Kindertransport mit Load 75 HS in der Schweiz erlaubt?

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Hallo zusammen,
Wir möchten uns für den Kindertransport ein Load 75 HS kaufen. Bei der Recherche bin ich dabei leider zu folgenden Schlüssen gekommen:
  1. In der schnellen HS Variante dürfen in der Schweiz keine Kinder in der Box transportiert werden. Erlaubt wäre nur ein Kind in einem typengeprüften Kindersitz auf dem Gepäckträger.
  2. In der Schweiz dürfen maximal zwei Kinder auf einem Fahrrad transportiert werden.
Quellen:
https://e-bike-ratgeber.ch
www.veloplus.ch

Allerdings sehe ich im Alltag häufig Eltern die ihre Kinder in der Box der HS Versionen transportieren. Zudem meinte der Händler welcher mich beraten hat, dass mit dem Load 75 HS in der Schweiz Kinder in der Box transportiert werden dürfen und dass es auch erlaubt ist drei Kinder zu transportieren.

Was stimmt nun? Hat jemand den juristischen Durchblick?
 
Ich führe hier mein Selbstgespräch mal weiter. Vielleicht hilft es jemandem:

Meine Anfragen beim Händler, Hersteller und auch bei der Motorfahrzeugkontrolle haben damals ergeben, dass in der Schweiz im Load 75 HS maximal zwei Kinder in einem geschützten Kindersitz transportiert werden dürfen. Dies in der Annahme, dass die Sitzplätze im Load als geschützte Kindersitze betrachtet werden.
Basierend auf diesen Auskünften habe ich das Load 75 HS gekauft.

5000km später habe ich nun erfahren, dass diese Auskünfte wohl falsch waren. Korrekt ist gemäss Pro Velo Schweiz, dass im Load HS nur ein Kind transportiert werden darf. Dies wird auch im Artikel Recht&Velo des aktuellen Velojournals 5/23 so beschrieben. Zusätzliche zwei Kinder dürfen in einem Anhänger mitgeführt werden. Man kann also in der Schweiz mit dem Load 75 HS drei Kinder transportieren. Eines in der Box und zwei in einem Anhänger. Sinn macht das überhaupt keinen, aber so ist das Gesetz. Wenn man sich nicht daran hält, droht eine Busse von CHF 40.- was erträglich ist. Blöder sind die ebenfalls drohenden Regressforderungen im Falle eines Unfalls.

Diese Info könnte für potentielle Käufer von Nutzen sein. Auf Aussagen von Händlern und dem Hersteller sollte man sich nicht verlassen. Auch offizielle Stellen wie die MFK liegen nicht zwingend richtig.

Bleibt nur zu hoffen, dass mir nie ein Unfall passiert, oder wenn doch, dass die involvierten Versicherungen ebenfalls nicht korrekt informiert sind….ein neues Load 75 ohne HS liegt grad nicht drin. Und die Kinder in einen Anhänger zu packen ist mir ebenfalls suspekt. Habe ich doch ein Lastenvelo gekauft, weil ich eben keinen Anhänger möchte…
 
Da hast du ja noch Glück in der Schweiz. In Deutschland ist genau 0 Kind erlaubt.
Meines Wissens nach dürfen in einem HS Pedelec in D Kinder auf "dafür geeignete Sitzen" sehr wohl transportiert werden. Auf Motorrädern und Rollern ist der Kindertransport ja auch nicht verboten, nur sehr unüblich. Lediglich der Transport im Anhänger scheidet aus, weil mWn keine Personen in Anhängern an Motorfahrzeugen transportiert werden dürfen und weil es keine für Leichtkrafträder zugelassenen Anhängerkupplungen gibt.
Darf man in CH tatsächlich Anhänger mit dem HS Pedelec ziehen?
 
Ist leider falsch.
COC von Load 60 HS: Siehe 42.1
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Beschreibt das COC nicht die Basis Ausstattung? Die Kindersitze sind ja Zubehör.
Und bei der v max ist auch ein Fehler, oder?
 
