Anhänger Betrieb mit S-Pedelec

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Darf ich mit einem normalen S-Pedelec, ordentlich mit Kennzeichen hinten überhaupt einen Anhänger nutzen?
Allein wegen der weiteren Nutzung als Schiebewagen an der Einsatzstelle ist mir manchmal im Alltag ein Anhänger angenehmer.

Drei Radlhändler dazu befragt - vier verschiedene Ansichten erhalten :whistle:

Von "geht ja gar nicht" bis hin zu "klar ist möglich, mache ich selbst seit Jahren so". Frage jetzt lieber vorher nach - einen Hinterher Anhänger ist im Bestand und der kann gerne wieder eine häufigere Nutzung erfahren dürfen :)
 
Frag doch mal die Rennleitung. Ich war auch schon für Fragen auf der Wache, da wurde mir bisher immer und gut geholfen.

Wobei ich hier auch schon Mopeds mit Anhängern gesehen habe. irgendwas scheint da wirklich erlaubt zu sein....
 
Drei Radlhändler dazu befragt - vier verschiedene Ansichten erhalten
Du willst noch weitere Antworten, bitteschön:
  1. Die Kupplung muss in genehmigter Bauart ausgeführt sein und der Anhänger die ‚spezifischen Beleuchtungselemente‘ aufweisen.
Für Kleinkrafträder (S-Pedelec gehören bekanntlich dazu) gilt:
  1. Das Versicherungskennzeichen muss am Anhänger wiederholt werden.
  2. Der Anhänger benötigt eine BE.
  3. Für das Zugfahrzeug muss eine zulässige Anhängelast eingetragen sein.
 
Soweit ich weiß, hat FraWie recht, ausser bei Punkt 2., für Anhänger hinter dieser Fahrzeugklasse reicht ein den gültigen Normen entsprechender Anhänger aus. Und bei Zweirädern ist eigentlich nie eine anhängelast eingetragen, daher gilt soweit ich weiß für Anhänger an KKR usw. eine allgemeine Gewichtsbeschränkung.
Ich habe gerade keine Quellen zu diesen Informationen zur Hand. Meine TÜV Literatur ist auch schon etwas veraltet, ich könnte aber nachsehen.

In der Regel scheitert es an der AHK, da es keine geprüften Kupplungen dafür mehr gibt, die Hebie Kupplung für Hochdeichsel war wohl früher mit Prüfzeichen und für Krafträder bis 125ccm freigegeben, ist es aber nicht mehr. Weber hat keine geprüften Kupplungen im Angebot.
Damit ist eigentlich der Rest unwesentlich, da nur noch theoretischer Natur.
Eine Einzelabnahme halte ich finanziell für unsinnig.
 
....Hinterher Anhänger haben gar keine Betriebsanleitung - daher scheidet der Anhänger für meine Zwecke aus. Glaube ich werde das S-Pedelec nur noch bis 25km/h betreiben und damit entfällt das Kennzeichen ;) ist mir alles viel zu viel Rumgemache und Stress - wenn ich den Anänger ans normale Pedelec anhänge entfallen die ganzen Vorgaben bezüglich Anhänger Betrieb beim S-Pedelec.

Auskunft bei der Rennleitung - in der Regel nur für KFZ wirklich stimmig. In Sachen Radl haben die selbst oft weniger Anhung wie der durchschnittliche Radlhändler, Vertreter usw.
 
Wenn Du das S-Pedelec (formal illegalerweise) als Pedelec betreibst, dann ist der Anhänger auch Wurst - am Pedelec ist er erlaubt, am S-Pedelec ist er im Falle des Falles das kleinste Problem (ohne Kennzeichen dann das grössere)
 
Ich habe Dich da dann nicht ganz richtig verstanden.
Ich dachte, Du wolltest ohne Kennzeichen fahren und bloss langsam machen.
Aber auch gedrosselt in Leistung und Geschwindigkeit hast Du formal noch ein Leichtkraftrad.
Bei einem Modell, dass auch als normales Pedelec verkauft wird , könnte Dir der Hersteller ggfs. noch bescheinigen, dass Du es auf diesen Stand umgerüstet hast.
Ich gehe davon aus, dass TÜV oder Dekra den Umbau annehmen müssten.
Das ist aber alles recht theoretisch, idr. Wird das niemand merken bzw. In Frage stellen.
Aber warum dann nicht einfach direkt ein Pedelec?
 
