In die Selbstständigkeit!

R

Rob

Guest
Hallo. Schön, dass es auch ein Forum für Rikschas gibt. Ich spiele nun schon seit einigen Jahren mit dem Gedanken mich mit einem Fahrradtaxi selbstständig zu machen. Jetzt mache ich ernst und im nächsten Frühjahr soll es losgehen. Da es hier oben, wo ich Lebe aber weit und breit keine Rikschas gibt und es auch im Netzt eher Spärlich gesät ist, mit Infos zum Thema, wollte ich dieses Forum nutzen um mich erstmal grob zu informieren, was man außer dem Gefährt selbst und guter Ortskenntnis noch so braucht um los zu legen.
Die wenigen Informationen, die man findet sind teilweise doch widersprüchlich und ich hoffe hier aus erster Hand mehr zu erfahren.

So wie ich das sehe, benötige ich erst mal einen Reisegewerbeschein. Muss ich den nur bei meinem Gewerbeamt beantragen oder in allen Orten, wo ich fahren möchte? Der Hintergrund ist der, dass das Epizentrum der Touristischen Aktivität sich hier auf 3 Orte konzentriert, die räumlich betrachtet nahtlos ineinander übergehen, aber alle Ihre eigene Verwaltung haben.

Dann brauche ich ja ein Tüv Gutachten zu der Rikscha. Da ich ein professionelles Modell kaufen werde das wohl schon viel eingesetzt wird, frage ich mich, ob es für solche Rikschas nicht schon bestehende Gutachten gibt und falls nicht, wie man ein solches bekommen kann.

Dann habe ich in einem Artikel gelesen, dass man wohl Grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um Personen mit einer Rikscha zu befördern. Muss man diese Genehmigung beim Straßenverkehrsamt beantragen und gibt es dafür sonstige Auflagen?

Ich besitze noch einen Personenbeförderungsschein, der aber 2014 abläuft. Macht es Sinn den zu verlängern, weil es einem, bei der Gründung vielleicht bei irgendwelchen Behörden Vorteile verschafft oder ist der Schein für Fahrradtaxen komplett irrelevant?

Zu guter letzt würde ich gern wissen, wie man seine Einnahmen gegenüber der Steuerbehörde nachweisen kann. Soweit ich weiß haben Rikschas kein Taxometer.

Das wären erst mal alle Fragen, die mir im Moment am dringendsten erscheinen.


MfG Robert
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Robert, willkommen im Forum.
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So wie ich das sehe, benötige ich erst mal einen Reisegewerbeschein. Muss ich den nur bei meinem Gewerbeamt beantragen oder in allen Orten, wo ich fahren möchte? Der Hintergrund ist der, dass das Epizentrum der Touristischen Aktivität sich hier auf 3 Orte konzentriert, die räumlich betrachtet nahtlos ineinander übergehen, aber alle Ihre eigene Verwaltung haben.

So wie ich den Reisegewerbeschein kenne brauchst Du den nur an einem Ort beantragen; sonst würde er sich vom gewöhnlichen Gewerbeschein ja nicht unterscheiden. Ich habe nur den gewöhnlichen Gewerbeschein weil ich einen Gewerbesitz habe und von den Kunden beauftragt werde zu ihnen zu kommen um dort einen Auftrag zu erledigen (Wie jeder Tischler oder Maler das auch macht). Du möchtest Deinen Gewerbesitz ohne Auftrag verlassen und selber den Kunden finden. Das dürfte Reisegewerbe sein.

Dann brauche ich ja ein Tüv Gutachten zu der Rikscha. Da ich ein professionelles Modell kaufen werde das wohl schon viel eingesetzt wird, frage ich mich, ob es für solche Rikschas nicht schon bestehende Gutachten gibt und falls nicht, wie man ein solches bekommen kann.

Kannst Du mir die Quelle nennen die aussagt das Du ein Tüv -Gutachten brauchst? Grundsätzlich gehe ich davon aus das es bisher keine Regelungen gibt die ein Tüv-Gutachten vorschreiben. Das hat sich dann jemand ausgedacht z.B. das Ordnungsamt Deiner Stadt oder die Betriebshaftpflicht die Du abschließen solltest.

Dann habe ich in einem Artikel gelesen, dass man wohl Grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um Personen mit einer Rikscha zu befördern. Muss man diese Genehmigung beim Straßenverkehrsamt beantragen und gibt es dafür sonstige Auflagen?

Diese Grundsätzlichkeit ist mir bisher nicht bekannt. Wieder die Frage nach der Quelle. Steht in dem Artikel auf welche Gesetze sich das bezieht. In Deutschland sind mir bisher keine eindeutigen Regelungen zu Rikschas bekannt und jede Behörde die man fragt denkt sich was aus. Da die meisten Behörden von Rikschas keine Ahnung haben wird erst mal verboten...

Ich besitze noch einen Personenbeförderungsschein, der aber 2014 abläuft. Macht es Sinn den zu verlängern, weil es einem, bei der Gründung vielleicht bei irgendwelchen Behörden Vorteile verschafft oder ist der Schein für Fahrradtaxen komplett irrelevant?

