Carla Cargo an Tern GSD - möglich?

Beiträge
138
Lastenrad
Tern GSD S00, 1 kWh, Familien-"auto"
Hallo,

ich probiere dieses Jahr aus, etwas nebenbei zu verdienen (Saisonware, ca. 2-3 Monate Tätigkeit im Jahr). Wenn mein Testballon dieses Jahr gut steigt, würde ich das nächstes Jahr in größerem Rahmen evtl. auch mit Förderung oder Krediten ausbauen wollen.

Da ein selling point der umweltfreundliche Transport ist, ist natürlich die Frage, inwiefern ich mein Lastenrad dafür nutzen kann.

Gestern die Hammerprobe: Mit bestimmt 260 kg Systemlast bis zur Waldgrenze den Deister rauf. Holla die Waldfee! Am Ende mein Bosch auf MAX, niedrigster Gang, Schrittgeschwindigkeit, Strampeln und Keuchen wie blöde - und dann kam ich oben an. Und genau dafür habe ich den zweiten Akku. =3

Der Heimweg war wesentlich schöner.

Falls ich das also nächstes Jahr in Groß machen möchte, sollte ich mir Gedanken um einen schonenderen Umgang mit meinem Hinterrad machen... und Carla ist durch ihre eigene Bremse sehr attraktiv. Glaubt ihr, dass das irgendwie kompatibel ist? Ich habe den Clubhouse-Aufsatz, so dass ich hinten auf normale Gepäckträgerhöhe käme, den kann man ja auch noch mit zusätzlichen Schellen vorne und hinten verstärken (um die Schraubverbindungen zu entlasten). Oder soll ich mir dafür lieber einen verstärkten Aufsatz am Rad anschweißen lassen? Der würde dann quasi das Clubhouse ersetzen, in ähnlichen Dimensionen, um den Kindertransport weiterhin zu ermöglichen.

Für Ideen bin ich offen. :whistle:
 
Dafür solltest du eine Carla mit Motor nehmen, denn die Ackus, Motor, Rahmen und co. mögen es nicht besonders länger unter vollast zu laufen. Carla mit Motor schont nicht nur den Fahrer, sondern auch den Acku und den Radmotor. ... Dann würde ich mit Tern noch klären, wie das mit der Garantiezeit ist, wenn man den Rahmen und co. während dessen so strapaziert. Ich hab an meinem "Normalrad" eine Anhängerkupplung aud dem soliden Gepäckträger.... der deswegen gern mal bricht, weil er füer entstehenden Querbelastungen nicht gebaut ist. Da ist auch vorsicht geboten !

:) Helmut
 
Naja... Garantie würde bei gewerblicher Nutzung eh wegfallen... Und in einem Jahr macht das den Braten auch nicht mehr fett.

Ich habe auch nicht vor, jeden Tag den Berg ganz rauf zu fahren, aber alle paar Tage wird das dann schon sein müssen. Spätestens einmal die Woche.

Eventuell könnte ich den Hersteller auch fragen, ob die mir die Lenkstange einfach tiefer legen. Dann wird's aber nix mehr mit der Handwagenfunktion. :cry:
 
Tern ist in den USA Distributor für Carla Cargo und in NYC verkauft der dortige Distributor selbst die Kombination aus Tern GSD + "Bio"-CarlaCargo. (Generell scheinen Amazon Prime Now/Wholefoods und andere Nutzer dort die Carla überwiegend in der unmotorisierten Version zu verwenden).

Ich meine sogar auf Instagram gelesen zu haben, dass Carla Cargo Engineering selbst eine Kupplungsaufnahme für das GSD baut/vertreibt. Frag mal in Kenzingen nach.

Siehe auch:
 
E-Rad+ E-Angänger wäre ohnehin nicht erlaubt wegen Überschreitung der zulässigen 250Watt Antriebsleistung.
 
E-Rad+ E-Angänger wäre ohnehin nicht erlaubt wegen Überschreitung der zulässigen 250Watt Antriebsleistung.

Ich denke in den USA ist es schlicht eine Preisfrage, da die Pedelec-Grenzen dort höher und noch viel weniger kontrolliert werden (wer mag: auf YouTube nach "Louis Rossmann bike Fire" suchen ;) - Grade gesehen, dass er alle Videos dazu auf Privat gestellt hat. Darum ging's: Er hat schon zwei Räder mit Bafang Motoren ausgestattet und massiv frisiert, bis die Akkupacks irgendwann abgefackelt sind und alles zerstört haben.)

Bei uns in D müsste man wohl Anwälte beschäftigen: Die Obergrenze ist ja eine Dauerleistung von 250W - beim Anfahren liefern meines Wissens alle Motoren deutlich mehr. Wenn man Pedelec Motorsteuerung und E-Carla aufeinander abstimmen würde, wäre das glaube ich sogar rechtlich sauber.

Ob es dann aber noch einen Vorteil hat, der die Kosten rechtfertigt?
 
E-Rad+ E-Angänger wäre ohnehin nicht erlaubt ...

Die Frage ist durch die Gesetze nicht eindeutig erklärt und entsprechende Gerichtsurteile zur Klärung gibt es noch nicht.

Eindeutig ist, dass nicht beide Antriebe gleichzeitig unterstützen dürfen. Carla Cargo schreibt zum Pedelecbetrieb in den FAQ unter anderem selbst:

Kann ich mein Pedelec mit einer eCarla kombinieren?

...

Das macht dennoch Sinn mit einem Pedelec einer CARLA zu ziehen, denn der Motor des CARLA CARGO Lastenanhängers wird nur dann aktiv, wenn auch der Pedalsensor, der am Zufahrrad befestigt wird die Trittfrequenz registriert. Bei einem Pedelec wird dieser Pedalsensor einfach nicht montiert und damit ist auch sichergetellt, dass der CARLA CARGO Fahrradanhänger keine Wirkung besitzt. Der Gasgriff widerum darf angebracht werden und nützt als Starthilfe bis 6 km/h. Ab 6 km/h würde dann die Unterstütztung der eCARLA wegfallen und das Pedelec übernimmt wieder komplett.

Wenn technisch sichergestellt ist, dass nur ein Antrieb unterstützt, sehen die also kein Problem. Eine eCarla darf nach deren Kenntnisstand also grundsätzlich von einem Pedelec gezogen werden. Das die keine Juristen sind ist klar, aber die werden keine vorsätzlichen Falschinformationen verbreiten.

Meine Gedanken dazu: Umgekehrt sollte es auch ausreichen das Pedelec ohne Akku zu betreiben, sofern das möglich ist. Auch dann ist ein gleichzeitiger Betrieb sicht- und nachprüfbar ausgeschlossen. Der Pedelec-Akku könnte auf der Carla mitgenommen werden und bei Bedarf, wenn zum Beispiel der der Carla leer ist, verwendet werden. Dann wird halt der Akku der Carla aus seiner Halterung genommen. So ist bei einer Kontrolle durch bloße Sichtkontrolle erkennbar, dass nur ein Antrieb verwendet wird. Entsprechende Kästen / Halterungen für die jeweils nicht benutzten Akkus können ja an der Carla angebracht / verstaut werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten