Neue Vorgaben der Unfallversicherung zum Lastenrad

Interessant ist der Abschnitt zum Personentransport. Dort wird gesagt dass dieser keiner Genehmigung bedarf, wenn das Fahrrad entsprechend mit Sitzen ausgerüstet ist: "Die Personenbeförderung auf dafür konstruierten Lastenrädern ist nicht erlaubnispflichtig. Für jede zu befördernde Person muss das Lastenrad über einen geeigneten Sitzplatz verfügen."

Und die StVO wird dort so ausgelegt, dass nur bei Kindern unter 7 Jahren der Fahrer mindestens 16 sein muss, ansonsten aber keine Einschränkungen gelten:
"Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen nur von Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, auf Lastenrädern befördert werden. Für die Kinder müssen besondere Sitze und Radverkleidungen oder gleich wirksa-
me Vorrichtungen vorhanden sein, die verhindern, dass die Füße der Kinder in die Speichen geraten können."

Interessant, wenn die richtig liegen ist also alles in Butter.
 
Zusammenfassung:

1. Wichtiges Wissen über Fahrradteile, z.B. "Schaltung: Die Schaltung ermöglicht eine individuelle Kraftübertragung, die Anpassung an die topographischen Gegebenheiten sowie an die zu befördernde Last und erleichtert das Fahren."

2. Wichtiges Wissen über die sichere Nutzung von Lastenrädern, z.B. "Zur Erhaltung eines sicheren Zustandes ist eine regelmäßige Instandhaltung notwendig. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Die Instandhaltung umfasst insbesondere Inspektion, Wartung und Instandsetzung."

Also die 44 Seiten sind echt total nützlich und angenehm zu lesen.

Als kleine Gegenleistung sollten wir als Lastenrad-Community vielleicht auch mal 44 Seiten über Unfallversicherungen schreiben und denen zurückschicken.
 
Ups, diese Teile habe ich wohl aktiv überlesen oder sie sind direkt in meinem Spamfilter für blabla gelandet und nicht weiter beachtet worden. Die sind bitte aus meiner Aussage oben heraus zu rechnen.
 
So wie ich das verstanden habe, gilt das eigentlich nur für den gewerblichen Einsatz. Und da auch nur für den Bereich Handel & Logistik. So gelten für mich als Schreiner in erster Linie die Regeln der Brufsgenossenschaft Holz und Metall. Diese arbeitet aber mit dem DGUV eng zusammen und wird vermutlich die gleiche Vorschrift haben ;)
...und diese Gefährdungsbeurteilung muss ich auch schreiben....

Der Privateinsatz ist außen vor. Wobei ich der Meinung bin, dass die ein oder andere Regel vom DGUV nicht blöd ist.
 
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