Bilderthread: Sehenswerte Transporte?

2x Kantholz Länge 4m, gut abgeflaggt, d=9km.
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3 m lange Balken nicht, aber noch längere Küchenarbeitsplatten.... wobei ich darauf achte, das sich das Gewicht auf dem Anhänger verteilt, und nicht so auf der Deichsel und der Kuplung liegt.

:) Helmut
 
Dafür bräuchte es eigentlich so zwei Fahrgestelle, wie beim Holztransport, die man vorne und hinten drunter packt, Deichsel dran und fertig. Dann spielte die Länge - wenigstens bis zur ersten Kurve - keine Rolle mehr.
 
Der Schwertransporter unter den Lastenrädern... braucht noch ein Schild "Gefahrentransport". Und Kinderfahrradwimpel, damit die Gefahr auch wirklich gesehen wird.

"Achtung: Fahrzeug schwenkt beim abbiegen aus"
 
Endlich! Vorbildlich!

Ihr anderen Brettertransporteure: Nachmachen, bitte. ;) Ohne seid ihr so gut wie unsichtbar.
Ich würde das wohl auch so kennzeichnen, aber ich meine im Hinterkopf zu haben, das Ladung nach vorne nicht überragen darf, oder?
Und um beim Thema zu bleiben:
Anhäger mit Rad transportiert, da auf der Anreise zum Abholen der (neue, Schwalbe) Schlauch an der Naht aufgerissen ist.
Werde ich bei Anreise mit leerem Hänger jetzt wohl öfter so machen, weil es wackelfrei passt und man ohne Hänger ja doch wendiger ist - Und der leere Hänger so hoppelt.
 

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Einige meiner spektakulärsten Transporte. :)

180x180 Zaunpanel.
Super stabil. Nur auf dem Radweg hatte ich damit knapp nicht mehr Platz. ;-)
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3 Europalette + Polster
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Alte Fenster zum Frühbeetbau im Garten.
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180x180 Zaunpanel.
Frontspoiler für besseren Abtrieb! :ROFLMAO:

Beeindruckend!

Ich würde das wohl auch so kennzeichnen, aber ich meine im Hinterkopf zu haben, das Ladung nach vorne nicht überragen darf, oder?

Das stimmt so! Darf nur hinten und maximal 100cm überstehen und muss dann gekennzeichnet werden mit roter Fahne und Nachts mit rotem Licht.

180x180 Zaunpanel.

Hier bin ich mir gar nicht sicher, ob man das wirklich so darf. Beim Kfz darf die Ladung nicht seitlich überstehen, außer es ist ein Schwerlaster mit Sondergenehmigung.
Beim Fahrrad gibt es immerhin keine festgelegte Maximalbreite für das spezifische Fahrzeug. Beim Kfz gibt es einen Fahrzeugschein, in dem die Breite vermerkt ist, beim Fahrrad nicht.
Aber Vorsicht: Bei 250 cm (oder waren es sogar 255 cm?) dürfte Schluss sein, weil es die maximal erlaubte Fahrzeugbreite ist.

Aber ich denke, so was kann man ruhig und gelassen angehen. Notfalls schiebt man das Rad, wenn die Rennleitung mault.
 
War nicht 100cm die grenze, ab der die beflaggung/beleuchtung vorgeschrieben ist ?
(sprich: bei weniger als 100 noch nicht?)
Ja.

"Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
  • 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
  • 2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
  • 3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm."

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

aber ich meine im Hinterkopf zu haben, das Ladung nach vorne nicht überragen darf, oder?
Ja.

"(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen."

(gleich Quelle)

Danke an euch alle für das darauf-Hinweisen! Ich hatte mich zuvor gar nicht eingehender mit der Materie beschäftigt, sollte man aber. Ihr hattet Recht!
 
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