Dreiste Fahrradwegparker

Das Beißt dann aber massiv mit 2-II und 3-III....
Für mich bedeutet das, dass auch im Parkverbot geparkt werden darf wenn niemand gefährdet wird...was hier ja eindeutig der Fall wäre.
 
Im Konkreten Fall stand die andere Hälfte des Autos auch im eingeschränkten Halteverbot auf der Fahrbahn. Daher habe ich direkt nachgefragt ob der Zauberausweis das auch erlaubt. Noch ohne Antwort.

Wenn ich noch einmal 5 Minuten Muse habe schreibe ich noch eine Mail an die ausstellende Straßenverkehrsbehörde wer, wieso, weshalb und warum diesen Ausweis bekommt und lasse euch natürlich gegebenenfalls mitwissen :)
 
Da könnte man glatt auf falsche Gedanken kommen...wer war denn das nochmal mit der Hebamme auf dem Bullitt? Die könnte doch bestimmt auch super mitten auf der Straße parken, oder?!?
 
Ich kann nur für Düsseldorf sprechen. Der ein oder die andere wird das schon bemerkt haben ;)

Hier gibt es z.B. den im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf gültigen Handwerkerparkausweis.


Damit darf ich kostenlos und lange ohne zu bezahlen auf Parkscheinpflichtigen parkplätzen stehen. Auch im eingeschränkten Halteverbot darf ich zum Teil stehen. ich darf aber nicht im absoluten Halteverbot, in Fußgängerzonen, auf Gehwegen oder Radwegen parken oder halten. Und ein paar Zonen sind ausgenommen, z.B. die Düsseldorfer Kö mit ihrer "blauen Zone".
 
Da könnte man glatt auf falsche Gedanken kommen...wer war denn das nochmal mit der Hebamme auf dem Bullitt? Die könnte doch bestimmt auch super mitten auf der Straße parken, oder?!?
Meine Frau. Die muss aber nicht irgendwo im Weg rumstehen. Mit dem Auto nicht und mit dem Bullitt nicht. Wir haben hier die Probleme nicht ;)
 
Aber wenn ich gerade drinnen einem Menschen z.B. aus dem Bett in den Rollstuhl helfe, sollte ich dann nicht auch eine gewisse Wahrnehmung dafür haben, dass mein Auto gerade andere
Menschen im worst case gerade dorthin befördert...
 
Zu meinem Vorfall von gestern gibt es Neuigkeiten. Eigentlich haben die heute nur anders geparkt entgegen der Fahrtrichtung in der Böschung an der Straße.

Ich habe kurz überlegt, so wegen Parken entgegen der Fahrtrichtung oder so.

Aber man will ja keinen Überfordern!

Außerdem stört es da auch eher wirklich nicht.
 
So, heute hatte ich die Faxen dicke. Schulaus, der Hort hatte heute und gestern zu, insofern war alles voller Autos. Eigentlich habe ich ja keinen Bock auf weg.li, weil ich es nicht als meine Aufgabe sehe, aber heute habe ich dann doch damit angefangen. Tat gut ....

PS: Man bemerke übrigens den großen Parkplatz links. Unendlich platz zum entspannten Parken, sind eben 10 Meter zu laufen. Und der Besitzer des SUVs steht wartend vor seiner Karre in der Kurve. Bisschen weiter links (also unter 5 Meter) ist übrigens der Zebratreifen für die laufenden Kinder ....
 

Anhänge

  • PXL_20230303_111328671.jpg
    PXL_20230303_111328671.jpg
    389,6 KB · Aufrufe: 178
  • PXL_20230303_112910579.jpg
    PXL_20230303_112910579.jpg
    377,8 KB · Aufrufe: 178
Hat schonmal jemand einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen Beleidigung angezeigt?

Ich hätte hier ein beherztes "Halts Maul, gefolgt von einem "Arschloch" anzubieten.

