Kostenvoranschlag nach Unfall

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Hallo,

ich hatte leider einen unverschuldeten Unfall. Ein Autofahrer hat mich überholt und ist dann abgebogen und hat den Fahrradweg gekreuzt. Ich bin mit dem Rahmen und dem Vorderrad gegen das Auto gefahren. Der Fahrer hat Fahrerflucht begangen, ich konnte jedoch das Nummernschild aufschreiben, da er erstmal eine Weile langsam gefahren ist und sich offenbar überlegt hat, ob er anhalten soll.

Die Bremse schleift vorne (auch nach neuen fixieren des Schnellspanners) und das Rad hat ein Achter. Wegen der schleifenden Bremse nehme ich an, dass die Gabel und/oder das Rad was abbekommen hat. Auch die Lenkstange ist dejustiert, war also ein ordentlicher Zusammenstoß.

Nun suche ich jemanden der mir einen Kostenvoranschlag gibt für
a) Alle Komponenten entfernen
b) Bestehender Pulverlack entfernt
c) Neu lackiert.
d) Alles wieder zusammenbaut und justiert
e) Das ganze hin- und her schickt.

Kennt jemand der mir so einen Kostenvoranschlag für das Lackieren geben kann?

Die Gabel, Laufräder und die Lenkstange kann ich ja online finden.
Falls nein, würde ich ein Gutachten anstreben.

Danke.
 
Das kann, weil auch der Rahmen was abbekommen haben kann wirklich sicher nur der Hersteller, oder ein Fachhändler der die Marke kennt., oder ein Gutachter für Fahrräder. Frag deine Versicherung nach einem passenden Gutachter !

:) Helmut
 
Hi, danke. Klar, die Polizei hat das aufelgenommen und das Fahrzeug identifiziert. Zeuge gibt es auch. Welche Versicherungen frage ich da? Ich bin doch nicht Schuld, daher ist bei mir auch keine Versicherung involviert.

Kann ich auch erst den Neuwert des Rahmens inkl. Lenkstange und Gabel angeben sowie Laufräder und Bremsscheiben angeben und Gutachten erst wenn gefordert?
 
Vielleicht ne blöde Frage (ich war zum Glück noch nie in dieser Situation), aber müßte nicht jede Fahrradwerkstatt vor Ort so einen Kostenvoranschlag machen können? Ich würde mir den ja am liebsten da holen, wo ich das Rad dann auch reparieren lassen würde … da würde ich jedenfalls hoffen, dass auch wirklich alle Schäden rechtzeitig festgestellt werden.
 
Das kommt darauf an ob die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag akzeptiert.
Bei meiner Versicherung gibt es einen Wert von 2000.- Wenn zu erwarten ist das die Reparaturkosten höher ausfallen möchten die ein Gutachten.
Eigentlich möchte ich mich mit solchen Dingen gar nicht mehr beschäftigen. Für so was gibt es Fachleute die die richtigen Formulierungen in die Briefe schreiben.
 
Ich würde auch einen Händler, der diese Marke führt/repariert um Prüfung und Kostenvoranschlag bitten. Wenn der Verursacher sich quer stellt sofort Gutachter einschalten.
 
Hi, danke. Klar, die Polizei hat das aufelgenommen und das Fahrzeug identifiziert. Zeuge gibt es auch. Welche Versicherungen frage ich da? Ich bin doch nicht Schuld, daher ist bei mir auch keine Versicherung involviert.

Ob eine Versicherung beteiligt ist liegt am Schuldigen. Will der es über seine Vers. abrechnen... oder selber zahlen ? Ich würde in so einem Fall meine Privathaftpflcht nach einem Gutachter fragen. Die wird den empfehlen, den sie seber auch beauftragen würde. Helfen kann auch, den Schuldigen zu fragen wie er sich das vorstellt. Man kann natürlich auch eine freie FahrradWerkstatt fragen. Da besteht jedoch die Gefahr, das derVoranschlag umsatzorientiert ausfällt, was mit der Vers. Probleme geben kann. Erst mit dem Schuldigern klären wie er es gern hätte.

:) Helmut
 
Das kommt darauf an ob die gegnerische Versicherung einen Kostenvoranschlag akzeptiert.
Bei meiner Versicherung gibt es einen Wert von 2000.- Wenn zu erwarten ist das die Reparaturkosten höher ausfallen möchten die ein Gutachten.

