Neues Lastenrad: Ca Go Bike

Das heißt nur, dass Ca Go selbst keine Kupplung empfiehlt/anbietet. Im 25km/h-E-Fahrradmarkt ("und weniger") gibt es keine "Zulassungen" wie bei PKW. Da darfst du alles ranknüppeln, wenn du es zu ziehen schaffst. Das einzige, wo es Regeln gibt, sind die Lichtanlagen, weil die aktiv in den Verkehr eingreifen (z.B. andere Verkerhsteilnehmer blenden/ablenken können, wenn zu hell zu flackernd, etc).

Die sagen auch "ist VON Ca Go nicht zugelassen", und nicht "... ist FÜR Ca Go nicht zugelassen"
 
Aber wenn du einen Unfall bauen solltest und dabei einen Anhänger dran hast dann glaube ich, dass man das ggf. mit der Versicherung Probleme kriegen könnte...
 
Nur, weil sich Versicherungen sowieso immer querstellen und nie was zahlen wollen. Sowas wie TÜV, Dekra etc. gibt es im Fahrradsegment schlicht nicht. Da gilt ausschließlich die StVO und die schreibt (neben dem üblichen menschlichen Verhalten im Verkehr natürlich) nur die Beleuchtung/Reflektoren, Ständer, Klingel, Bremsen vor. Anhänger sind sogar explizit erlaubt (sie dürfen halt die 250W und 25km/h nicht überschreiten, wenn Rad und Hänger gleichzeitig motorisiert sind).

Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__61a.html - das ist alles was man wissen muss. Und natürlich fällt das Ca Go unter Fahrräder mit Hilfsmotor und darf damit natürlich einen (unmotorisierten oder ausgeschalteten) Anhänger ziehen, sofern der Anhänger selbst der StVO entspricht (was sowieso pauschal immer für alle Fahrzeuge jeglicher Art gilt).
 
Sorry, aber das stimmt so nicht ganz.
Zulassung beim Auto bedeutet ja, dass man mit all seinen Dokumenten (Hauptuntersuchung, Versicherungsnachweis, Fahrzeug Brief und so) zum Amt dackelt und dort nach ziehen einer Nummer und bezahlen einer Gebühr sein Wunschkennzeichen zB. CA:GO 666 bekommt und ein geprägtes Stück Alu an sein nun auf sich zugelassenes KFZ spaxen kann.

Beim Fahrrad gibt es diese personenbezogene Zulassung nicht, richtig. Und auch keine Versicherungspflicht. Aber gibt es eine Hauptuntersuchung? Nun, wenn man so will ja. Sie passiert aber nicht fortlaufend wie beim Auto alle 2 Jahre, sondern nur einmal vor der Inverkehrsbringung durch den Hersteller. Und diese Baumusterprüfung kann tatsächlich auch durch die Dekra passieren.

https://www.dekra.de/de/prufungen-fur-elektrokleinstfahrzeuge-und-elektromotorische-fahrraeder/

Neben den Ordnungen StVO bzw. StVZO gibt es nämlich noch übergeordnete Gesetze, die Produkthaftung unter anderem durch die Maschinerichtlinie (oh ja das Pedelec ist eine Maschine) regeln.


Ein Hersteller kann natürlich selbst bestimmen, welchen Zweck seine Maschine verrichten soll und anscheinend ist das ca go fs 200 (heißt es so??) nicht zum Ziehen eines Anhängers gebaut und steht so vielleicht sogar in der Betriebsanleitung.

Das heißt aber nicht, dass es nicht funktioniert

PS. Habe die Themen vor Jahren mal für ein Seminar durchkauen müssen und erinnere mich nur dunkel daran.
 
Aber wenn es weder offizielle Dokumente noch Kennzeichnungspflcht dazu gibt, weder bei Fahrer noch bei Polizei, dann können diese "Herstellungsberechtigungen" nicht außerhalb des Herstellungsprozesses für irgendwas relevant sein.

