Er"fahr"ungsbericht R & M Load 75 rohloff HS

Umwerfer-Antriebsstränge müssen häufiger gewartet, eingestellt und Komponenten ausgetauscht werden. Aber die Ketten und Zahnräder verschleißen konstruktionsbedingt, also sind sie Verbrauchsartikel; Ich würde das nicht als Zuverlässigkeitsfehler bezeichnen. Ich würde sagen, dass ihre inhärente Einfachheit sie tatsächlich sehr zuverlässig macht. :)
Obig Angebrachtes entspricht ja der Wartung ... - Ketten- und Ritzelpflege, Kettenblatt, und deren Austausch nach Abnutzung. Hinzu kommt noch gelegentliches Einstellen der Schaltung und des Zuges. Das sind Wartungsarbeiten, die sich jeder ambitionierte Fahrer auch selbst aneigenen kann, und schnell und einfach zu erledigen sind. Die Intervalle zeigen sich je nach Nutzung auch.
Die Zuverlässigkeit bezieht sich jedoch auf das Schaltverhalten - den schnellen und sicheren Gangwechsel, der bei einer Kettenschaltung unbescholten ist, und selbst unter hoher Last am Berg noch schnell und sicher funtioniert. Da gibt es kein ", "Durchtreten", keine Schaltprobleme und Verzögerungen, und wo nichts ist, kann auch nichts undicht werden. Einen regelmäßigen Ölwechsel, also Wartung, braucht auch eine Rohloff, und Dichtungen halten auch nicht ewig. Mit Zügen ausgestattet, sind auch diese zu warten.

lg ....
 
Obig Angebrachtes entspricht ja der Wartung ... - Ketten- und Ritzelpflege, Kettenblatt, und deren Austausch nach Abnutzung. Hinzu kommt noch gelegentliches Einstellen der Schaltung und des Zuges. Das sind Wartungsarbeiten, die sich jeder ambitionierte Fahrer auch selbst aneigenen kann, und schnell und einfach zu erledigen sind. Die Intervalle zeigen sich je nach Nutzung auch.
Die Zuverlässigkeit bezieht sich jedoch auf das Schaltverhalten - den schnellen und sicheren Gangwechsel, der bei einer Kettenschaltung unbescholten ist, und selbst unter hoher Last am Berg noch schnell und sicher funtioniert.
ist ein wenig off-topic - oder? Zuverlässigkeit hat wenig bis nichts mit der Funktionalität wie Schalten unter Last zu tun. Selbst das macht meine Rohloff zuverlässig gut - nicht so knackig und schnell wie eine XTR oder DuraAce (-> Funktion), aber dafür bei jedem Wetter und egal wie verdreckt das Rad ist (-> zuverlässig). Bei meiner Rohloff mache ich ab und an (selten) einen Ölwechsel und das war es auch schon. Eine Kettenschaltung ohne regelmäßige Wartung verliert Funktion und Zuverlässigkeit in gleichem Maß. Regelmäßig schmieren, nachstellen, Teile tauschen kann man machen, muss man aber nicht (-> Rohloff). Sehr, sehr viele Radler sind mit der Pflege dieses Systems hoffnungslos überfordert.
Trotzdem ist diese Diskussion doch irgendwie sinnfrei. Du hast die Wahl und kannst das System nehmen, welches Dir besser gefällt. Ich habe beide Alternativen hier stehen und würde mir nur noch Rohloff zulegen - wie man in Köln treffend sagt: jeder Jeck ist anders.
 
Zuverlässigkeit hat wenig bis nichts mit der Funktionalität wie Schalten unter Last zu tun.
Was sonst ist Zuverlässigkeit, wenn man, wie @jgorres angebracht hat, mit einer Rohloff ins Leere tritt, und dadurch in eine gefährliche Situation gerät, selbst auf ebener Strecke? Am Berg unter Last kann das bereits zum Sturz und erheblichen Verletzungen führen, wenn dies unverhofft auftritt.
 
Was sonst ist Zuverlässigkeit, wenn man, wie @jgorres angebracht hat, mit einer Rohloff ins Leere tritt, und dadurch in eine gefährliche Situation gerät, selbst auf ebener Strecke? Am Berg unter Last kann das bereits zum Sturz und erheblichen Verletzungen führen, wenn dies unverhofft auftritt.
"man" tritt mit einer Rohloff nicht ins Leere - nicht wenn kein Defekt vorliegt. Wie steht es um die Zuverlässigkeit der Kettenschaltung, wenn man sich bei kleinsten Hindernissen das ungeschützte Schaltwerk abreißt oder die Kette unter Last reißt? Mir beides schon passiert! Nicht die Regel, selten...? So lange die Probleme nicht in statistisch signifikanter Zahl auftreten, reden wir hier über Ausnahmen und die bringen uns wirklich keinen Erkenntnisgewinn.
 
