Lastenrad, Tiefgarage, Brandschutz

C

Cargobike

Guest
Hallo zusammen,

bei uns ist heute ein neues Thema angekommen:

Die Hausverwaltung hat nach einer Begehung der Tiefgarage heute eine E-Mail mit ein paar Hinweisen verschickt, darunter der Folgende:
"Auf den Stellplätzen der Tiefgarage dürfen nur PKW´s abgestellt werden.
Insbesondere brennbare Gegenstände wie Autoreifen, Papier und Pappe, sowie
Holzschränke gehören dort nicht hin. Das Abstellen dieser Gegenstände
widerspricht den Vorschriften des Brandschutzes und kann im Schadensfall zu
erheblichen Regressforderungen an die Gemeinschaft führen. Bitte daher
diese Gegenstände kurzfristig entfernen."

Unsere Lastenräder sind zwar kein PKW, aber auch kein brennbarer Gegenstand wie die oben genannten. Können wir Ärger bekommen? Hat sich jemand schonmal mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen? Gibt es Erfahrungen dazu?

Danke und Gruß,

Christian
 
Vielleicht fragst du einfach mal die Hausverwaltung, hier ist das doch nur "Glaskugel".....

Wenn ich jetzt schreibe, dass soetwas bei mir OK ist, dann ist Dir doch bei Deinem Problem nicht geholfen, weil vielleicht Deine HW das anders auslegt.
 
Danke Holzwurm - das werden wir sicherlich machen bzw. wir werden direkt angesprochen, wenn es gerade um die Lastenräder geht. Aber schlafende Hunde wollte ich auch nicht unbedingt wecken.

Ich wollte auch eher wissen, ob jemand schonmal in dieser Hinsicht Erfahrungen gesammelt hat, wie dort argumtiert wurde (sowohl vom Lastenradler als auch vom Eigentümer/Vermieter/Verwalter) und welche Lösungen bei möglichen Konflikten gefunden wurden.
 
Ich würde ja mal behaupten dass ein Auto besser und länger brennt als ein Lastenrad.

In Berlin gab es vor ein paar Jahren eine ganze Serie von Brandstiftungen an Autos, alles was es braucht ist ein Stück Grillanzünder auf einen Reifen, und das ganze brennt lichterloh... Das Ergebnis konnte ich einmal vom Fenster aus sehen, eindrucksvoll. Die Kiste von meinem Rad erzeugt garantiert nicht solch ein Lagerfeuer.
 
Tatsächlich schließen manche jedwede anderweitige Nutzung außer Autos aus.
Ich bin in einer Duplex-Garage, wo auch gern einmal Motorräder ausgeschlossen werden. Habe daher seinerzeit vor Vertragsabschluss gefragt, ob Lastenrad plus Motorrad (das ich mittlerweile nicht mehr habe) o. k. seien.

Ich weiß, dass dir das jetzt nichts nützt ...

Tatsächlich würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken. Und die von dir zitierte Formulierung schließt ja eigentlich explizit eine Nutzung über das Abstellen von PKW hinaus aus.
Argumentieren wird im Zweifelsfall schwierig. Darauf hinzuweisen, dass ein mit Kraftstoff beladener Verbrenner einere höhere Gefahr darstellt als ein Fahrrad, mag helfen, aber ich weiß dass einige einfach nichts anderes als PKW wollen und dann hilft alles Diskutieren nichts. Was steht denn im Mietvertrag?

EDIT: @kistenfahrrad war schneller.
 
Also wirklich zum Thema kann icch zugegebener Weise nicht wirklich was beitragen.
Ich würde auch mit der Hausverwaltung reden, was die mit den Lastenrädern für Probleme haben.

Ansonsten fällt mir nur ein: Was ist der Unterschied zwischen einem Lastenrad und einem PKW?
Der PKW brennt länger! :ROFLMAO:

Ich verstehe das irgendwie nicht, was die haben.
 
Ich kenne das Thema Fahrrad in Garage eher so rum: die Bauverordnung schreibt jedem Haus vor eine bestimmte Anzahl an Parkplätzen für PKWs bereitzustellen, weil an der "öffentlichen" Straße nur bedingt Abstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Packt man nun seine Garage mit Nicht-PKWs zu und stellt dafür seine Fahrzeuge auf die Straße, wird diese Regelung ausgehebelt. Da gab es auch schon Gerichtsurteile gegen Räder in Garagen. Mit Brandschutz hat es in dem Fall gar nichts zu tun.
Die Bauverordnungen sind aber regional unterschiedlich.
 