Was sollte denn da im Zweifel vor Gericht die Streitgrundlage sein? "Irgendein Typ hat behauptet, an dieses konkrete Fahrrad dürfe man keinen Hänger hängen" - was soll der Richter dazu sagen, wenn es rein gar nichts öffentliches dazu gibt?

Es bleibt also dabei: an das Ca Go darf man selbstverstndlich einen StV(Z)O-konformen Fahrrad-Hänger anhängen.
 
Sie passiert aber nicht fortlaufend wie beim Auto alle 2 Jahre, sondern nur einmal vor der Inverkehrsbringung durch den Hersteller. Und diese Baumusterprüfung kann tatsächlich auch durch die Dekra passieren.

https://www.dekra.de/de/prufungen-fur-elektrokleinstfahrzeuge-und-elektromotorische-fahrraeder/

Neben den Ordnungen StVO bzw. StVZO gibt es nämlich noch übergeordnete Gesetze, die Produkthaftung unter anderem durch die Maschinerichtlinie (oh ja das Pedelec ist eine Maschine) regeln.
Auf der Dekra-Seite finde ich da aber nur S-Pedelecs und andere versicherungspflichtige Elektro-Kleinfahrzeuge erwähnt, die meines Wissens nach allesamt als Kfz gelten. Fällt da wirklich auch das normale Pedelec drunter?
 
Aber wenn es weder offizielle Dokumente noch Kennzeichnungspflcht dazu gibt, weder bei Fahrer noch bei Polizei, dann können diese "Herstellungsberechtigungen" nicht außerhalb des Herstellungsprozesses für irgendwas relevant sein.

Was sollte denn da im Zweifel vor Gericht die Streitgrundlage sein? "Irgendein Typ hat behauptet, an dieses konkrete Fahrrad dürfe man keinen Hänger hängen" - was soll der Richter dazu sagen, wenn es rein gar nichts öffentliches dazu gibt?

Es bleibt also dabei: an das Ca Go darf man selbstverstndlich einen StV(Z)O-konformen Fahrrad-Hänger anhängen.
Anders herum bist du ja auch nur irgendein ein Typ, der irgendwas halböffentlich im Internet schreibt (kein Angriff, möchte nur unsere Ahnungslosigkeit verdeutlichen...) Das offizielle Dokument ist die Bedienungsanleitung. Streitgrundlage ist natürlich je nachdem was passiert ist, der Stand der Technik. Für neue Pedelecs ist das die Maschinenrichtlinie (manifestiert in einer schönen deutschlandgerechten Norm :LOL:)

Mich hat es jetzt aber mal interessiert und habe nachgeschaut. Ein Hersteller muss nach DIN 15194 in die Bedienungsanleitung schreiben, wenn das EPAC eine Anhängerfreigabe hat. Beim Ca Go steht's nicht drin. Und die Anleitung bekommt man ja mit jedem Rad in Papierform dazu und ist nicht nur öffentlich sondern auch Eigentum, da kann man vor Gericht schwer das Gegenteil behaupten ;)

Auf der Dekra-Seite finde ich da aber nur S-Pedelecs und andere versicherungspflichtige Elektro-Kleinfahrzeuge erwähnt, die meines Wissens nach allesamt als Kfz gelten. Fällt da wirklich auch das normale Pedelec drunter?
Auf der Seite findest du elktromotorisierte Fahrräder, EPACs (electric pedal assisted cycles) bzw auch Pedelec genannt. Krasses Begriffschaos :D

Wie gesagt, wahrscheinlich wird das Rad nicht auseinanderfallen, wenn man einen Anhänger zieht, aber es ist von Ca Go einfach nicht freigegeben und abgetestet.
 
