Ich habe zum Bahnfahren mit einem Bullitt eine spezielle Frage:
Ich habe vor nächstes Jahr von Mainz nach Bayreuth mit dem Zug zu fahren um den in umgekehrter Richtung den Mainradweg zu nehmen.
Fernverkehr fällt ja eh weg, also Nahverkehr.
Laut Karte der DB muss ich dabei durch das Gebiet von RNN, RMV, VRN und VGN.
Zur Mitnahme von Rädern sagt DB folgendes:
Fahrradmitnahme im Verkehrsverbund
Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt. In einigen Verkehrsverbünden gibt es Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme, um die im Berufsverkehr gefüllten Züge nicht zusätzlich zu belasten.
Also mal im Detail schauen:
VGN:
Sie können Ihr Fahrrad mitnehmen, wenn
- es ein herkömmliches einsitziges Zweirad oder ein Pedelec ist (zweisitzige Tandems werden nur in den Mehrzweckabteilen von Zügen mitgenommen) -> OK
VRN:
Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2,0 Metern und mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm. Bei ausreichenden Platzverhältnissen sind auch Tandems, Fahrradanhänger und Fahrradsonderkonstruktionen (z.B. Liegeräder, Dreiräder) zugelassen. ->
Müsste auch OK sein
RNN:
Quasi nur von Mainz bis zur Grenze im Rhein, also nahezu irrelevant ->OK
RMV:
Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen. Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen. ->
NICHT OK
Gebiet ohne Verkehrsverbung:
Keine Ahnung wie es dort geregelt ist bzw. wo man eine entsprechende (belastbare!) Aussage dazu herbekommt.
Was sagt ihr zu der Lage? Besonders das kategorische Verbot von Lastenrädern im RMV ist befremdlich.
Wie würdet ihr vorgehen?
Gruß