Obig Angebrachtes entspricht ja der Wartung ... - Ketten- und Ritzelpflege, Kettenblatt, und deren Austausch nach Abnutzung. Hinzu kommt noch gelegentliches Einstellen der Schaltung und des Zuges. Das sind Wartungsarbeiten, die sich jeder ambitionierte Fahrer auch selbst aneigenen kann, und schnell und einfach zu erledigen sind. Die Intervalle zeigen sich je nach Nutzung auch.
Die Zuverlässigkeit bezieht sich jedoch auf das Schaltverhalten - den schnellen und sicheren Gangwechsel, der bei einer Kettenschaltung unbescholten ist, und selbst unter hoher Last am Berg noch schnell und sicher funtioniert. Da gibt es kein ", "Durchtreten", keine Schaltprobleme und Verzögerungen, und wo nichts ist, kann auch nichts undicht werden. Einen regelmäßigen Ölwechsel, also Wartung, braucht auch eine Rohloff, und Dichtungen halten auch nicht ewig. Mit Zügen ausgestattet, sind auch diese zu warten.

lg ....
Genau. Konnte nicht mehr zustimmen. (y)
 
sich bei kleinsten Hindernissen das ungeschützte Schaltwerk abreiß
Sie haben das schon auf einem Lastenrad erlebt? :unsure:

Was den Kettenbruch betrifft, ist es kein Problem, eine zusätzliche Kette in der richtigen Länge und ein Schnellglied für die extrem einfache Reparatur am Straßenrand oder einfach ein Kettenwerkzeug und einen zusätzlichen Stift mitzuführen.

Persönlich habe ich nach Tausenden von Kilometern im bergigen Gelände, oft mit über 200 kg Abrollgewicht, noch nie Ausfälle mit einer guten 11-fach Kette gehabt. :)
 
Persönlich habe ich nach Tausenden von Kilometern im bergigen Gelände, oft mit über 200 kg Abrollgewicht, noch nie Ausfälle mit einer guten 11-fach Kette gehabt. :)
Schön und willst Du jetzt behaupten, dass die Rohloff statistisch relevant häufiger Probleme bereitet? Oder willst Du mit aller Gewalt Deine Kaufentscheidung als einzig richtig hinstellen? Ich verstehe die Argumentation nicht. Eine Rohloff im Vergleich zur Kettenschaltung als unzuverlässig hinzustellen lässt sich aus meiner Sicht in keiner Weise belegen und daher weiß ich nicht, was Du mir eigentlich sagen willst.
Ich bin zu dem Thema hier jetzt raus - wir drehen uns im Kreis.
 
@webline
Andererseits; Ich habe großen Respekt vor dem Roholff-System und halte es für äußerst hochwertig. :)

Es ist jedoch nicht ohne Unvollkommenheiten; jedes system hat seine vor- und nachteile. Ich schätze beides und versuche hier nicht, Roholff zu verunglimpfen, nur um seine Stärken und Schwächen zu diskutieren.

Und ich persönlich warte lieber auf die Langzeitzuverlässigkeit der elektronischen Schaltung für die Speedhub, während die Langzeitzuverlässigkeit einer Kettenschaltung bewiesen ist. Auch beim Roholoff mit mechanischer Schaltung habe ich keine solchen Bedenken.
 
Andererseits hat man mit dem mängelbehafteten Fahrrad auch erheblichen Aufwand an Zeit und Wegstrecke zum Fahrradladen, den man mit einem einwandfreien Rad nicht hat.
Ist es nicht so, dass bei einem "Artikel" der widerholt Mängel aufweist, und nach 3-maliger Reparatur immer noch nicht einwandfrei funktioniert, man die Wandlung, also die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen kann? Was für mich konkret heißt, Artikel gegen Geld zurück. Sollte aber eine Nutzungsentschädigung wirken, bzw. verlangt werden, wie es bei Autos üblich ist, müsste meiner Meinung nach auch eine Aufwandentschädigung - Fahrten von und zur Werkstatt - incl. Zeitaufwand - dagegen gehalten als legitim gelten, wie eben bei KFZs auch. Gegengerechnet bei einem Fahrrad dürfte sich die Rechnung einer Nutzungsentschädigung auf "0" belaufen, oder gar ein Minus bewirken.
Bei mir würde sich eine 3-malige Anfahrt zu meinem R&M Händler - jeweils Hin- und Rückfahrt zum Bringen und Abholen - auf 12 Stunden reine Anfahrzeit und knapp 1000 km Wegstrecke belaufen. Gespräche und Zeiten für Beladungsaufwand ( Rad auf Hänger laden und sichern ) noch nicht eingerechnet - da kommen nochmals ein paar Stunden an Aufwand oben drauf.


