Begleitung Minderjähriger auf Fußweg mit S-Pedelec

Wie ich solche Schnatterer hasse ...
???

Noch mal zur Erläuterung: Die beiden S-Pedelec-Lastenräder kommen nicht nur jeden Tag zum Einsatz (je ca. 55km), sondern auch auf Radtouren in den Ferien. Da kommt es zwangsläufig dazu, dass die Kinder selbst fahren wollen und sie entsprechend begleitet werden sollen/müssen. Da ist es mitnichten so, dass ich eben schnell ein Bio-Bike aus dem Schuppen nehmen kann. Ich habe durchaus kein Problem damit, mit dem S-Pedelec neben dem Fußweg auf der Fahrbahn zu fahren.
Danke an alle, die sich sachlich mit der Materie auseinander gesetzt haben.
@Buledde: Danke für den Link. In besagtem Fall ist das Kind 8,5 Jahre alt. Ich denke, da sind die Fakten schnell klar. Auch wird gesagt, dass Kinder ab 6 sich selbstständig im Straßenverkehr bewegen dürfen. Unser Großer (8) fährt auch allein im Ort herum. Wie sieht es aber bei deutlich jüngeren Kindern aus?
Als Fazit bleibt wohl, dass es mit der Aufsichtspflicht nicht einfach ist und ggf. im Einzelfall vor Gericht entschieden wird. Das AG München entschied: Fährt ein 4-jähriges Kind mit seinem Kinderfahrrad auf dem Gehweg, so ist die Aufsichtsperson verpflichtet, in unmittelbarer Nähe auf das Kind zu achten, damit sie durch sofortiges Eingreifen Unfälle vermeiden kann. Eine Entfernung von 4 m ist nach Ansicht des AG München viel zu weit und begründet deshalb eine Aufsichtspflichtverletzung. :unsure:

Nicht schön, bleibt zu hoffen, dass nichts passiert
 
Das mit den 4m hat schon seinen Grund. Wie willst du denn eingreifen, wenn ein Fußgänger aus ner Haustür kommt und das Kind voll drauf los fährt? Rechtlich gesehen ist das Kind auf dem Fahrrad ein "Fremdkörper" auf dem Gehweg und müsste in nahezu allen Fällen Nachrang haben. Hält dein Kind beispielsweise an jeder einmündenden Straße an und steigt ab? Es sind eben Kinder und die kennen die Verkehrsregeln nicht richtig, halten sich nicht dran, bzw. können die komplexen Situation einfach nicht richtig erfassen. So unschön das Ergebnis auch ist, du hast nur die Wahl zwischen OWi wg. fahren auf dem Rad-/Fußweg oder der Aufsichtspflicht. Ich würde da lieber die OWi nehmen, weil das erstmal bei deiner Schleichgeschwindigkeit einer kontrollieren/bestrafen muss, wohingegen das Thema Aufsichtspflicht ja auch eine nichtrechtliche Komponente hat, nämlich dass deinem Kind bei nem Unfall auch was passieren kann.
 
oder dem Kind erklären, dass es gerade nicht begleitet werden kann (darf, weil kein geeignetes Fahrzeug vorhanden)? Ggf geeignete Strecken suchen wo kein Gehweg und kein Verkehr. Hört sich zwar nach Spielverderber an, aber immerhin wurde diese Variante hier noch gar nicht diskutiert ;)
 
Nabend,

ich habe im Leben die Erfahrung gemacht, dass wo kein Kläger ist,
da auch kein Richter.

Ich versuche es mal aus menschlicher Sicht und nicht aus juristischer!

Warum sollte man nicht mit dem S-Pedelec sein Kind auf dem Bürgersteig
begleiten dürfen? Das heißt ja nicht automatisch, dass die Aufsichtsperson
gefährlich schnell fährt und somit Fußgänger gefährdet!?
Denn dann würde sie ja zwangsläufig das eigene Kind überholen!

Ferner sind die Grünen (gemeint ist hier die Kavallerie) auch nur Menschen
und die Wahrscheinlichkeit, dass sie selber Kinder haben ist sehr hoch, aber
selbst wenn nicht:

Ich möchte die/den/jenige/n sehen, der hier eine öffentliche Anzeige einreicht
und somit dem Kinde zeigt, dass die Grünen wenig vertrauenswürdig sind.

Gewiss, Gesetz ist Gesetz und muss immer gelten.
Aber über dem Gesetz steht die Menschlichkeit! ;)

Und wieder wegduck... ;)
 
Heute ist mir langweilig und höre schöne Musik (Grave Digger in Wacken), daher lese ich diesen Thread. Ich mache sogar für Erwachsene auf Fahrrädern den Weg frei auf dem Gehweg, da bricht mir nix ab.
 
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