Fahrradführerschein: Das kapiert doch eh kein Mensch

Zum thema radwegbenutzungspflicht: einer unserer nachbarn (engagierter fast-nur-rad-fahrer) behauptet, in tempo-30-zonen gelte generell keine radwegbenutzungspflicht, völlig unabhängig von breite und zustand des radwegs. Stimmt das ?
 
Ja, in Tempo 30 Zonen sind benutzungspflichtige Radwege, Schutzstreifen und Radfahrstreifen generell verboten.
Das ist insofern sinnvoll, als dass die Fußgänger ihren Platz zurück bekommen und sich der rollende Verkehr die Straße teilt. So soll es sein.

Sorry, auch hier muss ich den allwissenden Sluka verlinken: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Novelle/T30.html Der weiß einfach in solchen Dingen stets eine schlaue Antwort. Und nein, ich bekomme keine Provision von ihm.
 
@Schnubu Ich war eigentlich davon ausgegangen, daß das Radwegschild bedeutet, rechts vom Schild Fußgänger, links vom Schild Radfahrer. Und links vom Schild ist eben nur Wiese und Bäume.
Ich habe diese Schilder bisher immer AUF der Trennlinie aufgestellt gesehen!

Und nein, der Radweg wird nicht unzumutbar. 150 Meter weiter ist eine Bushaltestelle. Bushäuschen liegt auf dem Fußweg und kurz bevor der Bus kommt stehen die Leute halt auf dem Radweg, sonst ist der so, wie am Begin zu sehen.
Ansonsten zwei Firmenzufahrten und eine Nebenstraße, also die üblichen Gefahrenstellen.

Im Prinzip kann mir das Schild wurscht sein, weil ich dort meist mit dem Trike fahre, wie auch auf dem Bild durch die gelbe Haube zu erahnen ist. Für mehrspurige Fahrräder gilt die Radwegbenutzungspflicht eh nicht. Das gilt übrigens auch für das Fahren mit Anhänger, wenn der Hänger nicht einspurig ist.
 
@triton-mole Ich glaube (ich weiß es nicht genau), dass es keine Rolle spielt, wo genau das Schild steht. Ich habe schon viele von den 241er Zeichen gesehen, die nicht trennend zwischen Radspur und Fußgängerbereich standen.

Ist es wirklich so, dass die Radwegbenutzungspflicht stets für mehrspurige Fahrzeuge wie Lastenräder, Trikes und Anhänger grundsätzlich nicht gilt? Ich habe es bisher so verstanden, dass die Ordnungskräfte solche "Vergehen" nicht ahnden sollen, bzw. wohlwollend drüber hinwegsehen sollen, wenn denn ein Mehrspurerpiloten nicht zwischen Mülltonnen, Autos, Fußgängern sowie Ampel- und Schilderpfosten herumkurven will. Hast du dazu einen Link? Das wäre nämlich eine feine Sache und eine gute Argumentationshilfe, wenn man dann doch mal ein schlechtgelaunter Ordnungshüter auftaucht.
 
ich denke mal, du kennst deine Radwege: verweise auf die nächste Engstelle/Drängelgitter...Link
Zitat daraus:
...wenn der Radweg nicht erreichbar ist. Dieses kann für Fahrrad-Anhänger-Gespanne dann der Fall sein, wenn die Absenkung nicht breit genug ist, wenn der Radweg abgepollert oder mit einer Umlaufschranke versperrt ist oder wenn der Radweg zu schmal ist. In diesen Fällen muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Die Benutzung des Gehweges ist unzulässig!
 
@Schnubu
"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Vom 26. Januar 2001
In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)"


Dort guckst Du unter "Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge" und scrollst weiter bis "
Zu Absatz 4 Satz 2" und nochmal weiter bis zum Punkt 23.

Dort steht dann:
"Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;"

Somit dürfen also alle mehrspurigen Fahrräder und darunter fallen auch Fahrräder mit mehrspurirem Anhänger, auf der Straße fahren.

Viele Velomobilfahrer haben da einen Ausdruck an Bord, den jemand im VM-Forum mal erstellt hat, um notfalls gegen die Polizei argumnetieren zu können.
https://www.velomobilforum.de/forum...benutzungspflicht-blatt-zum-mitfuehren.46611/
 
Klasse, danke für den Link.
Interessant ist das schon, denn das heißt ja, dass wir mit dem Thule-Anhänger die ollen Radwege nicht mehr nutzen müssen.
Trotzdem empfinde ich die Aussage in der VwV als nicht ganz so eindeutig. Da sind Floskeln drin ("in der Regel", "nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar") die das Ganze wieder etwas weicher machen.
Beispiel: Ich fahre mit Anhänger auf der Straße, der Herr Polizist findet aber, dass ich auf dem Radweg fahren sollte. Ich hole die VwV raus, und er findet aber, dass der Radweg durchaus zumutbar ist. Wat nu?
Will sagen: Wer legt fest, was zumutbar ist und was nicht? Ich finde das wachsweich. Zumal die Herren Polizisten gen pro Automobil argumentieren und hier wenig radfahrerfreundlich eingestellt sind.
 
