Gestohlenes Lastenrad gekauft - Beschlagnahmt

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Eine entfernte Bekannte hat sich vor zwei Jahren ein gebrauchtes Bullitt gekauft, bis auf die fehlenden Unterlagen war vom Schloss über das Ladegerät, Akku, Schlüssel, Display alles dabei. Der Preis war auch seriös.

Jetzt wurde das Rad in einer Kontrolle als Gestohlen festgestellt und direkt beschlagnahmt. Hat man da irgend welche rechtlichen Möglichkeiten doch wieder an das Rad zu kommen? Hat dazu jemand Erfahrungen? Immerhin ist das ein herber Verlust von gut 4000€.
 
Eine entfernte Bekannte hat sich vor zwei Jahren ein gebrauchtes Bullitt gekauft, bis auf die fehlenden Unterlagen war vom Schloss über das Ladegerät, Akku, Schlüssel, Display alles dabei. Der Preis war auch seriös.

Jetzt wurde das Rad in einer Kontrolle als Gestohlen festgestellt und direkt beschlagnahmt. Hat man da irgend welche rechtlichen Möglichkeiten doch wieder an das Rad zu kommen? Hat dazu jemand Erfahrungen? Immerhin ist das ein herber Verlust von gut 4000€.
Nein.
Dass das Rad nach so langer Zeit noch in der Fahndungsliste stand, spricht für sich.

Man muss sich freuen, nicht als Hehler angezeigt zu werden.
 
Naja, wenn das Rad zweifelsfrei einen rechtmäßigen Vorbesitzer hat, dem es gestohlen wurde, dann hast du schlechte Karten.
Ein Kauf nach treu und Glauben ist an einer gestohlenen Sache nicht möglich.
Die Ansprüche hast du nur gegen den Verkäufer. Fraglich das deine Bekannte noch weiß, wer das ist. Und selbst wenn, einem nackten Mann kann man höchsten an die Eier packen, nicht in die Hosentasche...
Hat der keine Kohle, sieht du auch keine.

Wenn Veränderungen am Rad durch deine Bekannte durchgeführt wurden, wie z. B. Neues Verdeck gekauft und montiert, andere Bremsen etc. kann die Aushändigung gegen Kaufnachweis verlangt werden.

Nach deiner Schilderung sieht das aber schlecht aus und das Geld muss man wohl leider abschreiben. Das ist echt Scheiße.

Das einzige was gehen KÖNNTE, ist der Kontakt mit dem ursprünglichen Eigentümer.
Wenn der sein Rad versichert hatte und durch einen Versicherung ersetzt bekommen, könnte man ja nett fragen, ob man ihm das Rad für einen niedrigen 3stelligen Betrag abkaufen kann.

Das wäre dann aber Versicherungsbetrug, da das Rad nach der Leistung der Versicherung nun halt der Versicherung gehört.
Und zu sowas würde ich ja niemals öffentlich aufrufen, hüstel.
 
Verdeck und Kinderausrüstung durfte sie bereits abholen. Sie fährt jetzt erst mal mit meinem durch die Gegend.
Ich habe so oft mit gebrauchten Rahmen geliebäugelt.
Gekauft habe ich keinen einzigen gebrauchten Rahmen.

Etwas wirklich Gutes hat dein post: Die Räder bleiben auf der Liste und keiner soll sich in Sicherheit wiegen, dass ein Rahmen nach x Jahren bei Kontrollen durchrutscht.

Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass alle Räder nach 12 Monaten aus der Liste fliegen.
 
Gibt es diese Listen auch online für Otto Normalbürger einzusehen? Damit man eben nicht - wie @Omnium's Bekannte - aus Versehen Hehlerware kauft.
 
Verdeck und Kinderausrüstung durfte sie bereits abholen. Sie fährt jetzt erst mal mit meinem durch die Gegend.

Ich habe so oft mit gebrauchten Rahmen geliebäugelt.
Gekauft habe ich keinen einzigen gebrauchten Rahmen.

Etwas wirklich Gutes hat dein post: Die Räder bleiben auf der Liste und keiner soll sich in Sicherheit wiegen, dass ein Rahmen nach x Jahren bei Kontrollen durchrutscht.

Mein bisheriger Kenntnisstand war, dass alle Räder nach 12 Monaten aus der Liste fliegen.

Wenn richtig gemacht, werden die Räder nicht nur im lokalen Bundesland ausgeschrieben sondern über Inpol Bundesweit. Dann haben alle Bundesländer darauf Zugriff.
Die Löschfristen für zur Fahndung herausgegebene Sachen sind deutlich länger als nur ein Jahr.
 
Man kann ja die Rahmen immer bei der Polizei prüfen lassen, ich hätte das bei Verdacht gemacht. Aber bei dem Kaufvertrag würde ich mir immer den Perso zeigen lassen.

Mit den Daten im Kauf Vertrag kann man schonmal ein Stück Sicherheit erlangen.

