Faden zum Abschweifen, für alles was OT ist ;)

Mein Problem mit den Inlineskatern, die mit ANC Kopfhörern, ohne nach hinten zu Blicken einfach ausscheren könnte damit gelöst werden. Ich würde die bestellen, wenn ein Button dabei wäre.
 
Story aus dem Bremer Leben:
Bei uns gibt es an einem Bahnhof eine Unterführung. Man sieht aus beiden Richtungen Hinweise des Radwegeverkehrsnetzes, die darauf hindeuten, dass die Wege durch diese Unterführung führen. Auf beiden Seiten hängen blaue Schilder mit einer Unmenge an Stickern drauf. Anscheinend sind es VZ239 (Fußgängerweg), die man aber auf den ersten Blick auch anders deuten könnte insbesondere da man da kurvig reinfährt. So standen an einem schönen Freitagabend auf einmal Ordnungsamtbeamte in dieser Unterführung und drücktem jedem (Mutter mit Kind; Pendler, der aus der Bahn kam etc) ein Bußgeld rein.
Nach dem Bußgeldbescheid habe ich unter anderem mit den obigen Punkten Einspruch eingereicht - wurde abgelehnt. Nun habe ich den ADFC um Einschätzung gebeten und werde auch gleich zum Ortsgruppentreffen gehen.
Anscheinend bin ich wohl einer der wenigen hier in der Gegend, der an den ADFC schreibt, denn mit Zuschickung der Tagesordnung fanden sich drei Themen auf diesem wovon zwei von mir zu kommen scheinen - ups. Na ich bin mal gespannt und hoffe man kann was an den Zuständen ändern (und eventuell trage ich meinen Bußgeldscheid vor Gericht - mal schauen).
 
Habe es endlich geschafft, mal ein eingewachsenes Auto zu fotografieren....
...steht in Düsseldorf auf der Moskauerstr.

Tja, wer in der Innenstadt einen Stellplatz hat, der gibt "seinen" Stellplatz nicht auf, sondern fährt lieber mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad ;)
 

Anhänge

  • Moskauerstr_02Apr2026_bea.jpg
    Moskauerstr_02Apr2026_bea.jpg
    402,5 KB · Aufrufe: 51
Story aus dem Bremer Leben:
Bei uns gibt es an einem Bahnhof eine Unterführung. Man sieht aus beiden Richtungen Hinweise des Radwegeverkehrsnetzes, die darauf hindeuten, dass die Wege durch diese Unterführung führen. Auf beiden Seiten hängen blaue Schilder mit einer Unmenge an Stickern drauf. Anscheinend sind es VZ239 (Fußgängerweg), die man aber auf den ersten Blick auch anders deuten könnte insbesondere da man da kurvig reinfährt. So standen an einem schönen Freitagabend auf einmal Ordnungsamtbeamte in dieser Unterführung und drücktem jedem (Mutter mit Kind; Pendler, der aus der Bahn kam etc) ein Bußgeld rein.
Nach dem Bußgeldbescheid habe ich unter anderem mit den obigen Punkten Einspruch eingereicht - wurde abgelehnt. Nun habe ich den ADFC um Einschätzung gebeten und werde auch gleich zum Ortsgruppentreffen gehen.
Anscheinend bin ich wohl einer der wenigen hier in der Gegend, der an den ADFC schreibt, denn mit Zuschickung der Tagesordnung fanden sich drei Themen auf diesem wovon zwei von mir zu kommen scheinen - ups. Na ich bin mal gespannt und hoffe man kann was an den Zuständen ändern (und eventuell trage ich meinen Bußgeldscheid vor Gericht - mal schauen).
Du dürftest gutes Chancen mit deiner Einschätzung haben. Immerhin gibt es eine ganze Reihe runder Schilder mit blauem Grund.

Bei einem zugeklebten Stopschild dürfte es schwieriger werden.

Ich würde das durchdeklinieren. Solche Gerichtsverfahren machen immer Spaß. Achtung: Beweissicherung/Foto von dem Zustand machen!
 
Habe es endlich geschafft, mal ein eingewachsenes Auto zu fotografieren....
...steht in Düsseldorf auf der Moskauerstr.

Tja, wer in der Innenstadt einen Stellplatz hat, der gibt "seinen" Stellplatz nicht auf, sondern fährt lieber mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad ;)
Little Shop Of Horrors - lauter kleine autofressende Audreys.
 
Habe es endlich geschafft, mal ein eingewachsenes Auto zu fotografieren....
...steht in Düsseldorf auf der Moskauerstr.

Tja, wer in der Innenstadt einen Stellplatz hat, der gibt "seinen" Stellplatz nicht auf, sondern fährt lieber mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad ;)
Der hier wird auch nur gefahren wenn es wirklich nötig ist. Kommt doch seltener vor als immer behauptet wird! :giggle:
Der Haltbarkeit scheint das zuträglich zu sein, TÜV hatte der auch noch.

DSC03745_1280.JPG
 
Du dürftest gutes Chancen mit deiner Einschätzung haben. Immerhin gibt es eine ganze Reihe runder Schilder mit blauem Grund.

Ich würde das durchdeklinieren. Solche Gerichtsverfahren machen immer Spaß. Achtung: Beweissicherung/Foto von dem Zustand machen!
Die Einschätzung der Rechtsabteilung des ADFC geht leider in in entgegengesetzter Richtung. Hier wird gesagt, dass der Zustand zwar grauenvoll ist aber man noch irgendwie das Schild erkennen kann... Naja - nen Versuch war es wert aber hunderte Euro in Anwälte zu stecken ist es mir das nun auch nicht wert.
 