Das aktuelle S-Pedelec ist ja schön zu fahren, macht Laune am Berg und ist dank zweifachem Akku leistungsbereit bis zu 160km Gesamtfahrstrecke. Eine gute und schöne Nachrüstlösung :) - wobei ich sagen muss dass die Zulassung auch nur auf dem Papier korrekt war. Bisher gibt es von dieser Nachrüstlösung kein offiziell abgenommes Bike - fahre also streng genommen halb-legal - eher illegal mit dem Bike. Pro Forma wurde ein Kennzeichen organisiert und am Radl befestigt.
Primär ist das Kennzeichen jedoch schon nach kurzer Zeit auf bedürftiger Strasse locker befestigt und droht abzufallen - also wird das Ding im Rucksack befördert und bei Bedarf wieder angeschraubt. Bisher ohne Beanstandung damit knapp 6000km geradelt. Auch in die Schweiz und nach Frankreich.

Mein Händler meint dass ich eh kein Lastenrad mit S-Zulassung bekommen kann - zumindest hat er kein solches Cargorad im Angebot.
 
Du hast da auf mehreren Feldern Kacke am Dampfen.
Du bescheisst gerade deine Versicherung, fährst mit einem Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend, die Nummer mit dem Kennzeichen ist hingegen nur ne OWi. Ich wünsch dir viel Erfolg, wenns mal krachen geht (und so doof wie es manchmal kommt, kann man teilweise gar nicht denken). Die Party bezahlst du dann alleine, deine Versicherung hat ausreichend Gründe zur Auswahl, ihre Leistung nicht erbrigen zu müssen.

Ich hab mich mit Diesem und Müller nicht hinreichend beschäftigt, das Load gibt es aber sowohl in 60er als auch 75er Ladeflächenlänge mit 45 km/h-Zulassung zu kaufen. Ich würde damit Nachts ruhiger schlafen.

Grüße, M.
 
Ich gehe davon aus, dass TÜV oder Dekra den Umbau annehmen müssten.
Nein. Ein Fahrrad braucht keinen TÜV und keine Betriebserlaubnis. Ich kann aus meinem Auto den Motor ausbauen, Pedalantrieb rein, und schon ist es ein Fahrrad das keine Versicherung, keine Betriebserlaubnis oder sonst was braucht.

Gleiches gilt für das S-pedelec: Wenn du es zum Fahrrad machst, brauchst du von niemandem eine Erlaubnis um damit am Strassenverkehr teilzunehmen. Es muss nur den Regeln für Fahrräder in der StVZO entsprechen, und dafür bist du als Hersteller selbst verantwortlich.
 
Stimmt schon. Ich bin aber nicht sicher, ob man die Umwidmung nicht dokumentieren sollte. Um nicht im Zweifel diskutieren zu müssen, dass man nicht auf einen S Pedelec ohne Kennzeichen sitzt.
Klar gilt Fahrrad ist zulassungsfrei, pedelec ist ein Fahrrad.
Aber gesunder Menschenverstand und Ordnungsbehörde oder Versicherung gehen nicht immer unter einen Hut.
 
@Sanktnelson
So einfach, wie du es dir vorstellst, ist es mMn nicht. Such zu diesem Thema mal im pedelecforum.de, da gibt es zig Seiten Diskussion dazu - von Leuten, die mehr im Thema sind als ich -- und du vielleicht auch ...
 
Das las sich für mich jetzt nicht so ...
Aber geschenkt. Du hast dir ein dezidiertes Urteil gebildet - und das ist für dich dann ja auch völlig in Ordnung.
 
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