AW: gebremster Anhänger
nach meinem Rechtsverständnis ist ein Widerruf nur möglich, wenn der Kauf unter das Fernabsatzgesetz fällt oder ein echtes Haustürgeschäft vorliegt, bei dem die Geschäftsanbahnung unaufgefordert (!) durch den Verkäufer (!) stattgefunden hat. Nur dann muss m.E. auch eine Widerrufsbelehrung stattfinden.
Da hast Du vollkommen recht. "Haustürgeschäft" war eine falsche Formulierung von mir. Sie ist juristisch festgelegt, wie Du es beschrieben hast. Es war nur in dem Sinne ein Haustürgeschäft, als dass wir keine Geschäftsräume betreten haben.
Allerdings erfolgte die eigentiche Bestellung via Telefon und es wurde die Selbstabholung vereinbart. Das AG Koblenz hat in einem Urteil festgestellt, dass die Lieferung nicht zwingend bei einem Fernabsatzgeschäft erforderlich ist, außer es wäre die Selbstabholung ausdrücklich abgelehnt worden.
Der Fall ist insgesamt, glaube ich, zu kompliziert, als dass er in einem Forumsbeitrag so einfach dargestellt werden kann.
Mich hat primär bei Bavaria Bike in Feldafing gestört, dass der Ausschluß von Ersatzteilen im gewährten Rückgaberecht auf alle Teile, die wir kauften, angewendet wurde, obwohl ich davon ausgehe, dass nur ein Teil tatsächlich als Ersatzteil zu werten ist. Die anderen Teile sind bei allen Anhängern immer als Zubehör aufgeführt und sind für diesen Anhänger auch keine Originalteile sondern Standardteile, die auf viele Anhänger auch passen (was der Verkäufer auch so gesagt hat). Diese hätte er wenigstens anstandslos im Rahmen seines gewährten Rückgaberechts zurücknehmen können. Darüber hinaus hat er in einer seiner AGBs (es gibt tatsächlich unterschiedliche Versionen!) im Rückgaberecht "eine Kulanzrückgabe von Ersatzteilen gegen Gebühr" eingeräumt, die er uns nicht anbieten möchte.
Lediglich eine Gutschrift wurde uns angeboten, für die wir aber nur einen neuen Anhänger kaufen dürfen. Wir wollen in dieses Geschäft keinen weiteren Euro stecken und kämpfen nun darum, unser Geld wieder zurück zu bekommen.
Insgesamt ist das Verhalten gegenüber uns nur als "kundenfeindlich" zu beschreiben. Schließlich war er auch nicht geneigt, uns entsprechend seiner
Homepage Ankündigung zu beraten.
Viele Grüße
Jochen