Also, einige Telefonate und sehr vielen google, KI und IHK suchen später später kristallisiert sich heraus das.....
Reisegewerbe ist spätmittelalterlich und fast alle werden oder sind schon Verbrecher....
Der Grund dafür ist wie immer, Macht, Geld und Unwissenheit....
Genauer will ich das jetzt auch nicht ausführen, und noch mehr auch nicht wissen.
Relevant für mich oder andere die eine ähnliches Geschäftsmodell haben oder planen ist:
1. ein stehendes Gewerbe angemeldet haben (also so ganz normal mit Laden oder Werkstatt usw.).
2. falls man plant vor Ort abzurechen, (bar, Leibeigenschaft oder um die Kinder der Kunden in Zahlung zu nehmen) braucht man ein Reisegewerbe.
3. man kann beides parallel machen...
Reisegewerbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach den Vorschriften der Gewerbeordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen einer Reisegewerbekarte bedarf. Wird im Rahmen eines einheitlichen Gewerbebetriebs sowohl ein stehendes Gewerbe als auch ein Reisegewerbe betrieben, so ist der Betrieb in vollem Umfang als stehendes Gewerbe zu behandeln.
Damit hat sich das Thema für mich erledigt, wenn ich für einen Tag in der Woche eine Sondernutzungsfläche vom Ordnungsamt bekomme (bezahle) werde ich mir auch eine Reisegewerbekarte besorgen. Dann gibt´s da kein gemecker.
Steuerlich, Gewerbesteuer usw. läuft dann alles auf das stehen Gewerbe.
Das werde ich mir allerdings noch von Finanzamt bestätigen lassen, bzw. das genau so anfragen.