Legalität von Lastenrädern

Beiträge
29
Weiß jemand, wie es eigentlich gesetzlich mit Lastenrädern aussieht, vor allem mit selbst gebauten? Gibt es irgendwelche Grenzen für die Größe/Gewicht die ein Fahrrad haben kann oder was man damit transportieren darf?

Ich nehme an vieles davon bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, ich denke hier vorallem an den Personentransport. Im Bußgeldkatalog für Radfahrer habe ich neulich gesehen, dass es 10€ kostet wenn man eine Person über 7 Jahren auf einem normalen Fahrrad transportiert. Demnach wäre es ja auch illegal eine erwachsene Person mit einem Lastenrad zu transportieren da das Gesetz Lastenräder scheinbar nirgends spezifisch erwähnt.

Letztendlich hängt das in der Praxis natürlich immer davon ab mit was für einem Polizisten man zu tun hat falls man mal angehalten wird. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass schlecht informierte/gelaunte Polizisten vorallem ein selbst gebautes Lastenrad hier gerne mal als gefährliche Kuriosität sehen und die Weiterfahrt verbieten oder Knöllchen schreiben würden weil es nicht dem entspricht, was der typische Autobesessene deutsche unter einem Fahrrad versteht.

Ist jemandem so etwas schon mal passiert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist wohl immer noch eine Grauzone. Es gab einen Fall wo die Stadt Augsburg einem Rikschafshrer aus diesem Grund die Beförderung verboten hatte. Vor Gericht bekam er jedoch recht:
http://www.werner-bonhoff-stiftung.de/bernd_beigl_preistraeger-2007

Vom OLG Dresden gibt es ein Urteil das die Beförderung auf 3 rädigen Rädern als OK ansieht:
http://www.justiz.sachsen.de/esamosweb/document.phtml?id=513

Viele Gesetze das Fahrrad betreffend sind völlig überholt. Vor allem im Bereich der Beleuchtung.
 
Knöllchen halte ich für eher egal, schwieriger wird es, wenn irgendetwas passiert. Was dann juristisch alles losgehen kann weiß man wahrscheinlich erst hinterher.
 
Zurück
Oben Unten