Ah, danke für die Info.

Dafür, dass die Reparaturkosten den Wert von XY übersteigen, ist aber schon der Kostenvoranschlag die Grundlage -- also den bräuchtest du ja in jedem Fall, oder?

Ich hätte einfach Bauchschmerzen dabei, so einen Kostenvoranschlag von irgendwem irgendwoanders nach meiner eigenen Beurteilung der Schäden machen zu lassen, ohne dass die das Rad in Augenschein nehmen können -- weil man ja schnell was übersehen kann, das dann doch am Ende teuer ersetzt werden muss oder schlimmstenfalls unbemerkt bleibt, was dann wieder zu Folgeschäden führt undsoweiter. Ich hab das nur an einem selbstgeschrotteten Rad mal mitbekommen: das sah zuerst gar nicht so arg aus, im Lauf von ein paar Tagen oder Wochen hat sich dann aber rausgestellt, dass so gut wie alles ersetzt werden muss =/

Grade wenn der Arsch noch Fahrerflucht begangen hat, wär mir umso wichtiger, dass das Rad wirklich sehr gründlich inspiziert wird. Soweit ich mich erinnere, hängen ja die Konsequenzen bei Fahrerflucht (auch) von den Folgekosten ab …
 
Mir kamen die Gutachter die so etwas dürfen bisher immer sehr gründlich vor.
Ich vermute da wird oftmals mehr ausgetauscht oder kontrolliert als wirklich zwingend notwendig wäre.
ich kann mich nur wiederholen. Am besten bin ich bisher gefahren wenn ein Fachmann im Verkehrsrecht sich der Sacheangenommen hatte.
Die wollen doch auch leben. :)
 
Aus eigener Erfahrung kann ich nu dazu raten einen Anwalt hinzu zu ziehen!
Einen Kostenvoranschlag sollte jede Fahrradwerkstatt machen können, das sollte eigentlich auch erstmal reichen. Wenn dass dem Geschädigten oder seiner Versicherung nicht reicht kann man noch immer ein Gutachten erstellen lassen.
Aber einfach zum Gutachter würde ich jetzt nicht rennen! Es kann dann nämlich schnell passieren, dass die generische Seite sagt, dass ein Gutachten gar nicht von Nöten gewesen wäre und ein Kostenvoranschlag gereiht hätte. In dem Fall bleibt man leider schon mal auf den Kosten für das Gutachten sitzen.
 
Ich kann mich @Bravragor nur anschließen. Hatte das mal bei einem unverschuldeten PKW Unfall. Damals hat meine Werkstatt für viel Geld einen Gutachter rangeschafft, die gegnerische Versicherung hat den zähneknirschend bezahlt aber zu recht auch angemerkt, dass sie sich die Kosten gerne erspart hätten. Da du der Auftraggeber des Gutachters bist, flattert die Rechnung erstmal dir ins Haus.

edit: und schön, dass es nur Material ist! Ich hoffe zumindest, dass dir bis auf den Schreck nichts zugestoßen ist.
 
Geh zum Händler des Verkaufs oder einen anderen der die Marke vertreibt oder schreib den Hersteller an wen dieser empfiehlt.

Je nach Ergebnis des Gutachten kannst Du ja noch entscheiden. Zuerst würde ich keine Arbeit oder Zeit in das defekte Gefährt investieren.

Vielleicht gibt es vom Hersteller auch ein crash-back Programm, dann werden die defekten Rückläufer analysiert für weitere Produktnachfolger.
 
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Fahrräder:
http://svv.ihk.de/svv/content/home/trefferliste.ihk?cid=1897441

Wie schon angesprochen, besser aber erstmal über einen Fahrradhändler mit Kostenvoranschlag.
Wichtiger Punkt, auch schon genannt: Nutzungsausfall geltend machen. In welcher Höhe weiß ich aber leider nicht.

Zuletzt viel Glück. Hoffentlich steken hinter der Fahrerflucht nicht noch weitere Baustellen, die es zu bearbeiten gibt.
 
Lieber Weihnachtsmann und liebe Mitlesende,

ich habe etwas gezögert, mich zu der Sache zu äußern. Ich bin kein Jurist und das Folgende bitte ich unter der Rubrik "Allgemeine Lebenserfahrung" zu verbuchen. Und bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte.