lg ...
2x darf die Reparatur missglücken.
dir darf durch die Fahrt zum Verkäufer kein Nachteil entstehen, daher wie ich geschrieben habe, zählen bei einer Nutzungsentschädigung nur die selbst / freiwillig gefahrenen km. Nutzungsentschädigung finde ich beim Fahrrad schwierig zu bemessen.
Wie gesagt, mein Händler hat mein pedelec ohne Abzug zurück genommen und das Angebot kam auch von ihm, also ich musste da nicht deutlich werden. Ich habe die Erfahrung machen müssen, dass die Zeit über eine evtl. Wegstreckenentschädigung abgegolten ist.

Ich hatte mal den Fall bei IKEA, dass in dem Karton etwas beschädigt war und mit der Service-Mitarbeiter 0,30€ pro gefahrenen km als Gutschein zur direkten Auszahlung angeboten hat.
 
Ich muss gestehen, ich bin deutlich verunsichert. Ich habe praktisch das gleiche Rad bestellt und mir machen die Probleme mit Speichen und Felge am meisten Sorgen. Kann ich nach Erhalt des Rades etwas tun, um so etwas von vorne herein auszuschließen? Ich habe keine Lust, das sich das Hinterrad bei 45Km/h verabschiedet.
Macht es Sinn, so ein Hinterrad gleich von einer guten Werkstatt nacharbeiten zu lassen, und wie finde ich eine gute Werkstatt (im Raum Berlin)? Und was ist dann mit der Garantie?
Fragen über Fragen...
Ja würde ich machen. Einmal einen guten Laufradbauer drüber schauen lassen.
Kostet nicht die Welt. Problem ist allerdings, dass maschinell eingespeichte LR zwar auch einen gleichmäßige Spannung haben, aber das Gefühl fehlt und die Felge trotzdem stark verspannt sein.
im Idealfall zieht der Laufradbauer das HR neu hoch
 
2x darf die Reparatur missglücken. [...]

Ist schon ein wenig komplexer. Diese Regelung mit 3 maliger Nachbesserung gilt für das gleiche Problem. Tauchen verschiedene Probleme auf, die erstmal nichts miteinander zu tun haben, darf das streng genommen auch mehr als 3 Mal der Fall sein.
 
Ist schon ein wenig komplexer. Diese Regelung mit 3 maliger Nachbesserung gilt für das gleiche Problem. Tauchen verschiedene Probleme auf, die erstmal nichts miteinander zu tun haben, darf das streng genommen auch mehr als 3 Mal der Fall sein.
Ich glaube, da irrst du.
Zweimalige Nachbesserung ist die Regel, in Ausnahmefällen, und technisch umfangreicheren Gütern oder Waren kann auch einmal ein drittes Mal eine Nachbessern begründet sein. Darüber hinaus ist es mit Nachbessern vorbei.
Auch der Kunde selbst entscheidet sich, ob er Nachbessern lassen will, oder ob er eine Eratzlieferung verlangt. Er kann auch eine Nachbesserung verlangen, und sollte diese nicht erfolgreich sein, anschließemd auf eine Ersatzlieferung bestehen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Sachmängelhaftung nur dann ablehnen, und die andere Art bevorzugen, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten begründet ist. Dem Käufer dürfen durch die Sachmängelhaftung keinerlei Kosten entstehen - Transport, Arbeitsleistung und Teile muss der Händler tragen. Bei übergroßen Waren, kann der Käufer sogar verlangen, dass die Nachbesserung vor Ort geschieht, oder dass der Händler sich um den Transport kümmern muss. Der Verkäufer kann sich auch nicht darauf berufen, gerade keine Zeit zu haben - die Nacherfüllung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, die der Käufer schriftlich festsetzt. Bei Ersatzlieferung entfällt auch eine Nutzungsentschädigung. - das wurde ausdrücklich vom EGH verboten! - klick! klick! klick!
 