Wo kein Kläger da kein Richter, aber sollte ein Rahmenbruch passieren und es kommt raus, das ein Anhänger dran war, wird es schwer mit Garantieleistungen
 
Und die Anleitung bekommt man ja mit jedem Rad in Papierform dazu und ist nicht nur öffentlich sondern auch Eigentum, da kann man vor Gericht schwer das Gegenteil behaupten ;)
Nur, wenn ich zufällig der Erstkäufer des Neufahrrads war. Ich kann es einfach weiterverkaufen oder verschenken. Bedienungsanleitungen kann ich verlieren oder wegschmeißen. Ich kann auch einfach den Rahmen überlakieren und die Box bekleben, dann sieht man nichtmal dass es ein Ca Go ist, dann könnte es einfach irgendein Lastenrad sein. Und was ist mit den ganzen Leuten, die sich selber Rahmen schweißen, Pedale, Bremsen, Klingel, Lampe und Motor dranschrauben und dann einen Hänger dranghängen? Sind das etwa alles Kriminelle, weil sie keine "Prüfung" vollzogen haben? Was ist mit Rädern, die gar nicht in Deutschland hergestellt werden, die ich einfach importiere? Die haben gantiert keinerlei Prüfung von irgendeiner deutschen Institution erhalten.

Mag sein, dass irgendein Richter irgendeinen Nebensatz in irgendeinem Gesetz so interpretieren könnte, dass es irgendeine Prüfung geben müsste (das will ich auch gar nicht bestreiten als Laie). De facto macht solch eine Prüfung aber keiner und dokumentiert wird es schonmal gar nicht richtig.
Da gilt also noch viel weiter übergeordnet in den Gesetzen auch ein Gewohnheitsrecht und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Stelle ein Bullit hin und daneben ein Ca Go, hänge jeweils den selben Hänger ran und stelle einen Richter davor. Wenn der Richter sagt, das Bullit darf fahren (das machen ja viele Gewerbetreibende sogar tagtäglich), das Ca Go aber nicht, dann wäre ich aber auf die ausführliche juristische und fachliche Begründung gespannt.

Wie Milan0 sagt: im Zweifel ist es eine Sache zwischen Fahrer und Hersteller, wenn es um Garantiefälle geht. Aber dass es wirklich juristisch (formal) eigentlich verboten wäre, das bezweifele ich weiterhin stark.
 
... Alle Garantie-erheblichen Modifikationen (also auch das ziehen eines Anhängers) einfach auf die Zeit nach Ablauf der Garantie verschieben oder auf die Garantie ggfs. vezichten. fertig.
 
Wo kein Kläger da kein Richter, aber sollte ein Rahmenbruch passieren und es kommt raus, das ein Anhänger dran war, wird es schwer mit Garantieleistungen
So ist es. Blöd ist nur, wenn es nicht beim Rahmen bleibt und Personen Schaden erleiden (Gott bewahre!)
Nur, wenn ich zufällig der Erstkäufer des Neufahrrads war. Ich kann es einfach weiterverkaufen oder verschenken. Bedienungsanleitungen kann ich verlieren oder wegschmeißen. Ich kann auch einfach den Rahmen überlakieren und die Box bekleben, dann sieht man nichtmal dass es ein Ca Go ist, dann könnte es einfach irgendein Lastenrad sein. Und was ist mit den ganzen Leuten, die sich selber Rahmen schweißen, Pedale, Bremsen, Klingel, Lampe und Motor dranschrauben und dann einen Hänger dranghängen? Sind das etwa alles Kriminelle, weil sie keine "Prüfung" vollzogen haben? Was ist mit Rädern, die gar nicht in Deutschland hergestellt werden, die ich einfach importiere? Die haben gantiert keinerlei Prüfung von irgendeiner deutschen Institution erhalten.

Mag sein, dass irgendein Richter irgendeinen Nebensatz in irgendeinem Gesetz so interpretieren könnte, dass es irgendeine Prüfung geben müsste (das will ich auch gar nicht bestreiten als Laie). De facto macht solch eine Prüfung aber keiner und dokumentiert wird es schonmal gar nicht richtig.
Da gilt also noch viel weiter übergeordnet in den Gesetzen auch ein Gewohnheitsrecht und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Stelle ein Bullit hin und daneben ein Ca Go, hänge jeweils den selben Hänger ran und stelle einen Richter davor. Wenn der Richter sagt, das Bullit darf fahren (das machen ja viele Gewerbetreibende sogar tagtäglich), das Ca Go aber nicht, dann wäre ich aber auf die ausführliche juristische und fachliche Begründung gespannt.