Ja, das ist ein Problem, daß das recht auslagbar ist.
Das ganze ist auch im VM-Forum öfter diskutiert worden und es gibt Fälle, wie in dem Link oben, wo der Fahrer komplett sauber rauskam, aber auch Fälle, wo die Fahrer ihre Strafe trotzdem aufgebrummt bekamen.
Ich würde es einfach riskieren, mit dem Zettel in der Tasche die Straße zu benutzen.
So eine Ordungswidrigkeit ist im Zweifelsfalle nicht so superteuer.
Notfalls kann man auch noch einen Anwalt einschalten.
 
Dann sag dem doch einfach, das du ihm "Schreibstubendienst" verabreichst weil du es auf einen Prozess ankommen lassen wirst. Dann muß er nämlich an die Schreibmaschine und das hassen die wie die Pest. Ich bin damit schon mehrfach durchgekommen und die haben sich mit einem grollen Verzogen
 
Somit dürfen also alle mehrspurigen Fahrräder und darunter fallen auch Fahrräder mit mehrspurirem Anhänger, auf der Straße fahren.
Das lese ich aus dem Gesetzestext wie die Vorschreiber auch gerade nicht. Dieser bietet nicht etwa pauschal, sondern nur unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, bei RWBP dennoch die Fahrbahn zu benutzen.
 
Naja, die Infrastruktur ist nachweislich sehr schlecht...
In den seltenen Fällen, wo das nicht so ist, nutze ich natürlich den BPRW.

Auch nicht Einsichtige oder unbekannte RW können Probleme machen (keine Wendemöglichkeit...)
Ich hatte da noch keine ernsthaften Probleme mit der Rennleitung...weil irgendwas ist ja eigendlich immer :sneaky:
 
Interessant in diesem Zusammenhang: Mit dem Butchers werde ich gefühlt mit mehr Abstand auf der Fahrbahn überholt und auch seltener angehupt, wenn ich dort neben einem parallel verlaufenden RW fahre - ob nun benutzungspflichtig oder nicht.
 
Mit dem Mundo merke ich keinen Unterschied zum normalen Fahrrad. Auch nicht mit Kindern hinten drauf.
Aber mit dem Trike werde ich plötzlich respektiert.

Ich denke aber schon auch, daß es an der Breite liegt.
Beim Liegetrike vielleicht auch daran, daß man ja nie weiß, ob der Fahrer vielleicht so ein komisches Ding fährt, weil er behindert ist.
 
Lustig, dass ihr das mit dem Abstand schreibt - ich bin kürzlich seit längerem mal wieder mit dem normalen Rad gefahren und mir ist echt massiv aufgefallen, dass ich viel häufiger mit zu wenig Abstand überholt wurde als mit dem Lasti. Dabei ist das Rapid ja nicht so breit wie ein Trike. Aber irgendwie scheint es von hinten doch „furchteinflößender“ ;) Vor allem mit Verdeck... Oder vielleicht, weil die Leute die Kinder drin von hinten sehen?
 
Ich glaube eher, sie vermuten in den Großstädten in so einem Rad mit Verdeck Kinder.

Vielleicht auch nur, weil sie befürchten, es wäre ungeheuer schwer, so ein Lasti sauber geradeaus zu fahren.

Einen einfachen Trick habe ich auch schon hin und wieder angewendet, der mir mit jedem Fahrrad mehr Platz beschert.
Leicht Schlangenlinien fahren! Dann wirkt man unsicher und wird vorsichtiger überholt.
 
Wahrscheinlich hast Du Recht und der Abstand wird aus Sorge um das eigene Auto eingehalten - so ein großes Rad kann man ja auf keinen Fall geradeaus fahren. Und als Frau erst recht nicht :LOL: Das ist auch die zweithäufigste Frage (nach dem Preis natürlich), die mir zum Rad gestellt wird - wie es sich denn fahren lässt.
Naja, mir soll der Grund egal sein, Hauptsache der Abstand stimmt!
 
Leicht Schlangenlinien fahren! Dann wirkt man unsicher und wird vorsichtiger überholt.
Unfassbar, aber wahr: Seit ich diesen kleinen Trick anwende und nicht meine gerade zügige Linie fahre, werde ich auch mit mehr Abstand überholt. Ich unterstelle, dass es dem einen oder anderen dabei mehr um seine heilige Kuh Auto als um meine Unversehrtheit geht.

Insbesondere im Stockdunkeln mit dem BuBi auf kleinen Straßen weichen mir auch entgegenkommende Fahrzeuge aus und werden teilweise extrem langsam. Ich glaube, sie verwechseln das helle Doppellicht mit Treckern, die hier viel verkehren.

Und nein, Helmut, das Licht ist richtig eingstellt und auch STVO-konform und meine Schlangenlinien sind so leicht, dass ich nicht auf die Gegenfahrbahn gerate ... Noch etwas vergessen?
 
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