Massive Verschärfung der StVZO für Anhänger geplant

Wer spendiert noch ein aussagekräftiges Foto? Normales Fahrrad, normaler Hänger, normale Leute? ;)
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Wow da waren einige sehr fleißig, Danke!

ich hab auch unterschrieben und habs gleich mal über meine Kanäle weiterverbreitet

oh je mein alter DDR Anhänger hat schon ein Leergewicht von 24kg, da wird es eng mit der Zuladung bei der neuen Vorschrift
 

Anhänge

  • VEB-Fahrradanhänger.png
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Back to the roots sage ich da nur bei VW...
den ersten Bulli wollten sie nie bauen aber bis heute profitieren sie von seinen Image
Ein universelles Lastentier, einfach gebaut und robust und fast 1000kg Zuladung.

Bei Fahrradanhängern hast du halt auch ein super Verhältnis von Eigengewicht zu Zuladung. Deswegen sollte man aus Umweltgründen immer möglichst leichte Fahzeuge bauen.
 
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Wie schätzt @Peter von Hinterher die neueren Entwicklungen ein, die von MdBs in #202 angedeutet und anderswo wie bei SPON diskutiert wurden, dass es nicht so streng geplant sei wie proklamiert…?
Deeskalierende Rückzieher seitens BuReg mit konstruktivem Learning (Veröffentlichung der Diskussion produktiv für unsre Sache) oder Falschinfo auf unsrer Seite…?

Ich würde es begrüßen, wenn wir enger beim Thema blieben, finds bissl viel Traffic im Thread und Kernthemen könnten untergehen.
Wer Petitionen mitzeichnet, darf hier gerne einfach kurz liken ;)
 
Wie schätzt @Peter von Hinterher die neueren Entwicklungen ein, die von MdBs in #202 angedeutet und anderswo wie bei SPON diskutiert wurden, dass es nicht so streng geplant sei wie proklamiert…?
Deeskalierende Rückzieher seitens BuReg mit konstruktivem Learning (Veröffentlichung der Diskussion produktiv für unsre Sache) oder Falschinfo auf unsrer Seite…?
;)
Danke für den Hinweis, hab ich glatt übersehen ;-)

Nun ja, das Büro von Swantje Michaelsen hatten wir bereits im Januar informiert, die haben anscheinend Standardantworten vom Ministerium bekommen. Und wenn man beruhigt ist, wenn einem statt 50 dann 60 kg aufgetischt werden, naja, dann ist man halt beruhigt. Noch immer steht eine detaillierte schriftliche Antwort vom BMDV aus, und auf jeden Fall ist noch gar nichts vom Tisch. Auch an den ADFC wurden Fragen gestellt (wobei es schon vermessen ist, von DEM ADFC zu sprechen - da gibts so viele regionale, lokale Untergruppen, die nur lose vernetzt sind...) und DER ADFC hat dann gesagt, alles Unsinn, gibts gar nicht, war nicht im Entwurf (2023) enthalten, zu dem wir (also der ADFC) Stellung bezogen hatten...

Insofern sind das eher Antworten, die schon veraltet waren als sie gegeben wurden. Die aktuellste offizielle Äusserung scheint die von SPON zu sein.
 
Einer unserer Verbände, der RLVD (Radlogistikverband Deutschland) hat am 29.07. vom BMDV eine schriftliche Antwort erhalten:

"Der aktuelle Referentenentwurf befindet sich derzeit – wie von Ihnen beschrieben – in der Rechtsförmlichkeitsprüfung beim Bundesministerium der Justiz. Nach Abschluss dieser Rechtsförmlichkeitsprüfung und der Abstimmung mit den weiteren betroffenen Bundesressorts wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Entwurf veröffentlichen.

Losgelöst davon können Ihnen vorab folgende Informationen mitgeteilt werden.
Um die Verkehrswende mit höchstmöglicher Verkehrssicherheit für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende auszugestalten, sind Anpassungen der Vorschriften für das Mitführen von ungebremsten Fahrradanhängern, Vorgaben an die Mindestverzögerungswerte von Fahrrädern und an die Beförderung von Kindern mit Fahrrädern oder Fahrradanhängern im Referentenentwurf der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung enthalten. Die vorgesehenen Anpassungen beruhen auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Referentenentwurfs noch nicht vollständig abgeschlossen waren und daher nachgelagert aufgenommen wurden.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden ist es geplant, die höchstzulässige Gesamtmasse von einem hinter einem Fahrrad mitgeführten ungebremsten Fahrradanhänger grundsätzlich auf 50 kg zu begrenzen. Abweichend davon kann die höchstzulässige Gesamtmasse von einem ungebremsten Fahrradanhänger 60 kg betragen, wenn die Verbindungseinrichtung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrades befestigt ist. Für Fahrradanhänger mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb zur Zugkraftreduzierung soll eine Bauartgenehmigungspflicht gelten.

Die Anforderungen sollen nur für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger und erst mit einer Übergangsfrist von 60 Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gelten. Hersteller können die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Selbstzertifizierung bestätigen."
 
ich frage da nur, warum wird nicht einfach die EU-Norm (100kg ungebramst) in deutsches Recht umgewandelt? Würde ja auch jede Menge "Man-Power" sparen, da sich weniger Menschen damit beschäftigen müssten....

oder habe ich irgendwas missverstanden??
 
ich frage da nur, warum wird nicht einfach die EU-Norm (100kg ungebramst) in deutsches Recht umgewandelt? Würde ja auch jede Menge "Man-Power" sparen, da sich weniger Menschen damit beschäftigen müssten....

oder habe ich irgendwas missverstanden??
siehe Post #146 :)
 
...und das im Zeitalter des Facharbeitermangels. Was für ein Widerspruch.
 
"Um die Verkehrswende mit höchstmöglicher Verkehrssicherheit für Radfahrende und andere Verkehrsteilnehmende auszugestalten..."
Na anscheinend haben sie noch irgendein Projekt gesucht, um den bullet point "wir haben irgendwas für die Sicherheit der Radfahrenden gemacht" abhaken zu können für diese Legislaturperiode. Natürlich auf eine Art, auf der man ja nicht Autofahrende einschränkt und die faktisch irrelevant für die Sicherheit ist.
Wenn man nach 200 Jahren des Fahrrads und den Entwicklungen der letzten Jahre, in denen immer stärkere Scheibenbremsen verbaut wurden, plötzlich auf die Idee kommt, man muss Vorgaben zu der Bremsleistung machen, fragt man sich wirklich, was für Prioritäten die Nasen im Ministerium haben. Vielleicht sind ihnen aber auch einfach keine anderen Regelungen eingefallen, wenn es von oben die Vorgabe gab, dass man andere Verkehrsteilnehmer und die Infrastruktur nicht anfassen darf :rolleyes:
 
Leo hatte im Thread auf die UDV-Meldung verwiesen mit Hinweis auf deine Suchmaschine für die ganze Studie @smö.
Über die Website finde ich Forschungsberichte: 95 | Verkehrssicherheit von Kindertransport auf dem Fahrrad /24.05.2024
Dort geht es um Kinderanhänger, nicht Lasten-.
Er geht aber davon aus, dass das Ministerium auch in dem Kontext handelt:

In der Stellungnahme an den RLVD oben wird aber nicht differenziert ("grundsätzlich") und mit unsrer Sicherheit begründet ohne Beleg (die übliche Argumentation dürfte bekannt sein von manchem OA/Polizei).

Lt. SPON scheint immerhin die Maximalgröße vom Tisch @Peter von Hinterher.
 
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