Die ganze Fragestellung des threads gleicht einem "das Pferd vom falschen Ende her aufzäumen".

Zunächst handelt es sich um einen Verkehrsunfall mit Fahrerflucht, der polizeilich aufgenommen wurde. Es gibt einen Zeugen. Es gibt ein (vom Zeugen wohl bestätigtes?) Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners. Richtig soweit? Und alles weitere zur Unfallklärung wissen wir hier noch nicht.

Ich würde mich als Geschädigter zunächst mit dem Zentralruf der Kfz-Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen und die dem Kennzeichen zugehörige Kfz-Haftpflichtversicherung erfragen.

https://www.zentralruf.de/

Zu hoffen ist, dass es sich nicht um ein geklautes und ummontiertes Kennzeichen gehandelt hat. Aber davon gehen wir jetzt mal zunächst nicht aus.

Ganz unabhängig davon, wer das Auto gefahren hat (Halter oder auch nicht, Bekannter, Familienmitglied, Kfz gar als gestohlen gemeldet - fake oder nicht) kannst und solltest Du als Geschädigter mit der recherchierten Kfz-Haftpflichtversicherung Kontakt aufnehmen und den Schadensfall Deinerseits melden. Keine Ahnung, ob das von der anderen Seite schon geschehen ist, aber damit würde ich keine Zeit verlieren. Und zwar auch ganz unabhängig davon, ob etwa eine private Einigung mit der Gegenseite ganz ohne Haftpflicht-Inanspruchnahme geschieht. Das interessiert zunächst nicht. Die gegnerische Haftpflicht kann im Nachgang auch eine Einigung mit dem Versicherungsnehmer treffen, dass der sich bezüglich Schlechterstufung Schadensfreiheitsklasse mit einer eigenen Zahlung schadlos hält. Das ist zunächst nicht Dein Bier! Sollte der Gegner den Unfall melden, dann müsste die Versicherung von sich aus mit Dir Kontakt aufnehmen (bereits aufgenommen haben).

Die Versicherung sollte Dir einen Bogen zukommen lassen, damit Du einen Unfallbericht erstellen kannst. In diesem kannst Du bereits eine Einschätzung des materiellen (oder doch auch körperlichen) Schadens und der Beeinträchtigung durch Ausfall des Rades vornehmen. Musst Du aber auch nicht. Wichtig ist zunächst das Unfallgeschehen und die Anerkenntnis der Schuld des Gegners. Und, dass Du weißt, wem gegenüber Du den Schaden geltend machst.

Zu letzterem Punkt: Wenn es irgendwelche Querelen geben sollte, wer hat das Auto tatsächlich gefahren u.s.w., so ist seitens der Polizei vielleicht schwierig, die Strafsache Fahrerflucht auszuermitteln. Du als Geschädigter aber hast dennoch Ansprüche ggü der Versicherung, sofern das Unfallereignis selbst, durch Zeugen bestätigt, anerkannt wird. Es besteht Versicherungspflicht für Kfz und eine Gefährdungshaftung. Rollt ein Kfz führerlos ohne Handbremse oder eingelegten Gang den Berg hinunter und schädigt Jemanden, dann braucht nicht lange geklärt werden, welcher Depp das Auto so abgestellt hat - dem Kfz wohnt wegen Gewicht/Masse und ggf Geschwindigkeit eine Gefahr inne, das wissen Gesetzgeber und Versicherungen, daher wird eine Schadensregulierung für solche Fälle und jene, in denen der Halter nicht ausermittelt werden kann, aber eine Haftpflicht besteht, ausdrücklich vorgesehen.

Kfz-Versicherungen sind durchaus teure Regulierungen gewohnt (Sachschäden, aber auch und gerade Personenschäden, Langzeitfolgen betreffend). Selbst ein komplett neues Lastenrad, im Falle eines Totalschadens, liegt aber preislich mit 3000 bis 6000€ gerade mal im Bereich von Blechschäden bei Kfz (mit Neulackieren), sofern es neuere Autos und keine Schrottkisten betrifft. Und bei körperlichen Schäden ist die Schadenssumme im Falle ernster Verletzungen sehr schnell deutlich drüber.

Daher würde ich mir gar nicht so einen großen Kopp machen (ich komme gleich noch darauf zurück): Die Schadensregulierung zu dem von Dir geschilderten und so eingeschätzten Schaden ist für den Haftpflicht-Sachbearbeiter wahrscheinlich kein großes Ding (Widerspruch und hin und her, Gutachten - alles zu aufwändig). Nur meine Einschätzung. Zerbrich Dir auch bloß nicht deren Kopf!

