Load hat keine Anhänger-Freigabe mehr. Wieso?

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Hallo Lastenrad-Gemeinde,

ich stehe kurz davor mir ein Load4 75 zu kaufen. Als ich gerade nochmals die Details auf der Webseite angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass das Load keine Anhänger-Freigabe mehr hat.
Daraufhin habe ich die wayback machine genutzt und konnte sehen, dass zumindest bis Februar bei "Anhänger-Freigabe Zweispur" noch ein "ja" stand. Das wurde seither durch ein "Nein" ersetzt.
Weiß jemand was dafür der Grund sein könnte?
 
Mögliche Garantie Ansprüche abwehren?
Querbelastung der Schwingenlager vermeiden?
Das Produkt unattraktiver machen?
Wer weiss.
 
Kein Problem!

So sah das noch im Februar aus:
alt.jpg


So sieht es heute aus:
neu.jpg



Schon im Februar gab es das Load4 mit ABS. Ausserdem hat das "alte" Load kein ABS und auch dort ist die Freigabe verschwunden. Damit kann es also nicht zusammenhängen.

Wenn er weiß, dass Du deshalb nicht kaufst, gibts vll bessere Bremsen. Damit das Gespann sicher zum Stehen kommt.
Glaube ich nicht, denn die Version mit ABS hat ja schon bessere Bremsen als die alten/anderen Räder.
 
Vielleicht wollten Sie auch nur mit dem anderen vollgefederten Rad (Kettler) gleichziehen, das hat auch keine Freigabe.
SCNR
Ich bin gespannt, ob und in welcher Form RuM antworten. Vorher gab es ja schon einmal die Einschränkung auf 50kg Anhängegewicht. Das hat @Sechs mal zwei von einem weiteren Load abgebracht, wimre
 
Bestimmt nicht, wenn ich das Recht erinnere, ist beim Load ein Kindersitz hinten nicht erlaubt (aber funktionieren tut's ja...)
 
Einen Aussteller bei einem Händler finden der zum Verkauf steht, somit gelten die Februar Angaben.
 
Einen Aussteller bei einem Händler finden der zum Verkauf steht, somit gelten die Februar Angaben.
Das kann schiefgehen.
Wir haben beim Kauf des Autos extra vorab die BDA eingesehen, ob hinten mittig ein Sitz mit Stützfuss stehen darf. Durfte.
Bei Auslieferung lag die aktualisierte Version drin, die das (ohne technische Änderungen oder Erklärung auf Nachfrage) untersagt.
 
WAS ZUM TEUFEL??? Haben die den A**** offen? Ich habe vor einem halben Jahr (oder länger) bestellt und das definitiv mit dem Hintergrund, das Kind vorne reinkommt und Anhänger für größere Einkäufe hinten dran... Das können die doch jetzt nicht einfach ändern...
 
Das ist inzwischen bei allen gefederten Hinterbauten ( Fully ) so abgeändert worden.
Selbiges mit den Kindersitzen auf dem Gepäckträger. Egal ob jetzt Rahmenfest ( Hommage ) oder angebaut ( Load / Delite ).

Das hat nichts mit offenen A**** am Hut sondern dem veränderten Rechtsempfinden einer sich " entwickelteren " Gesellschaft geschuldet.....
 
Das ist inzwischen bei allen gefederten Hinterbauten ( Fully ) so abgeändert worden.
Selbiges mit den Kindersitzen auf dem Gepäckträger. Egal ob jetzt Rahmenfest ( Hommage ) oder angebaut ( Load / Delite ).

Das hat nichts mit offenen A**** am Hut sondern dem veränderten Rechtsempfinden einer sich " entwickelteren " Gesellschaft geschuldet.....
Dann hätte man sich das aber überlegen können, BEVOR man die neue Version veröffentlicht und mit der Veröffentlichung das dann ändern.
Ich habe nochmal nachgeschaut: Sep. 2022 bestellt. Rein theoretisch könnte ich mich jetzt nach einem anderen Hersteller umsehen.
Sehr enttäuschend...
 
Dann hätte man sich das aber überlegen können, BEVOR man die neue Version veröffentlicht und mit der Veröffentlichung das dann ändern.
Ich habe nochmal nachgeschaut: Sep. 2022 bestellt. Rein theoretisch könnte ich mich jetzt nach einem anderen Hersteller umsehen.
Sehr enttäuschend...
Du könntest. Leider sind vollgefederte Lastenräder rar gesät. Neben dem Load und dem Kettler fällt mir nur das P70 ein, dass aber dann den gleichen Einschränkungen unterliegt.
Bleibt nur "trotzdem machen" oder anderes Rad ohne Federung bestellen.
 
Interessant wäre für die Betroffenen, ob sich
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Auf dieses Problem anwenden lässt.
Die bei Bestellung vereinbarte Leistung " Anhängerbetrieb" wird ja nicht erfüllt. Oder?

Ich würde auf jeden Fall den Standpunkt vertreten, dass die Webseite zum Zeitpunkt der Bestellung eine Anhänger-Freigabe vorsah.
Wäre es in der Zwischenzeit zu Rahmenbrüchen gekommen und der Hersteller hätte explizit deshalb die Änderung einführt, hätte ich noch ein gewisses Verständnis. Das müsste dann aber öffentlich angekündigt werden und ich würde Kulanz erwarten. ==> Ähnlich wie beim neuen Packster, als das zurückgezogen wurde.

Hier haben wir aber die Situation, dass etwas in einer Art geändert wird, dass man da eigentlich nur durch Zufall drauf stossen kann.

as Kind vorne reinkommt und Anhänger für größere Einkäufe hinten dran

Das ist exakt mein Einsatzplan.
 
Siehste, exakt das ist es: einen Gesetztestext herbeifantasieren und feste druff.....

Versuch einen Schaden geltend zu machen wenn der Hersteller nicht liefern will wie ursprünglich spezifiert. Da ist der Sachmangel verkehrt. Wenn du das Rad mit der Freigabe erworben hast ändert sich vorläufig nichts, das wäre dann ein Rückruf. Den gibt es nicht.
 
Meist steht auch irgendwo "technische Änderungen vorbehalten".
Bei mir war beim Kettler die Anhängerfreigabe lediglich Händleraussage, also überhaupt nichts wert :-(
 
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