Fahradunfall, wie was jetzt geltend machen gegenüber PKW?

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Moin,

ich musste leider heute meinen ersten Fahradunfall erleben.
Bin auf einem Radweg gefahren, der der abknickenden Vorfahrtsstrasse folgt. Ein PKW aus der Nebenstrasse kommende hat mich ein paar Meter vor der Kreuzung mit ca. 10km/h gerammt, ich bin wohl auf die Haube geknallt und kam dann auf der Strasse zum Liegen. Den genauen Ablauf der paar Sekunden, in der sich das abspielte hab ich nicht mehr 100% im Kopf.
Ich konnte aber direkt wieder aufstehen und hab direkt Zeugen angesprochen, welche auch noch bis zum Eintreffen der Polizei da geblieben sind.
Die junge Autofahrerin war sehr verschreckt und hat sich tausendmal bei mir entschuldigt. Ich hab dann versucht sie soweit zu beruhigen, später kam noch ihr Vater hinzu.
Die Polizei hat dann alles aufgenommen, auf einen Strafantrag hab ich verzichtet.

Danach bin ich direkt in die Notaufnahme und hab mich durchchecken lassen. Bin mit einem blauen Fleck und leichtem Schleudertrauma davon gekommen.

Soweit zum Unfallhergang...

Wie mache ich jetzt am besten meine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend?

Mein Rad ist ein gebrauchtes Trekkingrad mit Alurahmen und Stahlgabel. Auf den ersten Blick ist erstmal nur das Vorderrad hin und der Vorbau verdreht. Für die wenigsten Teile hab ich nen Beleg, da Gebrauchtkauf und alles selber geschraubt.
Wie lasse ich das am besten bewerten und sollte ich den Alurahmen überhaupt noch benutzen? Für ein paar hundert Euro einen Gutachter einschalten?
Ich möchte nicht erleben dass der Rahmen von jetzt auf gleich eines Tages bricht...
 
Mein Rad ist ein gebrauchtes Trekkingrad mit Alurahmen und Stahlgabel. Auf den ersten Blick ist erstmal nur das Vorderrad hin und der Vorbau verdreht. Für die wenigsten Teile hab ich nen Beleg, da Gebrauchtkauf und alles selber geschraubt.
Wie lasse ich das am besten bewerten und sollte ich den Alurahmen überhaupt noch benutzen? Für ein paar hundert Euro einen Gutachter einschalten?
Ich möchte nicht erleben dass der Rahmen von jetzt auf gleich eines Tages bricht...
Fahrradwerkstatt -> Kostenvoranschlag -> evtl. Gutachten (bezgl. Rahmen)
Schadenersatzforderung an die Unfallverursacherin.
 
Ggf. noch Schmerzensgeld, Behandlungskosten. MW direkt mit Ihrer Versicherung regulieren. Sollte dennoch der Vorgang bei der Polizei aufgenommen worden sein (klingt so), Vorgangs-Nr. erfragen und ggf. bei der Versicherung darauf verweisen. Ist nachdrücklicher.
 
Erstmal gut, dass die Polizei gerufen wurde. Habt ihr keine Versicherungsdaten ausgetauscht? Da müsste man sich dann melden…
 
normal einen Gutachter bemühen. Das muss die Versicherung inkl des Schadens bezahlen. Fahrradläden sind da eher wenig hilfreich. Der Fahrradladen kann ja nur in Rechung stellen was kaputt ist. Aber so ein Rad hat ja auch belastung erlebt wodurch schäden entstehen die sich nicht sofort zeigen. Ich würde nach so einem Unfall sagen das an sich alles Schrott ist. Man kann ja nicht ausschließen das so eine Lenker oder Sattelrohr dadurch in 2 Monaten bricht. Dann wäre abzuschätzen wie der Wiederbeschaffungswert eines Neuen wäre und dass wäre dann der Schaden der dir entstanden ist.
 
Du nimmst dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und klärst mit dem alles weitere, bevor du irgendetwas tust (abgesehen davon, alle, v.a. auch psychische, Beschwerden ärztlich bestätigen zu lassen). Bestenfalls hast du eine Verkehrsrechtschutz oder bist zB ADFC Mitglied (Mitgliederrechtschutz, ich hab inzwischen beides...).

Strafantrag kann i.Ü. Sinn machen, falls sich die gegnerische Versicherung sperrt und du keinen Zivilprozess anstreben willst/kannst. Du kannst dann ggf. über das Strafverfahren auch eigenen Schaden geltend machen, aber das ist wieder so ein Anwaltsthema.
 
Haftbar ist jedenfalls der/die Unfallverursacher/in - das mit den Versichrrungen untereinander ist ein Sonderfall bei mehreren KFZ-Beteiligten...
Hat bei nem „Parkrempler“ mit meinem alten Touren so geklappt…
 
Strafantrag kann i.Ü. Sinn machen, falls sich die gegnerische Versicherung sperrt und du keinen Zivilprozess anstreben willst/kannst. Du kannst dann ggf. über das Strafverfahren auch eigenen Schaden geltend machen, aber das ist wieder so ein Anwaltsthema.
Den Strafantrag muss man allerdings innerhalb der ersten drei Monate stellen, die können schneller rum sein als man denkt. Wenn man tatsächlich ein sogenanntes Adhäsionsverfahren (Schadenersatz im Strafverfahren) anstrengen möchte, würde ich auch explizit schauen, ob die Anwaltsperson damit Erfahrung hat. Von allem was ich mitbekommen habe, gibt es zwar diese Möglichkeit den Schaden geltend zu machen, in der Praxis nutzt das jedoch fast keiner, dementsprechend wenig Erfahrung dürften die meisten davon haben.
 
