Dreiste Fahrradwegparker

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Lastenrad
LvH ebullitt EP8/Rohloff/Gates + e-carla
Dieser Wohnwagen passt zwar nicht auf
das Grundstück weder des Eigentümers noch des evtl. Besuchten, aber der öffentliche Verkehrsraum hält ja kostenlose Fläche zur Genüge vor...
Wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob der Wohnwagen MIT Zugfahrzeug dort nicht sogar dauerhaft parken dürfte - mWn ist nur das Abstellen für längere Zeit untersagt.
 
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Lastenrad
Bastiaen mit Neodrives und Bullit mit BionX
Das verzieren von Betonflächen mit Graffitis kommt ja gesellschaftlich leider nicht so gut an.

Das ist eine Feldstudie, aber die hätten jemanden nehmen sollen der das wirklich kann!
 
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das Grundstück weder des Eigentümers noch des evtl. Besuchten, aber der öffentliche Verkehrsraum hält ja kostenlose Fläche zur Genüge vor...
Wobei ich mir auch nicht sicher bin, ob der Wohnwagen MIT Zugfahrzeug dort nicht sogar dauerhaft parken dürfte - mWn ist nur das Abstellen für längere Zeit untersagt.
Latürnich ist es geregelt: Straßenverkehrsordnung (StVO) § 12 Abs. 3b: “Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.”
Ergo, hast du das Zugfahrzeug angekuppelt so ist obriges obsolet.
 
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Das verzieren von Betonflächen mit Graffitis kommt ja gesellschaftlich leider nicht so gut an.
Wenn es der Eigentümer gestattet, so ist das sein Ding. Alles andere ist Sachbeschädigung. Leider sind die meisten Kunstwerke aus der Dose Müll.
Unser Haus wird auch regelmäßig zugeschmiert, anders kann man das nicht nennen. Das zu entfernen ist nicht günstig und kostet auch noch Zeit..
 
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Zurück zum Kern des Fadens.

Die Fahrerin des PKW kommt gerade zu diesem zurück. Sie hat ihre Tochter aus dem Kindergarten abgeholt.
Das lass ich als Grund doch glatt mal gelten, oder?
Achtung: Ironie! im letzten Satz.
 

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Lastenrad
Bullitt Race 1x10 XT mit BBS01B, Bullitt Submarine E6000, Recycle QB 1x10
Latürnich ist es geregelt: Straßenverkehrsordnung (StVO) § 12 Abs. 3b: “Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.”
Ergo, hast du das Zugfahrzeug angekuppelt so ist obriges obsolet.
Ich habe das dann damals in Nürnberg mit raren Parkraum so gelöst, dass ich einfach einen 2. Anhänger dazu gekauft habe und alle 2 Wochen in der Nacht die Anhänger getauscht habe.
Man hatte ich gute Freunde in dem Haus :love:
 
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Zurück zum Kern des Fadens.

Die Fahrerin des PKW kommt gerade zu diesem zurück. Sie hat ihre Tochter aus dem Kindergarten abgeholt.
Das lass ich als Grund doch glatt mal gelten, oder?
Achtung: Ironie! im letzten Satz.
Nur 3 Minuten?
Wo soll ich denn sonst parken?
Du kommst doch dran vorbei?
*Beleidigung/Drohung deiner Wahl*?
Nichts dergleichen?
 
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Bullitt Milk plus
Zurück zum Kern des Fadens.

Die Fahrerin des PKW kommt gerade zu diesem zurück. Sie hat ihre Tochter aus dem Kindergarten abgeholt.
Das lass ich als Grund doch glatt mal gelten, oder?
Achtung: Ironie! im letzten Satz.
wenn sie da nicht steht, steht dort der Amazon Horst oder die DHL Claudia.... Die "nur mal eben" nerven so dermaßen. Aber rumschmieren oder die Tante im Beisein des Kindes anrunden geht auch nicht. Dann lieber Bild und ab an Wegeheld. Wobei, die aufgespritzen Tuss.. aus den SUV´s stört das auch oft leider nicht.
 
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