Lastenanhänger

Milan0 war natürlich mal wieder schneller..tztztz... ;)
 
Bedenkt bitte, dass die Polizei keine Zulassungsbehörde ist.
Ich hatte vor einiger Zeit (s.o., nach dem letzten Beitrag im Nüwiel-Thema) mit jemandem dort länger telefoniert. Die sitzen im Team zur Vorschriftenentwicklung für Fahrrad-Anhänger in Deutschland mit drin und pushen deren Auslegungs- Variante (super!).
Es ist aber zurzeit definitiv nicht erlaubt, einen E-Anhänger am Pedelec gekoppelt zu betreiben.
Es ist ein Graubereich. Wenn man im Schadensfall einen entsprechenden Richter hat, ist es Auslegungssache und kann nach hinten losgehen.
Noch will da keiner ran. Bis eine eindeutige Regelung kommt, wird Musk auf dem Mars gelandet sein und wieder zurückgekommen sein.
Was der Einzelne an Schwarzfahrlösungen umsetzt, ist Privatsache.
Gruß Krischan
 
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