Erstmal gut das Recht wenig passiert ist... Und gute Besserung!

Soweit ich es mitbekommen habe ist Vorsicht geboten falls die gegnerische Versicherung einen Gutachter schickt. Nur weil Gutachter draufsteht heißt es nicht, dass Ahnung von Fahrrädern vorhanden ist, es wird oft einfach ein kfz Sachverständiger geschickt.

Alle Teile die dir nicht geheuer sind in Rücksprache mit einem Fahrradfachgeschäft auf einen Kostenvorschlag packen.

Frühzeitige Kontakt zum gegnerischen Sachbearbeiter suchen - meist kann man super mit denen reden!

Sollte sich die Versicherung bei gewissen Komponenten weigern diese zu bezahlen, eine schriftliche Bestätigung zur uneingeschränkten Haftungsübernahme für alle folgenden Schäden und Unfälle durch die entsprechenden Komponenten einfordern.... Hilft meist Wunder.

Sollte eine Rechtschutz bestehen und nicht innerhalb von 6 Wochen eine zufriedenstellende Einigung vorliegen das Thema abgeben.

Bei mir hat sich das Thema 6Monate gezogen, irgendwann war das psychisch echt anstrengend!

Grüße
 
Ohne Anwalt geht da nix, auch wenn die gegnerische Seite so nett ist. Dafür hat die Dame bzw das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung.

Strafantrag bei Körperverletzung geht von der Staatsanwaltschaft aus. Egal ob du nun tätig wirst oder nicht.
 
Strafantrag bei Körperverletzung geht von der Staatsanwaltschaft aus. Egal ob du nun tätig wirst oder nicht.
Die meisten Straßenverkehrssachen werden, soweit ich es mitbekommen habe, als fahrlässige Körperverletzung behandelt. Nach § 230 StGB wird die Staatsanwaltschaft dort nur tätig, wenn ein Strafantrag vorliegt oder sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erkennt (und das bei einem Fahrrad!). Von sich aus müssen sie also wohl nicht tätig werden.
 
Meine Frau ist vor Jahren mal mit einem anderen Radfahrer zusammengestoßen, in beiden Richtungen zu benutzender Radweg, der in eine Einmündung reingezogen und so kaum zu übersehen war.
Die gegenseitigen Privathaftpflichversicherungen haben da jeweils die Fahrradreparatur bezahlt. Beim Stahlrad meiner Frau das Vorderrad, Gabel, Vorbau, Lenker, Griffe. Gesamtkosten ca. 250€, 10 Jahre her, Fahrrad hatte 1995 mal 1300DM gekostet.

So weit ich weiß erstellt der TÜV auch Fahrradgutachten. Wer z.B. den Rahmen für noch einwandfrei erklären möchte soll schriftlich dafür die Haftung übernehmen. Der Hersteller sagt sicherlich, dass er auszutauschen wäre.
 
Du nimmst dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ohne Anwalt geht da nix
seh ich auch so.
Wir hatten einen schuldlosen Unfall und der Autohändler=Unfallverursacher wollte abwiegeln, ich reparier Euch das alles kostenlos, superfreundlich.
Mit Anwalt gab es
- neues Auto
- neue Kindersitze
- erhebliches Schmerzensgeld.
Das hat alles keine Nachteile für den Verursacher, weil die Versicherung zahlt.
Danach war auch ein Teil des seelischen Schadens wieder ausgeglichen, materielle Wiedergutmachung funktioniert wohl übers Kleinhirn.
Falls Du das Gefühl hast, Du würdest jemanden ausnutzen: Gut, dass Du nicht zum Rollifahrer geworden bist. Da darf also allein für den Schock und Schreck was rüberwachsen, für das man sich weder schämen noch genieren braucht.
Viel Erfolg und gute Nerven, Gruß Krischan
 
Ohne Anwalt geht da nix, auch wenn die gegnerische Seite so nett ist. Dafür hat die Dame bzw das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung.

Strafantrag bei Körperverletzung geht von der Staatsanwaltschaft aus. Egal ob du nun tätig wirst oder nicht.
Falsch. Körperverletzung muss vom Geschädigten angezeigt werden.
 
Falsch. Körperverletzung muss vom Geschädigten angezeigt werden.
Falsch. Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, d h. die Staatsanwaltschaft muss von sich aus tätig werden.

Lediglich bei einfacher Körperverletzung (und danach liest es sich für mich) ist dies ein Antragdsdelikt.
 
Du nimmst dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und klärst mit dem alles weitere, bevor du irgendetwas tust (abgesehen davon, alle, v.a. auch psychische, Beschwerden ärztlich bestätigen zu lassen). Bestenfalls hast du eine Verkehrsrechtschutz oder bist zB ADFC Mitglied (Mitgliederrechtschutz, ich hab inzwischen beides...).

Strafantrag kann i.Ü. Sinn machen, falls sich die gegnerische Versicherung sperrt und du keinen Zivilprozess anstreben willst/kannst. Du kannst dann ggf. über das Strafverfahren auch eigenen Schaden geltend machen, aber das ist wieder so ein Anwaltsthema.
Was Stan sagt.
 
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