Wichtig ist, dass Du in Dich gehst, ob Du wirklich körperlich okay bist und nichts abbekommen hast. Auch Prellungen und Schürfwunden oder ein leichtes Schädelhirntrauma zählen. Oder aber erst später auftauchende Probleme an Schulter und Handgelenk (ich spreche das aus Erfahrung). Das kann auch nach längerer Zeit noch Gegenstand von Ansprüchen ggü der Haftpflicht sein! Einerseits sollte möglichst zeitnahe zum Ereignis eine Dokumentation von körperlichen Schäden durch geeignete Stelle (Arztpraxis, Rettungsstelle) erfolgen, andererseits zeigt die Wirklichkeit nun einmal, dass das nicht immer passiert. Der erste Schreck lässt Schmerzen vergessen, erst drei Tage später fällt irgendwas auf, dann aber fragt sich jeder: Lohnt der Gang zum Arzt noch? Ich will es nur angemerkt haben. Und, nicht zuletzt wichtig zu diesem Komplex: Handelte es sich Deinerseits um einen Wegeunfall hin zur Arbeit oder zurück? Dann die Berufsgenossenschaft und einen BG-Arzt miteinbeziehen, falls körperlich doch etwas sein sollte! Wichtig, zeitnahe! Die BG ist eine gute Allianz für solche Fälle, auch das will der Gesetzgeber so.

Gut. Nach alledem käme erst zuletzt das mit dem konkreten Schaden am Rad. Sofern die Versicherung die Sache anerkennt, würde ich nicht sofort ein teures Gutachten in Auftrag geben. Du könntest tatsächlich auf den Kosten sitzen bleiben. Nicht unbedingt wahrscheinlich, aber möglich. Sollte die Versicherung ihrerseits begutachten wollen und das zu Deinem Nachteil ausfallen, so hast Du immer noch Gelegenheit ein zweites Gutachten zu fordern.

Ich berichte mal beispielhaft wie ich das mal erlebte.

Eine Freundin hatte einen dooring-Unfall (zu einer Zeit, als dieser Begriff noch nicht in Mode war) und in der Folge schien die Gabel ihres Rennrades verbogen, das Vorderrad war platt. Erste Vorstellung des Unfallgegners war gewesen: 100 Tacken auf die Hand und gut ist. POL hatte Unfall unanbhängig davon aufgenommen und der Schädiger beschwerte sich bereits bei uns wegen des auferlegten Bußgeldes, das sei unnötig gewesen. Gegenüber von uns war ein Rennrad-Geschäft mit Werkstatt gewesen und die hörten die Geschichte mit Interesse. Sie nahmen sich des geschätzt 15 Jahre alten (schönen!) Rennrades an und listeten auch wirklich jede Schraube und Zwischenlegscheibe inklusive Arbeitskosten auf, fanden einen auch leicht lädierten Rahmen und anderes. Kurzum: wirtschaftlicher Totalschaden. Wiederbeschaffungswert wurde bei ansonst gutem Erhaltungszustand auf den eines gleichwertigen neuen Rades taxiert. So plusminus. Natürlich war mit diesem Kostenvoranschlag implizit klar, dass das neue Rad genau dort gekauft werden sollte bzw. falls doch Reparatur, dann eben in dieser Werkstatt. Letzteres wurde auch gemacht, die Reparatur, denn das Rad war doch zu retten gewesen (und Herzenssache). Die Rechnung belief sich auf deutlich unter 1000,- und die Versicherung hat nicht mit der Wimper gezuckt - das sind für die recht billige Regulierungen. Der Schädiger, der noch mit Geldscheinen wedelnd uns hinterherlief bekam dann die Ansage, dass er das gerne noch mit der Haftpflicht selber klären kann (Schadensfreiheit ...), nicht mehr unsere Sache - Tschüss!

Mag sein, dass sich in den Jahren seither etwas geändert hat. Ich bin wie erwähnt auch kein Rechtsprofi und schliesse jedwede Gewähr für meine Tipps aus. Aber ich habe erlebt, dass der Hase eher so läuft.