Hallo HolyCow

Ich bin auch in der Schweiz und über Freunde von uns habe ich auch mal über diese eher unsinnige Regel gehört. Fände es zu schön wenn es so ne Regel für SUV's gäbe, da wäre das Geschrei gross :eek:

Die Freunde von uns haben ihr Lastenrad bei Lupo Bikes in Winterthur gekauft, der hat dazu eine schöne Seite mit allen Infos. Man muss ein ganzes Stück runterscrollen, dann kommen die Infos.

https://www.lupo-bikes.ch/modelle-und-motoren/sitzoptionen-rechtslage-ch/

Relevant ist offenbar Art. 63 im VRV (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1962/1364_1409_1420/de), ich quote den mal hier:

Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen mitführen:

a. auf mehrplätzigen Fahrrädern so viele Personen, wie zusätzliche Pedalpaare vorhanden sind; Kinder dürfen nur mitgeführt werden, wenn sie die Pedale sitzend treten können;

b. auf einem Nachlaufteil gemäss Artikel 210 Absatz 5 VTS222 an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern ein Kind, wenn es die Pedale sitzend treten kann, oder eine behinderte Person im Rollstuhl;

c.223 auf einem speziell eingerichteten Fahrrad bzw. einer speziellen Fahrrad-Rollstuhl-Kombination eine behinderte Person; oder

d.224 in einem Fahrradanhänger an ein- und zweiplätzigen Fahrrädern oder auf einem speziell eingerichteten Fahrrad: höchstens zwei Kinder auf geschützten Sitzplätzen.

4 Fahrradfahrer über 16 Jahre dürfen zusätzlich zu den Möglichkeiten nach Absatz 3 ein Kind auf einem sicheren Kindersitz mitführen. Der Sitz muss namentlich die Beine des Kindes schützen und darf den Radfahrer nicht behindern.

Also daraus würde ich sagen 2 Kinder im HS sollten gehen, wobei laut der Lupo Seite die Maximale Leistung nur 500W sein darf. Weil wir aber ein normales Rapid haben habe ich mich mit dem Teil noch nie richtig beschäftigt....

Aber es scheint Hoffnung zu geben, von der Website von Lupo Bikes noch die Info hier dass das alles überarbeitet werden soll:

Und ab 2023?​

Diverse Parteien, Regierungsräte, Veloverbände und Ständerat Thierry Burkart (Postulat Burkart) setzen sich aktiv für die Interessen des Cargo Bikes bzw. für den sog. "Langsamverkehr" ein. Voraussichtlich ab 2023 wird eine Revision des VRV den Artikel 63 so öffnen, dass dann auch alle Sitzplätze genutzt werden dürfen. Dann darf das Cargo Bike voll aufblühen.

News 2023​

Die Vernehmlassung für das Massnahmenpaket wurde am 28. Juni eröffnet. Ab 28. Oktober wissen wir mehr. https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/langsamverkehr/langsamverkehr-vernehmlassung.html
 
COC ist ja ein Typgenehmigung. Dort steht dass es nur 1 Person mitfahren darf. Da kann man nix mit Zubehör oder andere diese Typgenehmigung aushebeln. Man benötigt dann ein anderes COC.

Maximalgeschwindigkeit ist nicht das was mit den Kleinkraftrad erreichbare maximal Geschwindigkeit. Berg ab oder mit 500watt Beinen kann man ja leicht über 45kmh ja kommen. Sondern es ist die maximal erreichbare Geschwindigkeit ohne zu pedalieren. D.h. was mit Schiebehilfe und größter Übersetzung auf einer Ebene ohne Rückenwind erreichbar ist.
 
Also daraus würde ich sagen 2 Kinder im HS sollten gehen
Das sieht das ASTRA leider anders:
1695321730130.png

Ich denke auch die Interpretation von Lupo ist möglicherweise etwas optimistisch was den Transport von mehr als 2 Kindern angeht. Die gängige Meinung ist, dass pro Velo maximal zwei Kinder transportiert werden dürfen. Das sieht auch Pro Velo so. In Basel wurden angeblich auch schon Bussen verteilt wenn mehr als 2 Kinder in einem Lastenvelo waren. Das Problem ist einfach, dass der Gesetzgeber Lastenvelos nicht wirklich auf dem Radar hatte, oder diese nicht verstanden hat.

Die anstehende Revision ist gut für Leichtmotorfahrräder also unter anderem Lastenvelos bis 25km/h. Bei den schnellen soll die bestehende unsinnige Regelung gemäss Pro Velo jedoch beibehalten werden auch wenn sich Pro Velo auch hier für eine Liberalisierung einsetzt.
 
Hmm, habe vorhin auch mal in der Vernehmlassung geschaut, sieht wirklich so aus als ob man im HS auch bei Annahme der Änderung keine Kinder transportieren darf. Komische Welt in der man mit dem SUV 10l Benzin verbrennen darf um Brötchen zu holen, aber nicht zwei Kinder im Lastenrad fahren darf weil der Motor mehr als 500W Leistung hat....
 
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