Wie Milan0 sagt: im Zweifel ist es eine Sache zwischen Fahrer und Hersteller, wenn es um Garantiefälle geht. Aber dass es wirklich juristisch (formal) eigentlich verboten wäre, das bezweifele ich weiterhin stark.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leider. Und Bedienungsanleitungen gibts immer als Download beim Hersteller.

Das selbstbauthema ist wirklich ganz interessant. Aber das lassen wir mal außen vor. Meistens wird ja nur für sich selbst und mit stahl gebaut und das verzeiht einem mit krasser plastischer Verformung einiges, bevor es bricht. Aber sobald man die Dinger gewerblich verkauft, müsste die Konstruktion dem Stand der Technik entsprechend.

Räder, die in Deutschland bzw. der EU verkauft/vertrieben werden, müssen nach der maschinenrichtlinie geprüft sein, ohne Ausnahme. Selbst das letzte open mould Lastenrad, dass es bei Aldi gibt, muss ein nach der DIN geprüft worden sein. Kein Witz. CE konform und pipapo. Wo kämen wir denn hin, wenn auf deutschen Straßen jeder tun und machen könnte, was er möchte? Um Himmels willen :eek::LOL:

Wenn solche Themen vor Gericht landen, gibt es immer Experten die Gutachten schreiben. Man sieht ja oft an klingelschildern „staatlich vereidigter Gutachter“ oder so. Ein Richter kann ja wirklich nicht von allem eine Ahnung haben. Staatsanwälte oder Verteidiger können solche Gutachter bestellen auf dessen Grundlage ein Richter dann u.a. sein Urteil fällt. Und diese gutachter kennen den Unterschied zwischen Ca Go und Bullit und dass die beiden z.B. unterschiedliche Zuladungen haben oder eine Freigabe für Anhänger haben - oder eben nicht. Wenn dann festgestellt, dass das Rad Überladen war und/oder ein Hänger gezogen wurde, dann hat das auf jeden Fall Einfluss auf das Urteil ;)

In solchen Fällen muss ein Hersteller (oder inverkehrsbringer, Stichwort aldi) auch bestimmt mal seine Prüfungen für seine Produkte vorlegen, falls es z.B. Zweifel an der elektromagnetischen Verträglichkeit oder an der Betriebsmittelsicherheit für Polizisten oder Postboten gibt, die ihre pedelecs ja beruflich nutzen und hier der komplette Apparat Berufsgenossenschaft hinter steht, der gern mal teure Behandlungen auf andere abwälzen möchte. Wenn hier nach Stand der Technik geprüft wurde, also die oben genannte Norm, und die Dokumente vorgelegt werden, ist der Hersteller, bzw. Inverkehrsbringer fein raus.

Um die Frage zu beantworten: ja, solche Tests werden immer gemacht und dokumentiert. Sei es CNC Maschine, Wäschetrockner, smartphone oder eben das Pedelec. Das Thema Fahrrad ist, vor allem seit dem Aufkommen von e bikes, ein Milliarden Geschäft und komplett vernormt und umzäunt worden. Man muss nur mal beim Beuth Verlag schauen, was man zum Thema Fahrrad und Zubehör an Normen findet und wann die Revisionen kamen und kommen und wer auf einmal im Normenausschuss auftaucht. Der Lobbyismus kommt bei uns an!

Vielleicht müsste für solche Themen eine neue Kategorie “Rechtliches” hier im Forum aufmachen. Da käme bestimmt Interessantes zusammen.
 
Wenn ein "Gutachter" mein CaGo "begutachten" würde, bekäme der einen Herzinfarkt und ich 100 Jahre jail.

Dennoch: ich sitze jeden Tag drauf und fahre, fahre, fahre. Fertig.