Welches Lastenrad, Hersteller und Modell, ist es denn bei Dir? Elektrifiziert oder Bio? Teuer oder nicht? Besondere Ausstattung? Geschätzter Wiederbeschaffungswert? Vor allem aber: Ist die Klärung der Schuldfrage zu dem Unfall schwierig? Gibt es, nur für den Fall der Fälle, eine eigene Privat-Haftpflicht, nur, falls umgekehrt die Gegenseite Ansprüche stellen sollte? Bist Du Rechtsschutz-versichert? Hast Du eine Art Rechtsbeistand im Kreis von Familie und Freunden, denn Du einbeziehen könntest, nur für den Fall, dass es doch komplizierter werden sollte? Kann neben dem Kennzeichen der Fahrer anhand irgendwelcher körperlicher Merkmale beschrieben werden? Hast Du ein Gedächtnisprotokoll gefertigt, mit Datum und Uhrzeit, möglichst detailreich?

Entschuldigt meine langen Ausführungen, aber ich wollte das mal loswerden. Der erste Schritt vor dem Zweiten. Vielleicht aber habe ich auch etwas falsch verstanden oder einfach zu wenige Informationen, um die Situation einzuschätzen - dann sieh's mir nach.

Alles Gute!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja da kann ich auch eine Geschichte zu erzählen.

Noch in der Stadt wohnend waren unsere 2 Simsons am Ende einer Parkfurcht für Autos gestanden, direkt dort war auch ein Wendekreisel. Eine Frau hat dort gewendet und ist an unsere Roller gestoßen und die sind umgefallen und einer auf das nächste parkende Auto mit drauf.
Sie ist ausgestiegen und wollte die Roller wieder aufheben. Kam zufällig der Besitzer des anderen Autos an. Sie war das nicht, die Roller waren schon gelegen, sie hat das so gesehen und wollte sie nur aufheben. Polizei dazu gerufen. Die nahm den Unfall auf. Am Auto konnte man nicht feststellen, ob ein Schaden da war, weil es eh komplett zerbeult und zerkratzt war.
Die gute Frau blieb bei Ihrer Aussage. Die Versicherung meinte, sie zahlt nur bei feststehen der Schuldfrage! Die Polizei konnte das nicht, da sie ja nicht dabei waren.
Also Klingelputzen gegangen und tatsächlich hat eine Nachbarin das gesehen und wollte das auch bezeugen. Sie meinte nur, ja die Polizei war ja da, dann muss ich ja auch keine Aussage machen ...

Ohne diesen Zeugen wären wir auf unserem Schaden sitzen geblieben!
 
Aus eigener Erfahrung kann ich nu dazu raten einen Anwalt hinzu zu ziehen!

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Habe ich schon oft genug erwähnt, dass ich mir seit meinem letzten/ersten Fall meine ADFC-Rechtsschutz (oder irgendeine Verkehrsrechtschutz) lobe? Nein? Dann hier nochmal.

Und jeden körperlichen/psychischen Schaden am eigenen Leib dokumentieren lassen, egal wie klein.

Im VM-Forum gibts auch ziemlich ausführliche Fäden dazu. Mal reinschauen, die Konstellationen (Spezialrad mit hohem Wert) sind ähnlich.
 
Hallo, danke für die vielen und ausführlichen Informationen. Ich gehe noch im Detail darauf ein. Ein grundsätzlich Problem ist witzigerweise einen Kostenvoranschlag zu bekommen. Die Fahrradhändler sind dermaßen dicht, dass kein Interesse besteht. Ich habe allerdings bisher nur geschrieben und bin nicht vorbei gegangenen. Das mache ich als nächstes.

Der Stand ist übrigens, dass das Fahrzeug ermittelt wurde. Ich habe allerdings noch nicht die Kontaktadresse. Die bekomme ich vermutlich in Kürze.

Mal schauen wie das weiter geht...
 
Apropos, die Staatsanwaltschaft wird vor. eh ein Strafverfahren eröffnen, sofern der Täter identifizierbar ist, da Fahrerflucht ein Officialdelikt ist (wusste ich bis vor ner Weile auch nicht).

Übrigens: Bei meinem aktuell noch laufendem Fall lief ab Einschalten der Fachanwältin alles über sie. Sehr entspannt. Wir haben schnell den Modus gefunden, dass ich ihr die Textvorlagen schreibe und sie aus ihrer Perspektive noch mal drübergeht/anpasst/berät.
 
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