Firmen-Lastenrad Steuern 2021

Beiträge
55
Hi,

ich habe mir ein Load 75 als Firmenrad zugelegt - unter anderem weil man in NRW diverse Förderungen kombinieren kann. Kann hier jemand mit Sicherheit sagen, ob ein Lastenrad steuerlich anders behandelt wird als ein E-Bike? Ich hab nichts serlöses gefunden.

Danke!
 
Wie ist deine konkrete Frage?
Ein Load als Firmenrad kommt einem LKW gleich, wenn du keine Kindersitze oder ähnliches hast, dann geht man von einer 100% betrieblichen Nutzung aus. Somit ist das Rad ein reines Firmenrad mit einer AFA - 7 Jahren da den Fahrrädern zugeordnet.
Alle kosten laufen auf die Firma
Je nach Firma MwSt abzugsberechtigt
 

gefunden hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/78742_7c/

§ 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder

(1) Bei neuen Elektronutzfahrzeugen im Sinne des Absatzes 2 sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern im Sinne des Absatzes 3, die zum Anlagevermögen gehören, kann im Jahr der Anschaffung neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.

(3) Elektrisch betriebene Lastenfahrräder sind Schwerlastfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb angetrieben werden.


Und dem netten Herrn Scheuer :cry: können wir danken, dass das bis 2030 gilt
 
...Steuern sind Sache vom Steuerberater, der kümmert sich darum. Und trotzdem zahle ich im Endeffekt viel zu viel Steuern - allein die Grundsteuer und Vorsteuer für Umsatz ist heftig hoch.
 
Cool - danke.

gefunden hier: https://datenbank.nwb.de/Dokument/78742_7c/

§ 7c Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder

(1) Bei neuen Elektronutzfahrzeugen im Sinne des Absatzes 2 sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern im Sinne des Absatzes 3, die zum Anlagevermögen gehören, kann im Jahr der Anschaffung neben der Absetzung für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden.

(3) Elektrisch betriebene Lastenfahrräder sind Schwerlastfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb angetrieben werden.


Und dem netten Herrn Scheuer :cry: können wir danken, dass das bis 2030 gilt
Cool, danke. Was ist da nirgends finde ist, ob die Privatnutzung genau so geregelt ist wie beim Firmenrad.
 
Cool - danke.

Cool, danke. Was ist da nirgends finde ist, ob die Privatnutzung genau so geregelt ist wie beim Firmenrad.
Wenn ich mich an mein Gespräch mit dem Steuerberater richtig erinnere, dann ist das egal, ob Privat- oder Firmennutzung. Aber dafür lege ich nicht die Hand ins Feuer. (sollte man beim Thema Steuern und Finanzamt sowieso besser nicht tun...)
 
Es wird sich die Grundsatzfrage stellen wie man trennen will.
Fahrtenbuch?
 
Mal unabhängig, welche Tipps hier gegeben werden, sollte im Zweifel immer das FA und/oder der/die Steuerberstet*in gefragt werden.

Denke, im FA lacht 'ne ganze Abteilung, wenn argumentiert wird:"Aber im Cargobikeforum wurde gesagt, das...."

Mein StB liesst sich auch gerade ein. Und Privatfahrten mache ich mit einem von den n+1 Rädern.
 
Ich glaube, beim FA lacht auch die Abteilung wenn der Steuerberater quatsch erzählt hat, am Ende unterschreibe ich ja für die Richtigkeit. Also wenn jemand Quellen für Infos kennt wäre ich dankbar.
 
Das Fahrrad ist Firmen Fahrzeug, sämtliche Kosten sind Betriebsausgaben, das man das nebenbei auch mal privat nutzt, wird im Finanzamt bei den geringen Beiträgen im Vergleich zum Auto niemanden interessieren....
 
Aktuell gilt im ersten Jahr eine Sonderabschreibung von 50%. Das lohnt sich!
 
Und da ja nach Quelle gefragt wurde: hier ist ein Beitrag von 'Haufe', also von echte Finanzfachleuten, bei denen sich bei Bedarf auch Steuerberater bedienen.

 
In der Praxis heißt das:
10.000€ für ein Load 75 mit allem
- MwSt ca. 1.600€
- Förderung NRW 2.100€
erforderliches Kapital 6.300€
50% Sonder-AfA sind 3.150€ im ersten Jahr
dann bleiben 3.150€ über die nächsten 5 Jahre, also 630 € AfA pro Jahr.
Das sieht ganz ordentlich aus, finde ich.
 
Ist so ähnlich - In der Praxis gehen zusätzlich nochmal 2.000 Förderung von der Bafa runter. Blöderweise muss man aber sowohl die NRW Förderung als auch die von der Bafa als Einnahme versteuern. Oder man lässt es und schreibt weniger ab.

Zum einen können die Zuschüsse als Betriebseinnahmen angesetzt werden. Im Gegenzug werden die Anschaffungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts nicht gekürzt, zum anderen kann der Stpfl. die angeschafften Wirtschaftsgüter um den Zuschuss kürzen. In diesem Fall entfällt die Erfassung des Zuschusses als Betriebseinnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei AfA Fahrrad sollte mal überarbeitet werden. Ich kann mir sehr schwer vorstellen, daß zB ein Fahrradkurier ein Rad mehr als 7 Jahre fährt. Bei geschätzten 20-25.000km im Jahr über teils schlechte Strassen, Winter, Regen,... hält das der Rahmen nicht durch. Ausser man hat etwas sehr robustes.
Ein Bekannter von mir hat sein Rad immer nach 3 Jahren im Laden mit dem nächsten neuen verrechnen lassen. Wie sie das mit der Afa gemacht haben weiß ich leider nicht.
Von sehr hohen Kilometerzahlen auf dem Fahrrad ist man bei der Berechnung wohl nicht ausgegangen.
 
Bei AfA Fahrrad sollte mal überarbeitet werden. Ich kann mir sehr schwer vorstellen, daß zB ein Fahrradkurier ein Rad mehr als 7 Jahre fährt. Bei geschätzten 20-25.000km im Jahr über teils schlechte Strassen, Winter, Regen,... hält das der Rahmen nicht durch. Ausser man hat etwas sehr robustes.
Ein Bekannter von mir hat sein Rad immer nach 3 Jahren im Laden mit dem nächsten neuen verrechnen lassen. Wie sie das mit der Afa gemacht haben weiß ich leider nicht.
Von sehr hohen Kilometerzahlen auf dem Fahrrad ist man bei der Berechnung wohl nicht ausgegangen.
Soweit ich weiß kann man eine kürzere Nutzungszeit ansetzen wenn man das begründen kann.
 
Zurück
Oben Unten