Interessant ist der Abschnitt zum Personentransport. Dort wird gesagt dass dieser keiner Genehmigung bedarf, wenn das Fahrrad entsprechend mit Sitzen ausgerüstet ist: "Die Personenbeförderung auf dafür konstruierten Lastenrädern ist nicht erlaubnispflichtig. Für jede zu befördernde Person muss das Lastenrad über einen geeigneten Sitzplatz verfügen."
Und die StVO wird dort so ausgelegt, dass nur bei Kindern unter 7 Jahren der Fahrer mindestens 16 sein muss, ansonsten aber keine Einschränkungen gelten:
"Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen nur von Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, auf Lastenrädern befördert werden. Für die Kinder müssen besondere Sitze und Radverkleidungen oder gleich wirksa-
me Vorrichtungen vorhanden sein, die verhindern, dass die Füße der Kinder in die Speichen geraten können."
Interessant, wenn die richtig liegen ist also alles in Butter.