R
Rob
Guest
Hallo. Schön, dass es auch ein Forum für Rikschas gibt. Ich spiele nun schon seit einigen Jahren mit dem Gedanken mich mit einem Fahrradtaxi selbstständig zu machen. Jetzt mache ich ernst und im nächsten Frühjahr soll es losgehen. Da es hier oben, wo ich Lebe aber weit und breit keine Rikschas gibt und es auch im Netzt eher Spärlich gesät ist, mit Infos zum Thema, wollte ich dieses Forum nutzen um mich erstmal grob zu informieren, was man außer dem Gefährt selbst und guter Ortskenntnis noch so braucht um los zu legen.
Die wenigen Informationen, die man findet sind teilweise doch widersprüchlich und ich hoffe hier aus erster Hand mehr zu erfahren.
So wie ich das sehe, benötige ich erst mal einen Reisegewerbeschein. Muss ich den nur bei meinem Gewerbeamt beantragen oder in allen Orten, wo ich fahren möchte? Der Hintergrund ist der, dass das Epizentrum der Touristischen Aktivität sich hier auf 3 Orte konzentriert, die räumlich betrachtet nahtlos ineinander übergehen, aber alle Ihre eigene Verwaltung haben.
Dann brauche ich ja ein Tüv Gutachten zu der Rikscha. Da ich ein professionelles Modell kaufen werde das wohl schon viel eingesetzt wird, frage ich mich, ob es für solche Rikschas nicht schon bestehende Gutachten gibt und falls nicht, wie man ein solches bekommen kann.
Dann habe ich in einem Artikel gelesen, dass man wohl Grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um Personen mit einer Rikscha zu befördern. Muss man diese Genehmigung beim Straßenverkehrsamt beantragen und gibt es dafür sonstige Auflagen?
Ich besitze noch einen Personenbeförderungsschein, der aber 2014 abläuft. Macht es Sinn den zu verlängern, weil es einem, bei der Gründung vielleicht bei irgendwelchen Behörden Vorteile verschafft oder ist der Schein für Fahrradtaxen komplett irrelevant?
Zu guter letzt würde ich gern wissen, wie man seine Einnahmen gegenüber der Steuerbehörde nachweisen kann. Soweit ich weiß haben Rikschas kein Taxometer.
Das wären erst mal alle Fragen, die mir im Moment am dringendsten erscheinen.
MfG Robert
Die wenigen Informationen, die man findet sind teilweise doch widersprüchlich und ich hoffe hier aus erster Hand mehr zu erfahren.
So wie ich das sehe, benötige ich erst mal einen Reisegewerbeschein. Muss ich den nur bei meinem Gewerbeamt beantragen oder in allen Orten, wo ich fahren möchte? Der Hintergrund ist der, dass das Epizentrum der Touristischen Aktivität sich hier auf 3 Orte konzentriert, die räumlich betrachtet nahtlos ineinander übergehen, aber alle Ihre eigene Verwaltung haben.
Dann brauche ich ja ein Tüv Gutachten zu der Rikscha. Da ich ein professionelles Modell kaufen werde das wohl schon viel eingesetzt wird, frage ich mich, ob es für solche Rikschas nicht schon bestehende Gutachten gibt und falls nicht, wie man ein solches bekommen kann.
Dann habe ich in einem Artikel gelesen, dass man wohl Grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung benötigt, um Personen mit einer Rikscha zu befördern. Muss man diese Genehmigung beim Straßenverkehrsamt beantragen und gibt es dafür sonstige Auflagen?
Ich besitze noch einen Personenbeförderungsschein, der aber 2014 abläuft. Macht es Sinn den zu verlängern, weil es einem, bei der Gründung vielleicht bei irgendwelchen Behörden Vorteile verschafft oder ist der Schein für Fahrradtaxen komplett irrelevant?
Zu guter letzt würde ich gern wissen, wie man seine Einnahmen gegenüber der Steuerbehörde nachweisen kann. Soweit ich weiß haben Rikschas kein Taxometer.
Das wären erst mal alle Fragen, die mir im Moment am dringendsten erscheinen.
MfG Robert
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