Wenn Du einen Personenbeförderungsschein hast kannst Du ja aus erster Hand wissen ob für den Vorausetzungen gegeben sind die für Rikschas von belang sind. Ich habe keinen Personenbeförderungsschein, aber im Gegensatz zu mir möchtest Du ja auch taxiähnlich unterwegs sein?

Zu guter letzt würde ich gern wissen, wie man seine Einnahmen gegenüber der Steuerbehörde nachweisen kann. Soweit ich weiß haben Rikschas kein Taxometer.

Taxifahrer sind aber auch die einzigen die ein Taxometer haben. Andere Gewerke stellen für ihre Bareinnahmen eine Quittung aus und führen ein Kassenbuch bzw. schreiben eine Rechnung und der Kunde überweist. Je nach Höhe Deiner Einnahmen gibst du jährlich, vierteljährlich oder monatlich eine Umsatzsteuererklärung ab und einmal im Jahr eine Gewerbesteuererklärung. Das dürften aber eher Fragen an Deinen Steuerberater sein und ich mache sowas nicht selber.

Wie du selbst zu Beginn Deines Beitrages schreibst beabsichtigst Du Deinen Rikscha im touristischen Bereich einzusetzen (schreib doch mal in welcher Stadt). Das Taxis in dem Bereich eingesetzt werde dürfte die Ausnahme sein; wie auch ein Rikschaeinsatz um von A nach B zu kommen eher die Ausnahme ist. Wenn das so ist würde ich mich an Deiner Stelle nicht so stark an das Taxigewerbe anlehnen und damit möglicherweise einiges an Beschränkungen und Auflagen einhandeln die für Dein Gewerbe nicht relevant sind. Ich habe jetzt 20 Jahre gewerblichen Einsatz mit einen Rikschaverleih hinter mir und habe keine taxiähnichen Fahrten gehabt.
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Hallo. Danke für die Ausführliche Antwort. Ja, das ist wohl eine kommunale Regelung, mit dem Tüv und der Ausnahmegenehmigung: http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1080929/. Hoffe mal, dass mein Ordnungsamt da nicht auch drauf kommt, wie gesagt Rikschas sind hier Neuland.

Der geplante Einsatzort erstreckt sich über eine der Ostseeinseln (noch Geheimsache :))und du hast wohl Recht, dass dafür die Reisegewerbekarte genügt, ich werde morgen mal bei der IHK anrufen um das genauer zu klären. Primär werden es wohl schon Rundfahrten werden, aber die Kundschaft wollte ich direkt an den Promenaden ansprechen und einsammeln, da die Infrastruktur mit den vielen sich kreuzenden Radwegen dort am besten ist und da man die erste Zeit eh nicht viel auf Bestellung bekommen wird. Bin jedenfalls guter Dinge. Das Einzige was mir sorgen macht, sind im Moment Ämter und Paragraphen.
 
Hallo. Ich war letzte Woche beim Gewerbeamt und habe den Gewerbeschein und die Reisegewerbekarte beantragt. Die nette Dame meinte, ihrerseits gibt es keine Einwände und ich werde die Reisegewerbekarte wohl problemlos bekommen. Und es ist wie du sagtest so, dass man mit der Karte deutschlandweit arbeiten kann. Also nicht nur im Amtsbereich der ausstellenden Behörde.

Die Dame sagte mir aber auch, ich solle mich sicherheitshalber, bevor ich anfange, sowohl mit dem Landkreis als auch mit der Gemeinde kurzschließen, ob es da regionale Richtlinien oder Gesetze gibt, die in meinem Fall zutreffen würden.

Bevor ich bei denen Anrufe und wohlmöglich noch schlafende Hunde wecke, wollt ich mal horchen, was mich da erwarten kann, sodass ich schonmal vorbereitet bin.

mfG Robert
 
,Hallo Robert,

Anfragen bei Gemeinden habe ich nur am Anfang und selten gemacht, aber mit Anfragen bei Gemeinden und ähnlichen fingen die Probleme erst richtig an.

Ich habe das dann, auch wieder in wenigen Fällen, wo ich das für nötig hielt oder der Kunde darauf bestanden hat, mit einer Anfrage bei der örtlichen Polizei gelöst. Z.B. Wenn die Fahrtstrecke mit einem Brautpaar durch eine Fußgängerzone ging habe ich bei denen gefragt ob und wie das durchgeführt werden könnte (Stichworte wie Polizeibegleitung, Schrittgeschwindigkeit, begleitende Fußgänger usw.)

Die waren da sehr aufgeschlossen Lösungen zu finden. Bei den Gemeinden kamen eher Antworten warum das alles so nicht geht...

Mit der Mischung gesunder Menschenverstand, Verhältnismäßigkeit und Transparenz gegenüber dem Kunden bin ich bisher gut zurecht gekommen. Allerdings lehne ich auch mal einen Auftrag ab wenn ich Bedenken habe.
 
Hej Rob
Wie schauts aus, hast du deinen Plan umgesetzt? Was fährst du für ein Modell? Wie sind die Reaktionen? Berichte doch mal.
Ich bin 08/2014 mit einem Kleinunternehmen gestartet. Jetzt gehts in die erste Saison.
 
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