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Zum thema radwegbenutzungspflicht: einer unserer nachbarn (engagierter fast-nur-rad-fahrer) behauptet, in tempo-30-zonen gelte generell keine radwegbenutzungspflicht, völlig unabhängig von breite und zustand des radwegs. Stimmt das ?
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...wenn der Radweg nicht erreichbar ist. Dieses kann für Fahrrad-Anhänger-Gespanne dann der Fall sein, wenn die Absenkung nicht breit genug ist, wenn der Radweg abgepollert oder mit einer Umlaufschranke versperrt ist oder wenn der Radweg zu schmal ist. In diesen Fällen muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Die Benutzung des Gehweges ist unzulässig!
Das lese ich aus dem Gesetzestext wie die Vorschreiber auch gerade nicht. Dieser bietet nicht etwa pauschal, sondern nur unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, bei RWBP dennoch die Fahrbahn zu benutzen.Somit dürfen also alle mehrspurigen Fahrräder und darunter fallen auch Fahrräder mit mehrspurirem Anhänger, auf der Straße fahren.
Mit dem Butchers werde ich gefühlt mit mehr Abstand auf der Fahrbahn überholt
Weil Ihr breiter seid, geht mir mit dem Prana beladen auch so und hab ja zusätzlich noch ein super helles Rücklicht, day and nightKeine Ahnung, woran das liegt.
Unfassbar, aber wahr: Seit ich diesen kleinen Trick anwende und nicht meine gerade zügige Linie fahre, werde ich auch mit mehr Abstand überholt. Ich unterstelle, dass es dem einen oder anderen dabei mehr um seine heilige Kuh Auto als um meine Unversehrtheit geht.Leicht Schlangenlinien fahren! Dann wirkt man unsicher und wird vorsichtiger überholt.
Mach' ich auch öfter ... ... ... und find's unsäglich traurig, daß man zu solchen tricks greifen muss, damit die schwachmaten da draußen sich benehmen....einfachen Trick habe ich auch schon hin und wieder angewendet, der mir mit jedem Fahrrad mehr Platz beschert.
Leicht Schlangenlinien fahren! Dann wirkt man unsicher und wird vorsichtiger überholt.