Lastenräder gesichtet (im Internet)

Was ich mich dabei Frage, in welcher Verordnung wird denn Vorgeschrieben, was Lieferfahrzeuge sind und was nicht?
Eben. Vorschriften werden von Verwaltungsfritzen und der Rennleitung ja gerne ins Feld geführt. Ich habe es schon mehrmals erlebt, dass bei Nachfragen entweder das Stottern anfing oder festgestellt wurde, dass es die zitierte Regelung nicht mehr gab.
 
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was Lieferfahrzeuge sind
wird überhaupt nicht definiert, geregelt ist lediglich der Lieferverkehr, welcher eben zu bestimmten Zeiten erlaubt ist, und da spielt das gewählte Fahrzeug zunächst mal überhaupt keine Rolle. Deshalb hat der gute Mann wohl auch nichts mehr gehört von der Behörde... ;)
 
Schwierig könnte es evtl. werden, wenn zwar Lieferverkehr erlaubt ist, aber gleichzeitig das Verkehrsschild VZ 254 dort angebracht ist. Das könnte als höherrangig erachtet werden…
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das Fahrzeug im speziellen ist sicherlich nur ein Werbegag für Klicks,
8000 rupees wären 100€ und das ~110W Panel betreibt auch mitnichten das Rad, aber da eine Kurbel mit elektrischer Kette dran und man hätte ein Schulbus-Longtail mit Dach.
 

Hier sind mehr Infos zur Bühne:

 
https://www.wn.de/muenster/strafe-lieferung-lastenrad-ludgeristrasse-2742857?pid=true

Es ist noch ein weiter Weg...

Zur Einordnung: Die Ludgeristraße in Münster ist eine Einkaufsstraße in der (tagsüber) eigentlich weder Fahrräder noch Autos erlaubt sind. Vormittags ist bis um 10 oder 11 aber Lieferverkehr zugelassen und dementsprechend steht da in dem Zeitraum ein Lieferfahrzeug nach dem nächsten. Lastenräder gehören laut Polizei aber nicht dazu :mad:
Die Sache ist ein wenig komplizierter, er ist durch die Strasse gefahren, ohne zu liefern, quasi als Abkürzung. Ist aber trotzdem nicht verständlich, eine Ermahnug hätte es auch getan.
 
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