@lowtech @triton-mole
Wohl ein guter Punkt, wenn man es denn so richtig wie möglich machen will.
Ich habe mal ein wenig konkreter dazu gegoogelt, leider sind die Ergebnisse aller Begriffe die mir zu dem Thema einfallen komplett verseucht von irgendwelchen Magazinbeiträgen, welche alle in etwa das selbe oberflächliche Geschwafel wiederaufwärmen.. z.B. dass von einem Umbau ohnehin eher abgeraten wird, muss das Fahrrad doch "für die zusätzlichen Belastungen ausgelegt sein" etc. Dann die üblichen Punkte: 250W, 25km/h, nur unterstützend. Tiefer ins Detail gehende Informationen, geschweige denn Quellenangaben, sind eher selten..
Manchmal hasse ich Journalisten, die zu jedem thema unbedingt das selbe gelaber anderer Journalisten wiederaufwärmen müssen. Naja..
Bzgl. der Vorgabe, die Leistungsparameter des Motors dürften nicht vom Nutzer veränderbar sein, konnte ich nichts konkretes finden. Nur eine Diskussion im Pedelec-Forum darüber, dass irgendeine Regel/Gesetz/Vorschrift für Hersteller im Raum stand/steht, die vorschreibt ihre Pedelecs hackingsicherer zu machen. Insofern würde ich mich natürlich sehr freuen, solltest jemand ggf. die Verordnung/Gesetzesänderung zu dem Thema finden und hier verlinken können.
Die Nennleistungsgeschichte ist wohl ebenfalls ein Thema für sich, oder aber auch sehr schnell abgefrühstückt. Im Straßenverkehrsgesetz (
STVG §1) wird erstmal unmissverständlich gesagt: " (3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens
0,25 kW ausgestattet sind...". Ich bin kein Jurist, wer aber Nummer sicher gehen will darf sein Rad also wohl wirklich nicht mit einem höher angegebenen Motor "ausstatten", da es ansonsten als Kraftfahrzeug zählt. Oder zumindest erstmal nicht durch diesen für Pedelecs relevanten Paragraphen nicht als Kraftfahrzeug zählt. Thema theoretisch beendet
Nun habe ich aber etwas weiter geschaut und bin ich bei meiner Suche auch über die "
VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen" gestoßen. Lustigerweise findet sich hier fast wörtlich der §1 der STVG wieder. Und zwar unter Artikel 1 (Anwendungsbereich) Unterpunkt h). Etwas weiter findet sich dann auch der Verweis zur Definition der "Nenndauerleistung" (Artikel 2, Unterpunkt 35). Es wird auf die
UN-ECE-Regelung Nr. 85 verwiesen. Und hier ist der Punkt erreicht, wo sogar ich als Ingenieur keinen nerv mehr habe wirklich zu verstehen was uns diese Regelung sagen will - viel komplizierter hätte man dieses Dokument wohl nicht formatieren können. Aber ja, es muss ja alles seine vollumfängliche Richtigkeit haben - so ist das halt. Im Kern wird das Prüfverfahren genauer definiert, welches in letzter Konsequenz auf die Motortemperaturerhöhung nach 30 minütigem Betrieb unter definierten Bedingungen abzielt (so jz.B.
hier erklärt). Die Maximalleistung oder Dauernennleistung sind für den Motor also unbeschränkt, lediglich die Nenndauerleistung wird berücksichtigt. So hat z.B. Bosch eine ganze
Reihe von Motoren im Programm, die teilweise bis zu 600W Spitzenleistung liefern, aufgrund eines guten Kühlkonzeptes oder Wirkungsgrades aber dennoch mit 250W Nenndauerleistung angegeben werden dürfen.
Ob man dies alles nun als sinnvoll oder unsinnvoll betrachten mag, stellen sich für mich nun die (juristische) Frage:
1. Wie wird ein gedrosselter Motor juristisch behandelt? Wenn ich die Eingangsleistung auf 250W beschränke, so ist die Nenndauerleistung definitiv noch weit darunter, kompliziertes Prüfverfahren hin oder her. Wird dies anerkannt, oder zählt lediglich die Herstellerangabe..?
2. Die bereits oben aufgeführte Frage: Wenn eine Drosselung anerkannt würde, wie einfach darf der Motor entdrosselbar sein (darf ich also überhaupt einen Motor verwenden, denn ich als Konsument konfigurieren kann?)
Nun muss ich aber auch zugeben, dass wir in Deutschland ja ohnehin immer sehr an unseren Regeln und Gesetzen hängen, oder aber auch einfach hin zur Überängstlichkeit diesbezüglich erzogen werden. Für mich trifft dies jedenfalls mit Sicherheit zu. Insbesondere die Grundeinstellung "Ist etwas nicht explizit erlaubt, so ist es grunsätzlich verboten", verdeutlich was ich damit meine. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auf der anderen Seite: wenn ich meinen Motor mit 250W betreibe, ihn auf 25 km/h drossel und er nur als Unterstützung läuft, so mache ich einfach nichts falsch, so unterscheide ich mich in der Praxis nicht von einem fertig gekauften Pedelec. Juristisch mag das streng genommen dann villeicht anders aussehen, mein Gewissen ist trozdem rein.
Andernfalls könnte es passieren, daß das Fahrrad bei einer Kontrolle eingezogen wird, um untersucht zu werden. Auch wenn bei der Untersuchung dann herauskommt, daß alles OK ist, ist das ärgerlich, wenn das Fahrzeug erst mal ein paar Wochen/Monate weg ist.
Das wäre tatsächlich auch das größte Risiko, was ich realistisch noch an der Sache sehen würde. Wenngleich ich selbst dieses Szenario noch für eher unwahrscheinlich halte.
Naja, vielzuviel Text für dieses Thema - musste jetzt aber einfach mal raus. Der gute Rene hat das Thema ja auch
in einem Video angesprochen, seiner Meinung kann ich da in fast alles Punkten zustimmen. Und er hat zudem noch bei Polizei, Versicherung, TÜV usw. angefragt. Auch hier scheint der gesunde Menschenverstand zum Glück der juristischen Haarspalterei zu überwiegen
Das wichtigste für die alltägliche Praxis scheinen vielmehr die 25 km/h und ausschließlich unterstützende Wirkung zu sein, weniger die Motorleistung.
PS: StVZO und StVO habe ich mir dazu jetzt noch garnicht angeschaut - solltet ihr hier noch relevante Paragraphen kennen gerne verlinken!