Aktuell beschäftige ich mich mit einem innerschwarzwälderischen Anhängerprojekt: eine Carla e Cargo mit umfangreichen Individualisierungen an meinen 3m langen black-forest-edition-one-CaGo.
DAS ist dann mal ein Zug.

Das CaGo "darf" keinen Anhänger haben und die e-carla "darf" hinter kein e-bike...
GENAU das richtige Projekt für mich.

Wenn das realisiert wird, könnt Ihr es möglicherweise auf einer der kommenden bike-Messen als drive-around und abschreckendes, aber faszinierendes Beispiel für "Quermachen" sehen.

Go big or go home.
Jeder entscheidet, handelt und verantwortet für sich selbst.
 

Anhänge

  • ROTFL.gif
    ROTFL.gif
    1,5 MB · Aufrufe: 54
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin zwar kein Fan des CaGo, aber hier bin ich klar bei @customizer. Die allermeisten hier sind eben keine Hersteller, sondern benutzen ihr eigenes Cargobike.

Da kann man sich jetzt (ganz Deutsch) auf irgenwelche Freigaben, Normen, Anleitungen etc. stürzen. Oder man benutzt seinen gesunden Menschenverstand und entscheidet für sich selbst.

Dazu muss man aber Verantwortung für sein Handeln übernehmen. ;)
 
Räder, die in Deutschland bzw. der EU verkauft/vertrieben werden, müssen nach der maschinenrichtlinie geprüft sein, ohne Ausnahme. Selbst das letzte open mould Lastenrad, dass es bei Aldi gibt, muss ein nach der DIN geprüft worden sein. Kein Witz. CE konform und pipapo. Wo kämen wir denn hin, wenn auf deutschen Straßen jeder tun und machen könnte, was er möchte? Um Himmels willen

In solchen Fällen muss ein Hersteller (oder inverkehrsbringer, Stichwort aldi) auch bestimmt mal seine Prüfungen für seine Produkte vorlegen, falls es z.B. Zweifel an der elektromagnetischen Verträglichkeit oder an der Betriebsmittelsicherheit für Polizisten oder Postboten gibt, die ihre pedelecs ja beruflich nutzen und hier der komplette Apparat Berufsgenossenschaft hinter steht, der gern mal teure Behandlungen auf andere abwälzen möchte. Wenn hier nach Stand der Technik geprüft wurde, also die oben genannte Norm, und die Dokumente vorgelegt werden, ist der Hersteller, bzw. Inverkehrsbringer fein raus.
Ein wenig OT, aber dann ist also ist der Umbau vom Bullitt zum Pinion-Bullitt quasi illegal, sofern keine Prüfungen (DIN/ CE/ TÜV) gemacht wurden? :confused:
 
...gebt mir einen Kübel Fahrbahnmarkierungsfarbe und einen Pinsel.
Ich Male ein Viereck um "den deutschen Michel" herum - und der verhungert darin. :ROFLMAO:
 
Ich denke, dass Sarkasmus und Ironie nicht ganz angebracht ist.
@FLINT hat ja nur aufgezeigt, wie die Rechtslage ist und im Übrigen denke ich, dass dies auch nicht nur auf Deutschland beschränkt ist.
Andere Länder haben da (mindestens EU-weit) auch Regelungen.
Und schließlich bewegt man sich mit dem Rad im Straßenverkehr nicht im ganz rechtsfreien Raum, auch wenn viele das vielleicht so empfinden (war gestern auf der deutschen Autobahn und wurde daran erinnert).

Spricht ja nichts gegen, dass man einen Anhänger an seinem Rad anbringt oder es gar modifiziert. Oder sich ein Rad selber schweißt.
Nur trägt man dann eben, wie zuvor schon von Anderen geschrieben, die Verantwortung dafür, wenn der Hersteller es nicht frei gibt.
Es ist folglich auch verständlich, wenn Werkstätten/Händler nichts verbauen, was der Hersteller nicht frei gibt.
 
