Das ist richtig und gilt bereits seit zig Jahren. Einhändig zu öffnende Klingen sind im öffentlichen Bereich verbotene Waffen. Dazu zählen Spring- und Fallmesser genau so wie eben diese Griffhilfen an einem Taschenmesser.
Ich hab das mal vor ein paar Jahren auf einer Polizeiwache durchgespielt, ob mein damals neues CRKT Kommer 30-30 akzeptabel ist, weil man den dort vorhandenen Daumenpin an der Klinge abschrauben kann. Eine Nagelrille zum Öffnen hat die Klinge nicht, aber man kann sie mit Daumen und Zeigefinger festhalten und heraus klappen.
Der Grund warum ich überhaupt mit dem Messer zur Polizei ging, war die damals in Deutschland noch recht seltene Waffenverbotszone in der Innenstadt (mittlerweile gibt es mehrere und nicht mehr nur in Bremen). Der erste Kommentar von einem der drei Beamten die mir gegenüber saßen, war: "Sie meinen wir mit den Schildern gar nicht." Womit angesprochen wurde, was sowieso jeder weiß, Waffenverbotszonen sind der Vorwand um beliebige Taschenkontrollen und Durchsuchungen bei Personen durchführen zu dürfen, deren Gesicht oder Erscheinung den Reflex dazu bei anwesenden Polizisten auslösen kann.
Und diesen Reflex löste ich offensichtlich nicht aus.
Was ich schon wusste, hier im Forum aber offensichtlich noch nicht jeder, ist, das das Waffenrecht sehr "schwammig" formuliert ist und daher überwiegend interpretiert werden kann und muss. Na zumindest war das bis vor kurzem der Fall.
Wenn in der Presse steht, das ein "absolutes Waffenverbot" gilt, dann ist das eine Regelung ähnlich wie bei internationalen Flügen und alles bis hinunter zur Nagelfeile zählt zu den gefährlichen Gegenständen. Eine akzeptable Klingenlänge gibt es dann nicht mehr.
Zurück zur Polizeiwache. Dort kam einer der Beamten auf die Idee, das gefaltete Messer am Klingenrücken zu halten und mit einem Schwung der Hand den schwereren Griff aufklappen zu lassen. Ergo konnte er es mit nur einer Hand auf falten. Die anderen Polizisten widersprachen aber, das wäre jetzt an den Haaren herbeigezogen und in einer hektischen Situation würde man das Messer eher fallen lassen, als es so öffnen zu können.
Man war sich also einig, das ich ein "legales" Taschenmesser vorzeigte.
Vor zwei Jahren hatte ich meine Ausstattung nochmal überdacht und mittlerweile trage ich ein
Stanley Klappmesser bei mir, das sogar auf Knopfdruck aufklappt. Die Klinge muss man danach aber noch raus schieben und sie ist dann trotzdem nur zwei Zentimeter lang.
Für den kulinarischen Bedarf habe ich ein
Victorinox Picknickmesser dabei, das entsprechend harmlos wirkt. Beides würde ich zwar in der Stadt mitnehmen, aber entsprechend tief unten im auch sonst recht vollen Rucksack, womit ich die Gegenstände per Definition "nicht im direkten Zugriff" habe.
"Führen" bedeutet genau das - schnell in der Hand = führen.