Bezeugen könnte und würde das die Mitbewohnerin/Kollegin.

Reihe Autos steht am gegenüberliegenden Straßenrand, immer wieder Platz um mit dem Auto einzuschären.

Macht er nicht und zwingt mich zum anhalten, genau an einer Stelle wo halt genug Platz ist.....

Ich habe dann, beschädigungsfrei, an die Scheibe "geklopft", worauf hin er anhielt......

Älterer Mann, wo sollen er denn hin?
 
www.br.de

Urteil rechtskräftig: Fotografieren von Falschparkern erlaubt

Sie fotografierten Falschparker und schickten die Bilder an die Polizei: Zwei Männer in Bayern bekamen deshalb Ärger mit der Datenschutzaufsichtsbehörde. Ein Gericht gab den Männern jedoch Recht - nun ist dieses Urteil auch rechtskräftig.
www.br.de
www.br.de
Dass Bayern bzw. die bayerische Regierung mit dem Rechtsstaat hat, wird einmal mehr deutlich, wenn man sieht, welche Konsequenzen der "Freistaat" aus dem Urteil zu ziehen gedenkt...
 
Dass Bayern bzw. die bayerische Regierung mit dem Rechtsstaat hat, wird einmal mehr deutlich, wenn man sieht, welche Konsequenzen der "Freistaat" aus dem Urteil zu ziehen gedenkt...
Bei uns ist es wie ich mich schon oft darüber aufgeregt habe, eben stets ganz anders.

Man wird hier in Bayern wegen Lappalien (wenn man Radfahrer ist oder auch med. Cannabis benötigt per Rezept) massiv kriminalisiert und teilweise die Existenz vernichtet. Das war früher z.B. bei der polizeilichen Einkesselung von Demonstranten so (O-Ton damaliger Bürgermeister: das ist eben unsere bayerische Lebensart) und ist heute nicht anders.

Kürzlich war auch hier der Frauentag und es fand so eine Art Treffen von Frauen statt. Man kann sich nicht vorstellen, wie viel Polizei da vor Ort war und reihenweise komplett die Radwege zugeparkt hatte.

Der BR hatte aber nur darüber berichtet, dass bei den Ministerien jetzt glücklicherweise auch gegendert werden muss und alle Schriften geschlechterneutral verfasst werden müssen. Deswegen Pressekonferenz im Innenministerium.

Ich wurde sogar von der Polizei extrem angeschnauzt, als ich ein Mädchen vom Überfahren von einem abbiegenden LKW unter den Reifen rausgezogen hatte (hatte damals mit Fotos berichtet). Die wäre platt gewesen, aber man weigerte sich Zeugenaussagen aufzunehmen und schnauzte diese an.

Ich werde berichten, wie es bei uns abgeht, wenn ich Falschparker mit der App weiterleite. Bisher hatte ich noch nichts von den Behörden gehört...
 
Hat schonmal jemand einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen Beleidigung angezeigt?

Ich hätte hier ein beherztes "Halts Maul, gefolgt von einem "Arschloch" anzubieten.

Bezeugen könnte und würde das die Mitbewohnerin/Kollegin.

Reihe Autos steht am gegenüberliegenden Straßenrand, immer wieder Platz um mit dem Auto einzuschären.

Macht er nicht und zwingt mich zum anhalten, genau an einer Stelle wo halt genug Platz ist.....

Ich habe dann, beschädigungsfrei, an die Scheibe "geklopft", worauf hin er anhielt......

Älterer Mann, wo sollen er denn hin?
Kannst du machen, wenn es dir/euch den Aufwand wert ist (Erscheinen vor Gericht, Zeugenaussagen etc.). Die Zeugin ist hier unbedingt nötig.
Zu erwarten wäre wohl mE maximal eine Geldstrafe.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
 
Heute standen hier an der Grundschule mal wieder die Udels - kamen komischerweise keine Elterntaxen...
 
Zurück
Oben Unten