???Wie ich solche Schnatterer hasse ...
Noch mal zur Erläuterung: Die beiden S-Pedelec-Lastenräder kommen nicht nur jeden Tag zum Einsatz (je ca. 55km), sondern auch auf Radtouren in den Ferien. Da kommt es zwangsläufig dazu, dass die Kinder selbst fahren wollen und sie entsprechend begleitet werden sollen/müssen. Da ist es mitnichten so, dass ich eben schnell ein Bio-Bike aus dem Schuppen nehmen kann. Ich habe durchaus kein Problem damit, mit dem S-Pedelec neben dem Fußweg auf der Fahrbahn zu fahren.
Danke an alle, die sich sachlich mit der Materie auseinander gesetzt haben.
@Buledde: Danke für den Link. In besagtem Fall ist das Kind 8,5 Jahre alt. Ich denke, da sind die Fakten schnell klar. Auch wird gesagt, dass Kinder ab 6 sich selbstständig im Straßenverkehr bewegen dürfen. Unser Großer (8) fährt auch allein im Ort herum. Wie sieht es aber bei deutlich jüngeren Kindern aus?
Elterliche Aufsichtspflicht - Aufsichtspflichtverletzung - Kinderunfall - Kinderunfälle - Eltern - Mutter - Vater - Fahrrad - Kinderfahrrad - Haftungsprivileg
Aufsichtspflichtverletzungen - Die Pflicht von Eltern und sonstigen Aufsichtspersonen zur Beaufsichtigung von Kindern und sonstigen Schutzbefohlenen - Eltern haften für ihre Kinder! - das ist falsch
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Nicht schön, bleibt zu hoffen, dass nichts passiert