Zahlt ihr für den Stellplatz Miete? Habt ihr zusätzlich ein Auto das dann auf der Straße steht? Wenn es euer Stellplatz ist und er nicht für ein Auto benötigt wird, dann können sie ja eigentlich nichts gegen das abstellen eines Fahrzeugs mit zwei Rädern haben.
 
Das mit Holz, brennbaren Flüssigkeiten, etc. kommt von der Feuerwehr. Es geht darum, das viele Leute ihren Müll und Schrott in Garagen lagern. Darunter sehr häufig brennbares und leicht enzündliches wie Holz, Batterien, alte Farben und Lacke, Gas und Treibstoff. Das alles auf einem Haufen und ungesichert. Dürfen in Garagen nicht gelagert werden. Nur Fahrzeuge. Welcher Art steht im Mietvertrag.

Da das aber die Hausverwaltung nicht explizit anmeckert, würde ich wegen dem Lasti einfach die Füsse stillhalten. Das Rad brennt ja nicht so gut. Die Feuerwehr mahnt Fahrräder in Garagen nicht an. Sind erlaubt.

Stephan
 
Wenn es euer Stellplatz ist und er nicht für ein Auto benötigt wird, dann können sie ja eigentlich nichts gegen das abstellen eines Fahrzeugs mit zwei Rädern haben.

Ich glaube nicht, daß eine Hausverwaltung sich von der Aussage: "ich habe kein Auto." beeindrucken lässt.
Könnte ja jeder kommen.
Aber das mit den Auto auf der Straße ist ein verständliches Argument.
 
Es gibt eine Methode, solche Leute wie eine renitente Hausverwaltung auflaufen zu lassen, indem man nämlich widerstandslos buchstabengetreu das macht, was die von einem wollen. Das geht nämlich erfahrungsgemäß immer und auch kurzfristig schief!
Also in dem Fall:
- unten in der Tiefgarage steht wie vorgesehen ein zugelassenes Auto (z.B. schäbiger Kastenwagen, bis zur Hutschnur gefüllt mit z.B. Fässern mit Explosiv!-Aufkleber)
- oben im Radständer steht wie vorgesehen das Rad (und weil es ein Bakfiets oder Longbike ist, natürlich hinten auf den Weg hinaus)
Die Hausverwaltung hat das so angeordnet, da kann man wohl nichts machen…

Gelernt habe ich das von einem Ex-Nachbarn ohne Auto in München Schwabing, dem man verbieten wollte, seine Rikscha und zwei Mountainbikes auf seinem(!) TG-Platz stehen zu haben. Es war zwar immer ein bisschen aufwendig, vier andere Räder umzuhängen, dass man die Rikscha genau neben dem Schild mit der Nummer der Hausverwaltung in den Radhängeständer bekommt, aber nach 2 Wochen war das vorbei, wozu auch die Huporgien und der Telefonterror der restlichen TG-Benutzer beigetragen haben dürften, die bei gehängter Rikscha nicht mehr in die oder aus der TG fahren konnten.
 
Einen herzlichen Dank für die ganzen Gedanken zur Frage.

Ein paar Informationen helfen vielleicht, die Situation besser einzuschätzen:
Es ist ein Neubau, der erst seit August bewohnt wird - es gibt bisher auch keine Hausordnung, die uns bekannt wäre. Soweit ich weiss, sind alle Wohnungen von den Eigentümern bewohnt. Der Stellplatz in der Tiefgarage ist ebenfalls unser Eigentum. Die E-Mail ging auch an die gesamte Hausgemeinschaft, der fragliche Punkt war nur einer von mehreren. Und in den letzten Wochen stand auch immer einiges an Pappmüll in der Tiefgarage.

Also, die Hoffnung ist groß dass es nicht um die Lastenräder ging und von daher werden wir weiter abwarten.:whistle:
 
Da wird es wohl nur um die Pappe gegangen sein. Wenn euch der Stellplatz explizit gehört dann könnt ihr da auch Fahrräder abstellen, da sie ja wohl offentsichtlich nicht mit den Regeln des Brandschutzes kollidieren. Die Leute von der Hausverwaltung sind ja bei einer Eigentümergemeinschaft im Grunde eure Angestellten, die werden da schon nicht anfangen Haare zu spalten über Fahrzeugdefinitionen. Und was wollen sie machen, sie können euch da wohl schwer sanktionieren.
 
ich sehe das genauso, wenn ihr Eigentümer seid, dann würde ich mich von der HV mal gepflegt am Arsch lecken lassen, wenn da ausser Rad/ PKW oder Motorrad/ PKW nix anderes am Stellplatz steht. Ich bin zwar nur Mieter aber guter Kontakt zum Vermieter und wir sind uns da einig, dass die HV gerne mal ihre Kompetenzen überschreitet, aber wenn mal wirklich was ist, halten sie die Füsse still oder sind gerade ausserhalb der Bürozeiten..
 
