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Sobald aber solche Gefährte am Radlabstellplatz parkiert werden - MUSS ein Bussgeld erfolgen.In M ist es lt. auskunft einer politesse so, daß 50er (und auch größere) zwar eigtl. nicht auf gehwegen parken dürfen, aber toleriert werden, soweit sie niemanden behindern / rücksichtsvoll abgestellt sind. Ist natürlich auslegungsfähig und sowas liebe ich gar nicht...