweifel klappt das sogar mit nem Auto, wenn da ein Wille da ist. Brauchst nur die All Blacks dazu:


Sorry für OT ;)
 
So spannend nun auch nicht, §12 StVO regelt das. Hier noch INFO.
Danke. Ob die angesprochene Änderung seit 2019 schon durch ist? Das reine auf der Fahrbahn parken ist denke ich auch irgendwie klarer als Situationen in denen es für KFZ einen Parkschein braucht oder Anwohnerparken beschildert ist...
 
als Situationen in denen es für KFZ einen Parkschein braucht oder Anwohnerparken beschildert ist...
Auch hier herrscht Klarheit, wo bitteschön sollte der Fahrradfahrer den Parkschein sicher anbringen, so dass er auch nicht geklaut wird?
Welches Kennzeichen ist zu verwenden? Ich hab eins, aus Peking, kann der Poliboy / die Politesse hier aber wohl nicht lesen.
Und, ein Fahrrad ist kein KFZ. :)
 
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