Soll jetzt nicht neunmal klug sein, einfach als Hinweis
 
Gibt es diese Listen auch online für Otto Normalbürger einzusehen? Damit man eben nicht - wie @Omnium's Bekannte - aus Versehen Hehlerware kauft.
Nein.
Die sind immer mit personenbezogenen und dienstlichen Daten verknüpft. Solche Datensätze sollten gut behütet hinter perfekt gewarteten und hoffentlich landeseigenen / bundeseigenen Servern abgelegt sein.
editiert
 
Gibt es diese Listen auch online für Otto Normalbürger einzusehen? Damit man eben nicht - wie @Omnium's Bekannte - aus Versehen Hehlerware kauft.
Kurze Antwort: Nein

Wenn du nett bei der nächsten Polizeiwache anrufst und schilderst, dass du ein Fahrrad/Rahmen kaufen möchtest und fragst, ob man die Nummer mal abfragen kann, wird sich oft keiner quer stellen und die Auskunft erteilen ob es als gestohlen gemeldet wurde.
Man muss dann nur damit rechnen, dass bei positiver Ausschreibung auch eine Streife vorbei kommt und man eventuell als Zeuge aufgenommen wird.
 
Kenne das noch vom Mofa kaufen. War blöd weil man sich hier kennt und die auch wussten welche man einfach schneller bekommt......
Aber geprüft würde immer und es gab direkt Auskunft und die passend Ansage zum frisieren.

Ländlich halt.
 
Was ist die Schlussfolgerung für zukünftige Käufe? Beim Gebrauchtkauf immer vorher nach der Rahmennummer für Überprüfung fragen, und wenn der Verkäufer dann komisch wird Finger weg?
 
Die sind immer mit personenbezogenen und dienstlichen Daten verknüpft.
Aber für die Prüfung beim Kauf reichen Produkttyp, Seriennummer, Hersteller und zu kontaktierende Behörde. Eine solche Datenbank nicht nur für Fahrräder sollte eigentlich problemlos EU-weit eingeführt werden können. Natürlich mit relativ hoher Hürde zu einer Eintragung (Diebstahlanzeige und Kaufvertrag mit Seriennummer oder ähnlicher Eigentumsnachweis)
 
Bei echt "merkwürdig" ist das eine Möglichkeit. Bei sehr hochpreisigen Rädern würde ich das machen, wird dann wahrscheinlich auch verständlich sein.

Sonst muss jeder selber wissen wo da seine Grenze ist. Wenn du jetzt mit Ausweis und Perso Kontrolle kaufst und es sich dann als gestohlen rausstellt, kann die Kohle trotzdem weg sein. Einem nackten Mann......

Aber man ist da schon recht sicher und kann im Nachgang prüfen. Nur sollte man sich dessen Bewusst sein und muss für sich entscheiden.
 
Was ist die Schlussfolgerung für zukünftige Käufe? Beim Gebrauchtkauf immer vorher nach der Rahmennummer für Überprüfung fragen, und wenn der Verkäufer dann komisch wird Finger weg?
Ich würde immer einen Kaufvertrag machen, es sei denn es ist ein Wert unter 100€. Das wäre meine Grenze.
Amtlichen Ausweis zeigen lassen. Rahmennummer abfragen und notieren.

Wenn jemand das nicht will, werde ich stutzig.

Gerade bei Sachen wie einem Rad für 4000€!
 
Naja, oder halt gerade unter 100€.....;)
 
Aber für die Prüfung beim Kauf reichen Produkttyp, Seriennummer, Hersteller und zu kontaktierende Behörde. Eine solche Datenbank nicht nur für Fahrräder sollte eigentlich problemlos EU-weit eingeführt werden können. Natürlich mit relativ hoher Hürde zu einer Eintragung (Diebstahlanzeige und Kaufvertrag mit Seriennummer oder ähnlicher Eigentumsnachweis)

Nein, die rechtlichen Vorgaben in Deutschland lassen das nicht zu.

Der Erhebungszweck und die Erlangung spielen eine Rolle.
Man müsste für alle bereits erlangten Daten neue Einverständniserklärungen einholen.

Es würde auch nur dazu führen, dass einfach vermehrt die Seriennummern rausgeflext/gefeilt würden.
 
Hier ist es javiel Geld, oft sind es gerade die billigen Räder. Also schon üblicher Preis.
Ich bin bei sowas genauso misstrauisch wie bei 4000€ mit Kauf im Vorgarten eines Reihenhäuser in gutef Wohngegend.
 
Ich habe bei meinen beiden letzten teuren gebrauchten Fahrrad-Käufen einen Kaufvertrag und eine Kopie der ursprünglichen Rechnung bekommen. Beide Käufe waren beim Verkäufer daheim (und nicht nur im Vorgarten, sondern die wohnten da wirklich).

Beide Male hatte ich das Gefühl, dass das seriös ist. Bis jetzt wurde auch nichts beschlagnahmt. ;-)

Beim einen Rad war ich dann doch ganz schön überrascht, was mein Verkäufer selbst bezahlt hatte. Der war offenbar guter Kunde mit hoher Rabattstufe.

t.
 
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