Die Laufrichtung war lt. jgorres nicht die Ursache, sondern das falsche Felgenband, welches den Platten verursacht hat.
Aber das finde ich auch komisch. Ein Platten führt doch nicht zum Wegrutschen, sondern zu einem schwammigen Fahrgefühl, das mehr und mehr zu spüren ist.
Ein Platzer ist natürlich etwas anderes.
 
Ich glaube, da irrst du.
Zweimalige Nachbesserung ist die Regel, in Ausnahmefällen, und technisch umfangreicheren Gütern oder Waren kann auch einmal ein drittes Mal eine Nachbessern begründet sein. Darüber hinaus ist es mit Nachbessern vorbei.
Auch der Kunde selbst entscheidet sich, ob er Nachbessern lassen will, oder ob er eine Eratzlieferung verlangt. Er kann auch eine Nachbesserung verlangen, und sollte diese nicht erfolgreich sein, anschließemd auf eine Ersatzlieferung bestehen. Der Verkäufer kann die gewählte Art der Sachmängelhaftung nur dann ablehnen, und die andere Art bevorzugen, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten begründet ist. Dem Käufer dürfen durch die Sachmängelhaftung keinerlei Kosten entstehen - Transport, Arbeitsleistung und Teile muss der Händler tragen. Bei übergroßen Waren, kann der Käufer sogar verlangen, dass die Nachbesserung vor Ort geschieht, oder dass der Händler sich um den Transport kümmern muss. Der Verkäufer kann sich auch nicht darauf berufen, gerade keine Zeit zu haben - die Nacherfüllung muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen, die der Käufer schriftlich festsetzt. Bei Ersatzlieferung entfällt auch eine Nutzungsentschädigung. - das wurde ausdrücklich vom EGH verboten! - klick! klick! klick!

Ich kann dir versichern, dass es so einfach nicht ist, weil ich es in Bezug auf Fahrräder schon ein paar Mal miterlebt habe. In der Regel wird so was ja ohne großen Rechtsstreit beigelegt und man könnte denken, dass das mit der Nachbesserung so rechtlichen Bestand hat. Wenn es aber wirklich mal zu einer Verhandlung kommt, dann ist das viel(!) komplexer. :)
 
Aber das finde ich auch komisch. Ein Platten führt doch nicht zum Wegrutschen, sondern zu einem schwammigen Fahrgefühl, das mehr und mehr zu spüren ist.
Ein Platzer ist natürlich etwas anderes.
Ich dachte eigentlich, mich deutlich genug ausgedrückt zu haben:
  1. Ich hatte einen Sturz bei mäßigem Tempo auf trockenem Asphalt in einer Kurve.
  2. Zu einem späteren Zeitpunkt hatte ich einen Platten. Bei der Reparatur stellte ich fest, dass der Mantel entgegen der vorgeschriebenen Laufrichtung montiert war. Außerdem stellte ich fest, dass die Ursache des Plattens ein ungeeignetes Felgenband war. Der Schlauch konnte sich in die Speichenlöcher durchdrücken und war dadurch gerissen.
Leute, lest sorgfältig, bevor ihr das Fabulieren anfangt. Ich bitte drum. Danke.
 
dass das mit der Nachbesserung so rechtlichen Bestand hat. Wenn es aber wirklich mal zu einer Verhandlung kommt, dann ist das viel(!) komplexer. :)
wie definiert man denn komplexer? Ich sehe es geschrieben relativ eindeutig, dass maximal 3 Mal nachgebssert werden darf, und das auch nur, sollte der Käufer sich nicht für eine Ersatzlieferung entscheiden, außer der Grund dafür wäre nicht gegeben - etwa eine defekte Klingel, eine nicht eingestellte Schaltung, eine lockere Speiche, etc. also ein anderweitig geringfügiger Defekt. Auch die anfallenden Kosten sind gesetzlich geregelt ... - der Händler haftet für Transport, Teile und Arbeitsaufwand. Und wie erwähnt, ist eine Anrechnung der Nutzung bei Ersatzbeschaffung nicht statthaft. Was also meinst du genau?
 
wie definiert man denn komplexer? Ich sehe es geschrieben relativ eindeutig, dass maximal 3 Mal nachgebssert werden darf, und das auch nur, sollte der Käufer sich nicht für eine Ersatzlieferung entscheiden, außer der Grund dafür wäre nicht gegeben - etwa eine defekte Klingel, eine nicht eingestellte Schaltung, eine lockere Speiche, etc. also ein anderweitig geringfügiger Defekt. Auch die anfallenden Kosten sind gesetzlich geregelt ... - der Händler haftet für Transport, Teile und Arbeitsaufwand. Und wie erwähnt, ist eine Anrechnung der Nutzung bei Ersatzbeschaffung nicht statthaft. Was also meinst du genau?
Also, komplex wird es dadurch, dass es Gesetze gibt.