Mich wundert ja ganz grundsätzlich, wieso man einen Teil des Radwegenetzes als reinen Fußweg ausschildern darf…
 
Gemäß Rückmeldung sind die Schilder nur "upsi-duppsi-missverständlich" platziert und es geht kein offizieller Weg durch den Bahnhof. Weiß natürlich niemand aber unser Ordnungsamt kümmert sich lieber um die bösen Radfahrer statt mal die Masse an Falschparkern, die Luftlinie 20 Meter von dieser Unterführung den ganzen Tag immer wieder rumstehen, zu kontrollieren. Weil im Gegensatz zu den Autofahrern meckern die Radfahrer viel weniger...
 
Hier ist heute auch Schwerpunktkontrolle von Fahrrädern, ob auch alle Reflektoren dran sind. Schließlich gab's im vergangenen Jahr ja mehr Unfälle. Als ob ein Reflektor gegen Unfälle beim blinden Rechtsabbiegen hilft...
Mich wundert ja ganz grundsätzlich, wieso man einen Teil des Radwegenetzes als reinen Fußweg ausschildern darf…
Erläuterung einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein: es handele sich ja um ein touristisches Radnetz, bei welchem Zuzumuten sei, dass die Leute ein paar Meter schieben.

Dass man den "benutzungspflichten" Geh- und Radweg, der ein paar Meter weiter beginnt, nur über den Gehweg oder aufgrund der Bordsteinkante erst mehrere hundert Meter weiter erreichen kann, interessiert dort aber auch keinen...
 
Das Oberlandesgericht Hamburg hat aber mal entschieden:
„Radfahrende sind auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“ anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.“
 
Anhang anzeigen 73921

Ich habe mal ein Frage. Auf dem Foto kreuzt eine Fahrradstraße eine normale Straße. Bis vor einem Jahr gab es vier Wartelinien, ergo rechts-vor-links.
Dann wurden auf der quer laufenden Straße die Wartelinien abgefräst. Laut Auskunft der Stadt, um dem dort laufenden Busverkehr Vorfahrt zu gewähren und ihn zu beschleunigen.
Im Fahrradtraining hat unsere Tochter nun gelernt: gibt es keine Ampel oder Schilder, gilt rechts vor links. Also auch dort. Dann hätte der Bus aber immer noch keine Vorfahrt.

Laut StVO §39 (5) gilt:

"Auch Markierungen [...] sind Verkehrszeichen. [...] In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen [...] können Fahrbahnbegrenzungen auch mit anderen Mitteln, insbesondere durch Pflasterlinien, ausgeführt sein."

Ich habe das der Verkehrspolizistin mitgeteilt, die das Fahrradtraining durchgeführt hat und um Klärung gebeten. Ihre Antwort:

An der von Ihnen angesprochenen Kreuzung sind auf der Fahrbahn Wartelinien (unterbrochene Linienführung), keine Haltelinien (durchgezogene Linienführung) markiert.
Wartelinien zeigen an, wo bei Vorfahrt gewähren (oft an Kreisverkehren oder Kreuzungen) gehalten werden sollte. Eine Wartelinie ist eine Empfehlung, keine Vorschrift.
Wartelinien regeln nicht die Vorfahrt.
An der von Ihnen angesprochenen Kreuzung gilt somit die Regelung „rechts vor links“.


Ist eine Wartelinie also keine Markierung?

Weitere Recherche ergibt:
  • Vorfahrtsregelung: Sind zwei gegenüberliegende Straßen mit Wartelinien ausgestattet, haben diese Straßen in der Regel Nachrang gegenüber der kreuzenden Hauptstraße.
  • Rechts-vor-Links: Wenn die Straßen mit Wartelinien gleichrangig sind (z.B. in einer Tempo-30-Zone) und beide auf eine Hauptstraße treffen, gilt im Zweifel an der Kreuzung selbst „rechts vor links“, sofern keine Vorfahrtsschilder die Situation anders regeln.
Nun befinden wir uns hier in einer Tempo-30-Zone. Damit widersprechen sich die beiden Absätze.

Gelten in einer 30er Zone andere Vorfahrtsregeln als außerhalb?

Oder wie seht Ihr das?

Ich bin verwirrt.

Ich finde im Netz auch keine klare Aussage.
In dieser Sache bekam ich heute eine überraschende Email der Stadt:

“Sie hatten mich bzgl. der im Betreff genannten Markierung angeschrieben. In diesem Zusammenhang muss ich mich bei Ihnen entschuldigen. Offensichtlich ist bei der Entfernung der Markierung ein Fehler unterlaufen. Bei der Prüfung der Nachjustierung ist aufgefallen das an dieser Stelle die Beschleunigung des ÖPNV nicht vorgesehen war. Dementsprechend wurde die Wiederherstellung der Markierung von mir bereits angeordnet. Das zuständige Fachamt werde ich darum bitten die Markierung schnellstmöglich umzusetzen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben bin ich gerne für Sie erreichbar.”

Das ist jetzt eine seltsame Koinzidenz.
Entweder ändert da jemand Markierungen ohne klaren Auftrag und Kenntnis der StVO oder die Verkehrskommissarin der Polizei mit der ich in Kontakt war hat denen erklärt, was für Unsinn sie da gemacht haben.
 
Klang für mich erst nach nem Aprilscherz:-)

Hannah Fry erklärt das Prinzip nochmal genauer und man kann sie auch mal hören. Überzeugend, sieht nur etwas gewöhnungsbedürftig bis unmöglich aus.
 
Fehler passieren, gerade wenn es den Beteiligten egal ist. Wer da jetzt beteiligt war, werden wir nie rausfinden.

Aber die Beobachtung lässt sich auf viele Bereiche übertragen.
 
Zurück
Oben Unten