Klassischerweise liegt das Problem nicht bei der bösen Hausverwaltung sondern beim Gesetzgeber.
Dazu muß man mal in die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes sehen:
Meist dürfen „notwendige Stellplätze“ nicht "zweckentfremdet" werden, wozu blöderweise auch das Abstellen von Fahrrädern gezählt wird, da diese keine "Kraftfahrzeuge" sind.
Dafür steht in den meisten Landesbauordnungen das in Häusern mit mehr als zwei Wohnungen "ausreichender" Anstellraum für Kinderwagen und Fahrräder vorzusehen ist. Da diese Regelung meist wischiwaschi ist gibt es dafür oft zuwenig Raum.
In Baden-Württemberg müssen Einstellplätzen für Fahrräder inzwischen analog zu Einstellplätzen für PKW nachgewiesen werden.
 
Als Mieter zählt was im Mietvertrag steht, da könnte durchaus alles außer PKW ausgeschlossen sein. Aber als Eigentümer darfst du da alles abstellen was den gesetzlichen Regelungen entspricht, also mindestens Fahrzeuge die weniger oder die gleiche Brandlast wie ein PKW darstellen. Das mit den Brandschutzvorschriften ist auch gern mal ein vorgeschobenes Argument weil die Verwaltung findet, daß es unordentlich aussieht. Solange du nicht direkt selbst angeschrieben und zur Entfernung eines bestimmten Gegenstandes aufgefordert wirst, musst du sowieso nichts tun, denn das ist das mindeste was sie tun müssen - mit Fristsetzung - bevor irgendwas geräumt wird, Strafen fällig werden oder ähnliches. Ich hab das neulich mit dem Mieterbund mal durchgekaut weil die Hausverwaltung auch so ein allgemeines Schreiben geschickt hatte.
 
Weniger oder die gleiche Brandlast wie ein PKW - lag ich also wirklich nicht so verkehrt mit meinem Argument ;-)
 
Da ich ja im Hochbau arbeite, kann ich dir versichern, dass es hierbei nur um den Müll geht.
Es ist ein grassierendes Problem, dass viele Leute ihren Stellplatz als Mülldeponie benützen.

Autoreifen sind stark brennbar und sie rauchen vor allem wie die Sau und das kann üble Folgen haben.
Es gibt daher extra Pneuschränke für die Tiefgarage. Wenn es solche nicht hat, dann müssen diese wo anders gelagert werden. Da muss eingeschritten werden.

Es ist im übrigen auch nicht verboten (sofern Platz vorhanden) ein Motorrad oder Mofa etc auf dem selben Parkplatz zu stellen wie sein Auto.

An deiner Stelle würde ich daher das Lasti unbesorgt runter stellen. Die Verwaltung wird es schon beanstanden wenn es ihnen nicht passt. Was sie aber vermutlich nicht tut.
 
Hallo zusammen,

auch wenn es schon länger her ist:
In der Versammlung wurde ausdrücklich erläutert, dass es um Müll, Möbel und Autoreifen geht. "Wenn dort Fahrräder stehen, kann man das ja verstehen, aber... ". Also alles gut :). Es hat sich auch noch niemand konkret beklagt.

Und Hoffnung, dass in dieser Sache endlich mal Klarheit geschaffen wird macht mir ein Artikel in der ADFC-Radwelt, in der ein Artikel zum Thema Fahrräder in Garagen enthalten ist.

Danke nochmal und Gruß,

Christian
 
Hallo Christian, in der letzten oder vorletzten Ausgabe vom ADFC gab es dazu einen Bericht. Die Bauverordung für Tiefgaragen sieht leider nur das Abstellen von PKW (inkl. KRAD) sowie deren Zubehör. Wenn also irgendein verrückter NAchbar es zu genau nimmt, dann hast du als Fahrradfahrer leider keine Chance.
Sofern es allgemein akzeptiert ist und keiner sich beschwert hast du Glück. Ich weiß leider nicht warum diese Paragraphenreiter immer so engstirnig sind immer nur die 6mm bis zum Ende des PKK-Reifenprofils denken. Der ADFC will sich wohl bemühen die Mustervorlage für die besagte BAuvorschrift zu ändern.
Als kleiner Workaround wäre vielleicht eine Anmeldung als Mofa möglich :) Damit hast du dann ganz offiziel ein KRAD und darfst es abstellen. Kostet 65€ im Jahr. Ich weiß leider nicht, ob das wirklich so einfach geht, da müsste man sich nochmal umfassend informieren.
 
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