Gesetze sind allgemein formuliert, um möglichst viele Fälle abzudecken. Also steht im Gesetz: Der Kunde hat bei Reklamationen das Recht, die Ware zurückzugeben, den Kaufpreis zu mindern oder die Reparatur zu verlangen.

Der Händler schreibt in seinen AGB, dass er (der Händler) zunächst einmal 3 Reparaturversuche machen darf, bevor der Kunde den Preis mindern oder die Ware zurückgeben dar. Diese Einschränkung ist juristisch auch OK.

Bleiben wir beim Fahrrad: In der ersten Woche bricht dir die Schutzblechhalterung. Der Händler repariert. In der zweiten Woche funktioniert dein Schloß nicht mehr. In der dritten Woche bricht der Gepäckträger. In der Woche danach wird ein Bremskolben undicht, das Rad bleibt 4 Wochen in der Werkstatt, weil das Ersatzteil nicht verfügbar ist. So geht das noch ein paar Wochen weiter.

Der Kunde hat beim 12. Mangel den Kaffee offen und will das Rad zurückgeben. Der Händler sagt: Die Schutzblechhalterung habe ich erst einmal repariert, das Schloß auch; der Gepäckträger kann nur gebrochen sein, weil der Kunde ihn überladen hat; OK, die Bremse ist dumm gelaufen, aber was soll ich machen, wenn es das Ersatzteil nicht gibt? Ich habe aber alles repariert, der Kunde darf jetzt nicht verlangen, dass ich das Rad zurücknehmen muss.

Zugegeben, einfach konstruiert, zeigt aber die mögliche Komplexität auf.
 
Ich habe aber alles repariert, der Kunde darf jetzt nicht verlangen, dass ich das Rad zurücknehmen muss.

Zugegeben, einfach konstruiert, zeigt aber die mögliche Komplexität auf
Ich sehe das anders, und denke auch, das Gesetz auf meiner Seite zu haben. Sicherlich gibt es so eine mögliche Komplexität, und etliche Mängel nacheinander. Aber der letzte Mangel innerhalb der Zeit der Sachmängelhaftung, und innerhalb der ersten 6 Monate ohne Beweislast beim Kunden ( ab nächstem Jahr dann innerhalb eines Jahres ), berechtigt mich als Käufer doch laut Gesetz immer noch, mich zu entscheiden, ob ich den aktuellen Mangel/Defekt repariert haben will, ich einen Preisnachlass fordere, oder ich mich für eine Ersatzlieferung entscheide , wozu der Händler dann auch verpflichtet ist, und in Gewähr genommen werden kann.
Was für einen Sinn machte dann so ein Verbraucherschutzgesetz, wenn das Geschriebene in den jeweiligen Paragraphen nicht wirkt? Es würde ja dann der Händler entscheiden, nein das repariert er nicht auf Gewährleistung, oder er lehnt eine Ersatzlieferung ab. Das darf er gar nicht, und bei Ersatzlieferung darf er laut ausdrücklichem Entscheid des EGH nicht einmal eine Nutzungsentschädigung verlangen.

In deinem Fall, ein neues Rad mit mehreren gebrochenen Speichen, hätte sogar der Hersteller in die Pflicht zur Schadenshaftung genommen werden können, wenn du oder andere dadurch perönlichen Schaden bzw. Verletzungen davon getragen hättet.
Zitat : " ... - dass während der Produktion keine ausreichende Qualitätskontrolle erfolgt ist und mithin ein Mangel übersehen wurde" - nachzulesen bei der Verbraucherzentrale! - Produkthaftung des Herstellers.
Denn 5 oder 6 gebrochene Speichen an einem neuen Rad sind nicht weiter erklärungsbedürftig, oder normal, da lag eindeutig bei der Herstellung des Laufrades schon ein Magel vor.

siehe auch hier: Nachbesserung und Ersatzlieferung

lg ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag zum obigen Post
... - das geht aber jetzt doch zu weit OT, und wir sollten es auf sich beruhen lassen. Wir sind ja hier nicht vor Gericht. Es schadet allerdings auch nicht, solche Themen einmal anzusprechen ...
 
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