Ein wenig OT, aber dann ist also ist der Umbau vom Bullitt zum Pinion-Bullitt quasi illegal, sofern keine Prüfungen (DIN/ CE/ TÜV) gemacht wurden? :confused:
Was heißt Umbau denn? Sobald Veränderungen an Rahmen vorgenommen werden, ja. Um ein pinion einzubauen bedarf es ja einer speziellen Aufnahme. Wenn die vorhanden ist, sollte das Rad ja dafür gebaut sein.

Ich denke, dass Sarkasmus und Ironie nicht ganz angebracht ist.
@FLINT hat ja nur aufgezeigt, wie die Rechtslage ist und im Übrigen denke ich, dass dies auch nicht nur auf Deutschland beschränkt ist.
Andere Länder haben da (mindestens EU-weit) auch Regelungen.
Und schließlich bewegt man sich mit dem Rad im Straßenverkehr nicht im ganz rechtsfreien Raum, auch wenn viele das vielleicht so empfinden (war gestern auf der deutschen Autobahn und wurde daran erinnert).

Spricht ja nichts gegen, dass man einen Anhänger an seinem Rad anbringt oder es gar modifiziert. Oder sich ein Rad selber schweißt.
Nur trägt man dann eben, wie zuvor schon von Anderen geschrieben, die Verantwortung dafür, wenn der Hersteller es nicht frei gibt.
Es ist folglich auch verständlich, wenn Werkstätten/Händler nichts verbauen, was der Hersteller nicht frei gibt.
Alles im europäischen Wirtschaftsraum muss CE konform sein.

Aber Mädels und Jungs, bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte ausdrücklich, dass jeder seine Kinder, seinen Hund, seine Oma und seine Wasserkisten überall in und um sein Rad herum befestigt und transportiert und sein scheiß Auto in der Garage vergammeln lässt.

Legal, illegal, scheißegal!!
 
Hallo. Ich wollte kurz Fragen was euer Trick ist, dass kein Wasser in die Box kommt wenn man das Verdeck öffnet? Momentan tropft den Kindern
immer ein weniger Wasser auf die Köpfe, auch wenn ich vorher von Hand das meiste Wasser zur Seite geschoben habe. Scheint mir nicht ganz durchdacht zu sein.
 
Hallo. Ich wollte kurz Fragen was euer Trick ist, dass kein Wasser in die Box kommt wenn man das Verdeck öffnet? Momentan tropft den Kindern
immer ein weniger Wasser auf die Köpfe, auch wenn ich vorher von Hand das meiste Wasser zur Seite geschoben habe. Scheint mir nicht ganz durchdacht zu sein.
Das geht nicht anders, ist bei uns auch so. Wenn man bei Regen das Autodach aufmacht, regnet es ja auch rein. ;) Falls du meinst, wenn du schon wieder im Trockenen stehst, dann geht es ja nur um ein paar Tropfen, die halt noch draufliegen. Da müssen die Kleinen durch, es ist nur Wasser. Und sie haben ja auch einen Helm an.

Zum Thema Hänger: wir bekommen auch eine eCarla, für das Ca Go haben wir aber nur eine Kupplung bestellt. Die Sensoren/Steuerung haben wir nur für die nicht-E-Räder dazu bestellt.

Auf das customizer Doppel-E bin ich aber sehr gespannt. :)
 
Hallo. Ich wollte kurz Fragen was euer Trick ist, dass kein Wasser in die Box kommt wenn man das Verdeck öffnet? Momentan tropft den Kindern
immer ein weniger Wasser auf die Köpfe, auch wenn ich vorher von Hand das meiste Wasser zur Seite geschoben habe. Scheint mir nicht ganz durchdacht zu sein.
Bei uns kommt das meiste Wasser beim Öffnen des Verdecks von dem hinteren Verdeckteil (dem vor und unter dem Lenker). Da kann man den Wasserfall deutlich reduzieren, indem man dieses Teil vor dem Heben des Verdecks zusammenklettet. Das meiste Wasser sammelt sich hier natürlich auf dem waagerechten, unteren Bereich dieses Teils. Das läuft nach dem zusammenkletten schon überwiegend zur Seite ab. Verständlich?
 
Zurück
Oben Unten